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schoolar
Administrator
Beiträge: 1254
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Erstellt: 23.06.08, 08:30 Betreff: Re: Als Arbeitsloser Deutscher im Ausland arbeiten. |
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Zitat: bea
...Wer Hartz IV Empfänger ist, bekommt garnichts, sobald er Deutschland verlässt ... Dir Fahrkosten werden auch nur bei Hartz IV Empfängern bis zur Grenz gewährt... |
Hi Beate,
das ist Unfug, was Du da schreibst. Wie in vielen anderen Belangen auch, ist hier lediglich die Rechtslage vom Gesetzgeber sehr schwammig definiert, und es handelt sich mal wieder um die allseits beliebten "Kann-Bestimmungen": Auch als "Hartz-IV-Empfänger" kannst Du bsp. Umzugs- und Reisekostenbeihilfe beantragen, aber letztlich liegt es im Ermessen Deines Sachbearbeiters, ob er Dir diese auch gewährt - dabei spielt es absolut keine Rolle, wohin die Reise geht, sondern ausschlaggebend sind die definierten Obergrenzen für die jeweiligen Ausgaben.
Bei einer Ablehnung durch den Sachbearbeiter ist dieser übrigens verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen. Gegen die Ablehnung selbst kann dann auch noch Widerspruch eingelegt werden. Wenn in Deinem konkreten Fall und aus Deiner Sicht zu Unrecht Leistungen verwehrt wurden, solltest Du zu diesen Mitteln greifen, um Klarheit zu bekommen, WARUM so entschieden wurde. Verallgemeinern solltest Du auf Grundlage DEINER ERFAHRUNGEN aber besser nicht, weil das zu Fehlinformationen für die hier Hilfe suchenden führt.
Gruß,
Thomas
_________ Carpe diem
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