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Als Arbeitsloser Deutscher im Ausland arbeiten.

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bea
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Beiträge: 39


New PostErstellt: 23.06.08, 00:56  Betreff: Als Arbeitsloser Deutscher im Ausland arbeiten.  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Halli,
habe gerade eure Tipps gelesen für arbeitslose Deutsche, die im Ausland nach einem Job suche wollen.
Ihr seid leider nicht richtig informiert.
Wer Arbeitslosengeld I bekommt, bekommt auch noch 3 Monate weiter sein Arbeitslosengeld wenn er im Ausland auf Jobsuche ist.
Wer Hartz IV Empfänger ist, bekommt garnichts, sobald er Deutschland verlässt.
Ein Alg I Empfänger der z.B. am 1. Juli einen J0b im Ausland anfängt, seinen Lohn am 1. August bekommt, muss das Arbeitslosengeld für Juli nicht zurückbezahlen, ein Hartz IV Empfänger hat für den Juli keinen Anspruch mehr.
Das bedeutet, das ein Hartz IV Empfänger, so wie ich es erlebt habe, von dem Lohn 2 Monate ( Juli und August) alle KOsten alleine zu tragen hat. Lediglich kann ein Antrag auf Trennkostenbeihilfe gestellt werden.
Ich zahle jetzt noch ab, weil ich so dreist war, letztes Jahr als Maurerin 8 Wochen in der Schweiz zu arbeiten.
Dir Fahrkosten werden auch nur bei Hartz IV Empfängern bis zur Grenz gewährt.
Also, nicht falsch informiert ( wie ihr geschrieben habt ) oder zu wenig informiert. Lediglich wird nur gefordert, aber nicht gefördert. Habe dieses Jahr keine Chance, in der Schweiz weiterzuarbeit, obwohl es ein guter Anfang war. Es sei denn ich würde kriminell oder alten Omas die Handtasche wegreissen.
Liebe Grüße
Beate Worms
Hannover


[editiert: 23.06.08, 11:26 von schoolar]
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schoolar

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New PostErstellt: 23.06.08, 08:30  Betreff: Re: Als Arbeitsloser Deutscher im Ausland arbeiten.  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: bea
    ...Wer Hartz IV Empfänger ist, bekommt garnichts, sobald er Deutschland verlässt ... Dir Fahrkosten werden auch nur bei Hartz IV Empfängern bis zur Grenz gewährt...
Hi Beate,

das ist Unfug, was Du da schreibst. Wie in vielen anderen Belangen auch, ist hier lediglich die Rechtslage vom Gesetzgeber sehr schwammig definiert, und es handelt sich mal wieder um die allseits beliebten "Kann-Bestimmungen": Auch als "Hartz-IV-Empfänger" kannst Du bsp. Umzugs- und Reisekostenbeihilfe beantragen, aber letztlich liegt es im Ermessen Deines Sachbearbeiters, ob er Dir diese auch gewährt - dabei spielt es absolut keine Rolle, wohin die Reise geht, sondern ausschlaggebend sind die definierten Obergrenzen für die jeweiligen Ausgaben.

Bei einer Ablehnung durch den Sachbearbeiter ist dieser übrigens verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen. Gegen die Ablehnung selbst kann dann auch noch Widerspruch eingelegt werden. Wenn in Deinem konkreten Fall und aus Deiner Sicht zu Unrecht Leistungen verwehrt wurden, solltest Du zu diesen Mitteln greifen, um Klarheit zu bekommen, WARUM so entschieden wurde. Verallgemeinern solltest Du auf Grundlage DEINER ERFAHRUNGEN aber besser nicht, weil das zu Fehlinformationen für die hier Hilfe suchenden führt.

Gruß,

Thomas

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Anna_kl
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New PostErstellt: 23.06.08, 09:58  Betreff: Re: Als Arbeitsloser Deutscher im Ausland arbeiten.  drucken  weiterempfehlen

Müßte man das Ganze jetzt nicht unter "Arbeiten im Ausland" verschieben?

Was mich wundert, Bea, ist, wieso Du nur 8 Wochen in der Schweiz gearbeitet hast. Ich habe jahrelang in der Schweiz gearbeitet, und ehrlich gesagt verdient man da schon genug, um keine Omas berauben zu müssen.

Scherz beiseite. Ich war noch nie arbeitslos und auch noch nie Hartz-IV-Empfänger, somit kenne ich mich mit den Bestimmungen da nicht aus, aber wenn Thomas sagt, das sind Kann-Bestimmungen, glaube ich das.

Was mir in diesem Zusammenhang in den Sinn kam, waren ein paar Auswanderer-Sendungen, bei denen die Leute, die auswanderten, arbeitslos oder Hartz-IV-Empfänger waren. Möglicherweise sind das auch wieder nur Kann-Bestimmungen, aber das waren drei Fälle, eine Familie ging nach Kanada, ein Mann nach Griechenland und eine andere Familie nach Spanien, und in allen drei Fällen zahlte das Arbeitsamt den Umzug, für den Container nach Kanada zahlte das Arbeitsamt 8.000 Euro (nach Griechenland und Spanien war es etwas weniger). Und soviel ich das verstanden habe, müssen die Leute das nicht zurückzahlen.

Zumindest von der nach Spanien ausgewanderten Familie wurde dann später berichtet, daß sie nach Deutschland zurückgekommen sind, und dann haben sie erneut mit dem Arbeitsamt verhandelt, damit die ihnen den Rück-Umzug auch noch bezahlen. Ich habe allerdings nicht mehr erfahren, ob das Arbeitsamt diesen Unfug dann auch noch gemacht hat, weil ich dann nämlich selbst ausgewandert bin und seither kein deutsches Fernsehen mehr habe.

