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Ständige Reportagen über's Auswandern

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antje_fi
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Beiträge: 255
Ort: Finnland



New PostErstellt: 28.04.06, 11:33  Betreff: Re: Ständige Reportagen über's Auswandern  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: colon
    Es gibt hunderttausende von Fällen, wo die Leute keine Chance mehr haben eine KV zu bekommen. Auch durch Sozialhilfe nicht.
Ich dachte, zumindest die staatliche KV (AOK, DAK) ist Pflicht, um die kommt man also nicht herum. Hat sich das geändert bzw. habe ich da irgendwas falsch verstanden??

Terveisin, Antje



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siggi_siggi_siggi
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Beiträge: 645
Ort: Autonome Republik Krim/Ukraine


New PostErstellt: 28.04.06, 12:43  Betreff: Re: Ständige Reportagen über's Auswandern  drucken  weiterempfehlen

Hallo Colon,

könntest Du bitte das mit der KV nochmal erläutern. Mein Informationsstand ist der folgende:
  1. Beschäftigungsverhältnis = Sozialversicherungspflicht = KV. Ausnahme: Geringfügige Beschäftigung oder Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze. Das letztere sollte wohl kaum das Thema sein.
  2. Selbständige Beschäftigung = keine Versicherungspflicht. Hier kann es natürlich Probleme geben, wenn die Beschäftigung so wenig abwirft, dass man sich noch niemals eine private KV leisten kann. Zur Not ist man dann aber insolvent und gehört in Gruppe 4.
  3. Arbeitslosigkeit = Sozialversichung wird vom Arbeitsamt weiter gezahlt
  4. Sozialhilfe (nennt sich jetzt wohl etwas anders) = Der Staat übernimmt die Krankheitskosten.

Was ist jetzt genau der Fall, wo man zwischen allen Stühlen sitzt?

Gruß Siggi


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colon
User mit Goldstatus!!!


Beiträge: 583
Ort: Islas Canarias


New PostErstellt: 28.04.06, 13:27  Betreff: Re: Ständige Reportagen über's Auswandern  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: siggi_siggi_siggi
    könntest Du bitte das mit der KV nochmal erläutern. ...
    Was ist jetzt genau der Fall, wo man zwischen allen Stühlen sitzt?
Hola Sigi.

es gibt zwei Standardfälle, die Selbständige wohl besonders treffen:

  1. Einer hat z.B. einen kleinen Blumenladen, ist unverheiratet und hat eine chronische Krankheit, ist über 55 Jahre alt und bisher privat versichert. Der Laden läuft nicht gut, aber nach der "steuerlichen" Rechnung verdient er zuviel, um Sozialhilfe beanspruchen zu können. Was zahlt er wenn er am Ende des Monats die Wahl zwischen Bank oder KV hat? Die Bank. Zwei Raten bei der KV nicht bezahlt, dann fliegt er da endgültig raus. Auch das interessiert das Sozialamt nicht: Pech gehabt.

  2. Ein Selbständiger hat Konkurs angemeldet/ ein Entwicklungingenieur von Opel verliert seinen Job, ist privat versichert und hat eine berufstätige Lebensgefährtin. Auch wenn diese nur ein kleines Krankenschwestergehalt bezieht: Sie hat für Ihren Lebensgefährten zu zahlen - und zwar auch die private KV. Wenn diese dann, sagen wir 400 Euro im Monat beträgt, können die in den Wohnwagen umziehen oder zahlen die KV eben nicht.

In beiden Fällen kannst Du haben was Du willst es gibt keine Behandlung, es sei denn gegen Barzahlung.

Wenn auch private KV mal weg ist - Rückkehr in die öffentliche Versicherung ab 55 unmöglich.

Klar habe ich auch was gegen Loser aber gerade bei langjährig Selbständigen ist das doch eine Sauerei: es werden die bestraft, die oft jahrzehntelang die SV Beiträge ihrer Mitarbeiter erwirtschaftet und abgeführt haben. Das ist dann wohl soetwas, wie der "Dank des Vaterlandes".

Allein die Tatsache, daß auch dieses wohlbekannte Problem über Jahre verschleppt wird und niemand dazu Entscheidungen trifft, zeigt den Zustand des Systems Deutschland. Und nichst passiert.

Saludos de las Islas Canarias
Colon




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technikus
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Beiträge: 839
Ort: Aachen (Germany)


New PostErstellt: 28.04.06, 13:32  Betreff: Re: Ständige Reportagen über's Auswandern  drucken  weiterempfehlen

Also mein Wissensstand ist der:

Betroffen sind in erster Linie die pleite gegangenen Selbständigen. Wer seine private KV nicht mehr bezahlen kann fliegt raus. Die gesetzliche nimmt ihn aber nicht wieder auf, bzw. darf nicht, es sei denn er hat eine neue Arbeitsstelle als Angestellter u. wird somit pflichtversichert.

