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bea
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Beiträge: 39

New PostErstellt: 23.06.08, 15:20     Betreff: Re: Als Arbeitsloser Deutscher im Ausland arbeiten.

Hallo,

für eine 44 jährige Frau, mit dem Beruf einer Maurerin, die schon über 10 Jahre raus ist, ist es auch in der Schweiz nicht einfach, wenn man (frau) keine Referenzen hat.
Ich hatte letztes Jahr in der Schweiz erst im Ende August angefangen und temporär für 1 Woche gearbeitet. Fahrgeld in die Schweiz wurde mir vom Job - Center mit der Begründung verweigert, dass ich mich erst um einen gleichwertigen Job in Deutschland kümmern müsste. Also musste ich mir das Geld von einem Nachbarn leihen.
Was für finanzielle Probleme ich dann erst mal hatte, will ich jetzt hier nicht schreiben. Ohne Geld ist es schwer, mit dem Zug zu fahren um sich bewerben zu können, zu telefonieren, den Ausländerausweis zu bezahlen, das Hotel zu bezalen, die Wohnung in Deutschland zu halten, zu Essen e.t.c. und die Pflichtkrankenkasse in der Schweiz. Aber ich habe es dann trotzdem noch geschafft, dass ich eine Stelle für einige Wochen als Betoniererin bekam mit einem guten Zeugnis.

Aber hier nun ein Auszug von der offiziellen Arbeitsamtseite
lest vor allem den letzten Satz.

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.

Als Mobilitätshilfen können folgende Leistungen gewährt werden:

Übergangsbeihilfe, die den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern soll. Sie kann als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden und ist in zehn gleich hohen Raten zurückzuzahlen.
Ausrüstungsbeihilfe kann in Höhe von bis zu 260 Euro für die Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsgerät gewährt werden.
Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme können gewährt werden

Reisekostenbeihilfe für die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle bis zur Höhe von 300 Euro,
Fahrkostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle für die ersten sechs Monate der Beschäftigung
Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate der Beschäftigung, wenn eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist (bis zu 260 Euro monatlich),
Umzugskostenbeihilfe für Kosten, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist unter anderem , dass der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt. Der Umzug muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden.
Für die Aufnahme einer Ausbildung können als Mobilitätshilfen nur Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe erbracht werden.

Zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland sind Mobilitätshilfen nur für Bezieher von Arbeitslosengeld möglich
.


Arbeitslosengeld bekommen Alg I Empfänger
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26386/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Beratung-Vermittlung/Mobilitaetshilfen/Mobilitaetshilfen-Nav.html

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