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Fischer
New PostErstellt: 19.04.03, 16:57     Betreff: Re: Auswandern nach Neuseeland

Hi,

das hat mir die Firma Instant Immigration geschickt, als ich letztens auch wegen Einwanderung angefragt hab:

Folgende Optionen bestehen:

Residency:
Das neuseeländische Einwanderungsrecht erlaubt nur Antragstellern, die die Mindestkriterien erfüllen einen Antrag auf permanentes Aufenthaltsrecht zu stellen. Die Mindestkriterien finden Sie hier auf unserer Homepage: www.immigration.de/gergsc.htm

Erfahrungsgemäß erreichen nur ca. 20 % der interessierten Bewerber die Bedingungen.

Sie erhalten Punkte für Ihr Alter, Berufsausbildung, Berufserfahrung und Höhe der transferierbaren Geldmittel. Die Passmark für Bewerbungen liegt gegenwärtig bei 28 Punkten. Sollte diese Mindestpunktzahl nicht erreicht werden, wird der Antrag abgelehnt und eine Einwanderung ist ausgeschlossen.

Hauptbedingungen dieser Kategorie ist eine Ausbildung, die mit mindestens einer neuseeländischen "base qualification" vergleichbar ist. Eine solche Grundausbildung erfordert eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung. Die Ausbildungen müssen jedoch zu gegebener von der Qualifikationsbehörde anerkannt werden.

Deutsche Ausbildungen muessen zwingend vorab durch die entsprechenden Behoerden in einem Qualifikationsgutachten anerkannt werden. Siehe auch unsere website unter
www.instant-immigration.com/gerqual.htm

Ein weiteres Kriterium um sich für einen Antrag auf permanent residence zu qualifizieren ist eine Mindestberufserfahrung von 2 Jahren (Vollzeit), vorzugsweise NACH Abschluss der Ausbildung.

Bewerber ohne diese 2 Jahre Mindestberufserfahrung koennen leider keinen Antrag auf Permanent Residency stellen. Es gibt KEINE Ausnahmen.

Work-Visa:

Grundsätzlich ist zu beachten, dass man in NZ nicht ohne gültiges Work-Visa/permit arbeiten darf, unter keinen Umstaenden. Sofern ihre Qualifkation NICHT auf der Liste der DERZEIT gesuchte Berufe zu finden ist gilt leider folgendes:

Die Beantragung gestaltet sich sehr schwierig und dauert mitunter mehrere Monate. Die Beantragung eines Work-Permit erfordert den Nachweis von Qualifikationen UND Berufserfahrungen, und vor allem einen gueltiges Stellenangebot eines neuseelaendischen Arbeitgebers. Das Stellenagbeot muss bereits VOR Antragseinreichung vorliegen.

Der Arbeitgeber muss dann nachweisen ALLES versucht zu haben, einen Kiwi fuer die entsprechende Stelle zu finden. Dieses erfordert die Ausschreibung in Zeitungen, Arbeitsamt... Sie koennen sich vorstellen, dass nur sehr wenige Firmen bereits sind durch diese Behoerdenmuehle zu gehen.

Leider wurde die Work-Permit Regelung vor kurzem nochmals erheblich verschaerft, da nun auch der Nachweis erbracht werden muss, dass auch nach Durchfuehrung eines internen Trainings keiner der neuseelaendischen Bewerber fuer die Position qualifiziert ist.


Work Holiday Visa WHV (nur deutsche Staatsbuerger)

Dieses ist ein 12-monatiges Work-Visa welches Ihnen erlaubt jegliche Taetigkeit ohne irgendwelche Einschraenkungen in Neuseeland anzutreten. Sie koennen nach Ankuft in NZ also jeden beliebigen Johb annehmen.

Das Visa ist leider nicht ganz einfach zu bekommen, insbesondere weil nur 1000 Visa pro Jahr ausgegeben werden.

New Zealand Embassy
Atrium Friedrichstrasse
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
GERMANY
(+49 30) 2062 10
(+49 30) 2062 1114

Die Bedingungen sind wie folgt:

  • Alter 19 - max. 30 (inklusive)
  • Antrag MUSS in Deutschland eingereicht werden, der Antragsteller muss sich in Deutschland aufhalten
  • Nachweis finanzieller Mittel in Hoehe von NZ$ 4,200.00 und gueltiges Ruckflugticket

Ein WHV ist maximal 1 Jahr gueltig und kann NICHT verlaengert werden.
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