Wer als Selbständiger pleite gegangen ist, aber Vermögen besitzt (Haus, etc.) muß alles bis zu einer Mindestgrenze verbraten bis er auf Sozialhilfeniveau ist, dann besteht Anspruch auf Sozialhilfe u. gesetzliche KV, getragen vom Staat.

Unsere Gesundheitsministerin hat von mehreren 100.000 gesprochen, die oh. KV sind u. es würde ihr große Sorgen bereiten. (wer´s glaubt wird seelig) Das war aber schon vor mindestens einem Jahr. Getan hat sich aber bis heute nichts.


Gruß technikus


<hr>


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[editiert: 28.04.06, 13:45 von technikus]
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technikus
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Beiträge: 839
Ort: Aachen (Germany)


New PostErstellt: 28.04.06, 13:37  Betreff: Re: Ständige Reportagen über's Auswandern  drucken  weiterempfehlen

@colon

Hatte Deinen Beitrag noch nicht gelesen. War mit meinem Beitrag beschäftigt. Du hast vollkommen Recht !

technikus






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Gentleman
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Beiträge: 221
Ort: Deutschl.-Ostsee/MV u. Dom.Rep


New PostErstellt: 28.04.06, 16:54  Betreff: Re: Ständige Reportagen über's Auswandern  drucken  weiterempfehlen

@Siggi und Antje , es hat inszwischen sich sehr viel geändert in Deutschland ! (KV ,Sozialhilfe u.s.w.) Das was ihr gekannt habt als ihr noch hier wart ist vorbei. Aus Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde das Arbeitslosengeld 2 - im Volk "Hartz4" genannt (nach seinem "Erfinder" Peter Hartz,ehem. Vostandsmitglied bei VW aber wegen Verstrickung in Puffreisen nach Brasilien und Korruption "entlassen")
Also wegen der KV ist es so das hier z.B. in Meckl. Vorp. (gilt aber auch für alle neuen Bundesländer) sich etliche nicht mehr den GKV -Schutz leisten können. Denn es ist z.B. so das wenn ein Paar in einer Lebensgemeinschaft lebt und er/sie nach nur 1Jahr (ist auch neu !) Arbeislosengeld dann evtl. (!!!) Hartz4 bekommt er/sie für seine KV selbst bei einer GKV aufkommen muß ( Kosten so ab 115,-EUR ) . Wie nun machen wenn man Hartz4 -Geld bekommt - nur maximal 345 EUR (in den neuen Bund.-ländern nur 331EUR !) und davon gelebt,,Bekeleidung, Strom,Heizung auch noch bezahlt werden muß ?
Im Übrigen jetzt ist es seit April sogar noch schärfer, heißt junge Leute unter 25 Jahre bekommen noch 20% Abzug ( die Eltern sollen/müßen bezahlen) und keinelei Wohngeld (Mietkostenübernahme).
Das ist ein sehr,sehr großes Problem ,nicht nur die insolventen Selbstständigen. Und in der Tat ist es so : Wir haben schon eine 2 Klassen -Medizin nach amerikanischen "Vorbild". Als Beispiel: 2 Leute bekommen Krebs und sind in der GKV , dann ist nur für einen und dessen Krankheit Geld da.
Bei noch teueren Dauerkrankheiten wie Aids z.B. wird es mit der Bezahlung von Medikamenten noch ganz düsterer.
Warum streiken hier wohl am laufenden Band die Ärzte und drohen teilweise mit Auswanderung ? Budgettierung, Verordnungen, für lau arbeiten, selbst zuzahlen u.s.w..
Ich habe einen Kunden welcher eine Korifere auf dem Gebiet der Chirurgie ist mit einer sehr großen Praxis, der zahlt im Monat bis zu 18.000 EUR selber zu. Er sagt was soll ich machen, ich kann die Patienten doch nicht mit den Schmerzen nach hause schicken oder im schlimmsten Fall verrecken lassen ?
Lange geht das nicht mehr gut, so meinte er letztens zu mir, dann kommt der Tag wo auch seine Tür zu bleibt.
Fazit: Wenn du arm bist ,mußt du eben sterben ! So ist das mittlerweile in Deutschland.

PS: in Meckl.Vorp. liegt mit Hartz4-Leuten dazu gerechnet die Quote bei knapp über 40% !!!


[editiert: 28.04.06, 16:58 von Gentleman]
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schoolar

Administrator

Beiträge: 1254
Ort: Durban (South Africa)



New PostErstellt: 28.04.06, 17:07  Betreff: Re: Ständige Reportagen über's Auswandern  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Gentleman
    ...es ist z.B. so das wenn ein Paar in einer Lebensgemeinschaft lebt und er/sie nach nur 1Jahr (ist auch neu !) Arbeislosengeld dann evtl. (!!!) Hartz4 bekommt er/sie für seine KV selbst bei einer GKV aufkommen muß...
Wo hast'n das her??? ALG II-Empfänger sind über die Bundesagentur für Arbeit pflichtversichert, genau so wie auch ALG I-Empfänger das sind! Die Grundversorgung (Pflichtversicherung) ist hier also nach wie vor gesichert - auf welchem Niveau, das steht auf einem anderen Blatt...

