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Constance
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Erstellt: 18.09.04, 17:28 Betreff: Re: Stammtische |
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Ich habe die franzoesische und die deutsche Staatsbuergerschaft. Es gibt 2 Moeglichkeiten:(auskunft vom Konsulat in Strassburg)
a) Du musst eine Anfrage vor der Anfrage machen, d.h.,bevor Du eine andere Staatsbuergerschaft beantragst, musst Du einen Antrag stellen, die Deutsche zu behalten.
b) Wenn Du, auch waehrend der Zeit im Ausland ausserdem einen deutschen Wohnsitz nachweisen kannst.
Ich habe das folgendermassen gemacht: Ich wohnte in Frankreich und war dort auch gemeldet. Als ich nach der Erteilung der franz. Staatsbuergerschaft, erfuhr, dass ich nun die Deutsche verloren haette, obwohl ich mich vor der Antragstellung an mehreren Stellen versichert habe, dass ich die Deutsche behalten kann, machte ich folgendes: Ich habe mich in Frankreich abgemeldet und mich in D. angemeldet. Dann bin ich nach F. zurueck und habe gesagt, dass ich nun doch in F. bleibe. Somit wohnte ich fuer die Deutschen in D. und fuer die Franzosen in F. Manchmal muss man ein wenig trixen und vor allen Dingen, in suedlichen Laendern, nicht viel fragen, denn Du kannst, bei gleicher Fragestellung, an 10 verschiedenen Orten, 10 verschiedene Antworten bekommen. Das Dilemma darauf ist: Irgendein Beamter sagt Dir irgendwas, selbst, wenn es nicht stimmt (weil er es halt nicht weiss), aber Du musst Dich dann daran halten.
Constance
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