Autor |
Beitrag |
Sebastian
*
Beiträge: 5
|
Erstellt: 07.03.04, 13:24 Betreff: Re: Auswandern und selbständig machen! Karibik!!! |
|
|
Dir steht Arbeitslosengeld zu, solang Du dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, was bedeutet, dass es Dir nicht mehr zusteht, wenn Du die Grenze ins Ausland passierst (es sei denn, Du hast Urlaub beim Arbeitsamt beantragt). Solltest Du Deinen Umzug ins Ausland nicht melden, bekommst Du ungerechtfertigter Weise (...) Geld und müsstest dieses zurückzahlen. Alles davor steht Dir natürlich zu und muss nicht zurückgezahlt werden.
|
|
nach oben |
|
|
|
|