Übrigens: Wenn ich mich als Selbständiger (z. B. bei klammer Auftragslage) bei der Agentur arbeitsuchend(!) melde, erhalte ich nicht nur ALG I oder II (je nachdem, wie lange ich aus einem festen Arbeitsverhältnis raus bin), sondern bin vor allem ebenso pflichtversichert, wie alle anderen ALG (I/II)-Empfänger auch. Erst wenn durch die Einnahmen aus regulärer Tätigkeit (Selbständigkeit) eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird, muß man die KV und RV wieder selbst zahlen!

Gruß,

Thomas



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antje_fi
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Ort: Finnland



New PostErstellt: 28.04.06, 17:13  Betreff: Re: Ständige Reportagen über's Auswandern  drucken  weiterempfehlen

Na, dann hatte meine Mutter ja sogar Glueck, dass sie letztes Jahr an Krebs gestorben ist und nicht später. Sie hat zumindest noch eine gute Behandlung bekommen ...

Sorry, mehr als Sarkasmus fällt mir dazu auch nicht mehr ein. Hier geht's Arbeitslosen jedoch Geldmässig auch nicht gerade rosig (soweit ich weiss Sozialhilfe = ca. 400 E/Monat + höhere Lebenshaltungskosten) und das Gesundheitssystem hat ebenfalls seine Tuecken (wenn auch an etwas anderen Stellen).



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Samhain
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Beiträge: 110



New PostErstellt: 28.04.06, 18:36  Betreff: Re: Ständige Reportagen über's Auswandern  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: schoolar
    Wo hast'n das her??? ALG II-Empfänger sind über die Bundesagentur für Arbeit pflichtversichert, genau so wie auch ALG I-Empfänger das sind! Die Grundversorgung (Pflichtversicherung) ist hier also nach wie vor gesichert - auf welchem Niveau, das steht auf einem anderen Blatt...

    Übrigens: Wenn ich mich als Selbständiger (z. B. bei klammer Auftragslage) bei der Agentur arbeitsuchend(!) melde, erhalte ich nicht nur ALG I oder II (je nachdem, wie lange ich aus einem festen Arbeitsverhältnis raus bin), sondern bin vor allem ebenso pflichtversichert, wie alle anderen ALG (I/II)-Empfänger auch. Erst wenn durch die Einnahmen aus regulärer Tätigkeit (Selbständigkeit) eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird, muß man die KV und RV wieder selbst zahlen!

    Gruß,

    Thomas


    <hr>___________<br>Carpe diem...
Hi Thomas,

wo hast du denn das???
Ich bin Selbständig und ich verdiene im Moment leider nicht sonderlich viel und die Agentur zahlt meine KV nicht, selbst wenn ich mich Arbeitsuchend melde. Ich würde ja nichtmal ALG I oder II bekommen. Die einzigen, die nach mißglückter Selbständigkeit wieder KV versichert sind, bzw ALG I oder II bekommen, sind diejenigen, welche Unterstützung in Form von ICH-AG bekommen, aber auch nur wenn der Ansprúch noch nicht abgelaufen ist, d.h., die Selbständigkeit muss vor Ablauf von 3 Jahren beendet werden.
Die, die nur den Antrag auf Überbrückungsgeld gestellt haben, dauer dieser Unterstützung 6 Monate, haben auch nur eben die 6 Monate zeit, nach Ablauf dieser Fristen bist du nicht KV Versichert, nicht solange du keine Abhängige Beschäftigung beginnst.

Gruß Udo




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Bei manchem ist ein Hirnschlag ein Schlag ins Leere.
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technikus
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Ort: Aachen (Germany)


New PostErstellt: 28.04.06, 21:58  Betreff: Re: Ständige Reportagen über's Auswandern  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: schoolar
    Übrigens: Wenn ich mich als Selbständiger (z. B. bei klammer Auftragslage) bei der Agentur arbeitsuchend(!) melde, erhalte ich nicht nur ALG I oder II (je nachdem, wie lange ich aus einem festen Arbeitsverhältnis raus bin), sondern bin vor allem ebenso pflichtversichert, wie alle anderen ALG (I/II)-Empfänger auch. Erst wenn durch die Einnahmen aus regulärer Tätigkeit (Selbständigkeit) eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird, muß man die KV und RV wieder selbst zahlen!

    Gruß,

    Thomas
@schoolar

Wenn das stimmt, fresse ich nen Besen

Als Sebständiger und klammer Auftragslage und auch bei arbeitssuchend gemeldet, bekommst du nichts !!! Man muß sein Gewerbe abmelden, darf kein Vermögen haben, als arbeitsuchend gemeldet sein, dann besteht Anspruch. Insoweit meine eigene Erfahrung. Ist schon 2 Jahre her und wurde für mich Gott sei Dank nicht relevant.


Gruß technikus






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