Autor |
Beitrag |
schoolar
Administrator
Beiträge: 1254
|
Erstellt: 08.01.08, 19:55 Betreff: Re: HILFE |
|
|
Hi Nina,
nach meinem laienhaften Verständnis von Erziehungsberechtigung denke ich, daß das mit Geschwistern nicht funktioniert. Eher kann ich mir vorstellen, daß Deine Eltern irgendein Schriftstück aufsetzen und notariell beglaubigen lassen könnten, mit dem Du dann hier in D geschäftsfähig wärst. Näheres erzählt Dir aber sicher gern a) ein Fachanwalt oder vielleicht sogar b) ein deutscher Beamter (vielleicht das Jugendamt o.ä.).
Gruß,
Thomas
_________ Carpe diem
|
|
nach oben |
|
|
|
|