Also: Warum wanderst Du nicht regulär in die Schweiz aus? Dann zahlt das Arbeitsamt Dir anscheinend den ganzen Umzug. Ehrlich gesagt sehe ich auch nicht ganz ein, warum man alles bezahlt bekommen soll, wenn man nur ein paar Wochen irgendwo arbeitet. Das lohnt sich ja kaum. Da sind die Kosten ja höher als das, was das Arbeitsamt dann spart.

Aber vielleicht verstehe ich das auch nur falsch.

Lieben Gruß
Anna





[editiert: 23.06.08, 10:00 von Anna_kl]
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schoolar

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Ort: Durban (South Africa)



New PostErstellt: 23.06.08, 11:26  Betreff: Re: Als Arbeitsloser Deutscher im Ausland arbeiten.  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Anna_kl
    ...für den Container nach Kanada zahlte das Arbeitsamt 8.000 Euro (nach Griechenland und Spanien war es etwas weniger). Und soviel ich das verstanden habe, müssen die Leute das nicht zurückzahlen...
Nach meinem Kenntnisstand werden für den Umzug bis zu 4.500 € gezahlt (unabhängig vom Zielland), und für die Reisekosten kann man ca. 300 € Zuschuß bekommen - das gilt allerdings für einen Ein-Personen-Haushalt, bei Familien (die ggf. vom Haupternährer abhängig sind) mag das mit der Zahl der Personen steigen.

Gruß,

Thomas

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bea
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New PostErstellt: 23.06.08, 15:20  Betreff: Re: Als Arbeitsloser Deutscher im Ausland arbeiten.  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

für eine 44 jährige Frau, mit dem Beruf einer Maurerin, die schon über 10 Jahre raus ist, ist es auch in der Schweiz nicht einfach, wenn man (frau) keine Referenzen hat.
Ich hatte letztes Jahr in der Schweiz erst im Ende August angefangen und temporär für 1 Woche gearbeitet. Fahrgeld in die Schweiz wurde mir vom Job - Center mit der Begründung verweigert, dass ich mich erst um einen gleichwertigen Job in Deutschland kümmern müsste. Also musste ich mir das Geld von einem Nachbarn leihen.
Was für finanzielle Probleme ich dann erst mal hatte, will ich jetzt hier nicht schreiben. Ohne Geld ist es schwer, mit dem Zug zu fahren um sich bewerben zu können, zu telefonieren, den Ausländerausweis zu bezahlen, das Hotel zu bezalen, die Wohnung in Deutschland zu halten, zu Essen e.t.c. und die Pflichtkrankenkasse in der Schweiz. Aber ich habe es dann trotzdem noch geschafft, dass ich eine Stelle für einige Wochen als Betoniererin bekam mit einem guten Zeugnis.

Aber hier nun ein Auszug von der offiziellen Arbeitsamtseite
lest vor allem den letzten Satz.

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.

Als Mobilitätshilfen können folgende Leistungen gewährt werden:

Übergangsbeihilfe, die den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern soll. Sie kann als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden und ist in zehn gleich hohen Raten zurückzuzahlen.
Ausrüstungsbeihilfe kann in Höhe von bis zu 260 Euro für die Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsgerät gewährt werden.
Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme können gewährt werden

Reisekostenbeihilfe für die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle bis zur Höhe von 300 Euro,
Fahrkostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle für die ersten sechs Monate der Beschäftigung
Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate der Beschäftigung, wenn eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist (bis zu 260 Euro monatlich),
Umzugskostenbeihilfe für Kosten, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist unter anderem , dass der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt. Der Umzug muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden.
Für die Aufnahme einer Ausbildung können als Mobilitätshilfen nur Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe erbracht werden.

Zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland sind Mobilitätshilfen nur für Bezieher von Arbeitslosengeld möglich
.


Arbeitslosengeld bekommen Alg I Empfänger
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26386/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Beratung-Vermittlung/Mobilitaetshilfen/Mobilitaetshilfen-Nav.html

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bea
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New PostErstellt: 23.06.08, 15:45  Betreff: Re: Als Arbeitsloser Deutscher im Ausland arbeiten.  drucken  weiterempfehlen

Hallo.
nun ist es von Deutschland aus schwer in der Schweiz mal eben eine Arbeitsstelle zu bekommen, wenn man nur noch ca. 90 Euro im Monat für Essen und Trinken hat. 30 euro werden mir vom Job-Center jeden Monat abgezogen, wegen dem Aufenthalt in der Schweiz und dann bezahle ich noch meinem Nachbarn in Raten das geliehene Geld zurück.

Wenn ich in der Schweiz wäre, dann müsste ich auch erst mal Geld haben für die notwendigen Dinge.

Hätte ich letztes Jahr für eine unsichere Angelegenheit meine Wohnung kündigen sollen?
3 Monate kündigungsfrist, Renovierungskosten e.t.c.
Dann wäre ich nun obdachlos.
Und da ich bei neuer Arbeitsaufnahme ( nur mal angenommen ich hätte jetzt Geld für Fahrkarte, e.t.c.) dann von dem Lohn alle Doppelkosten für 2 Monate bezahlen müsste, das wäre dann ja nicht so einfach.
Ich würde dort als Maurerin ca. 2600 Euro netto verdienen und wäre nach ca. 3 Monaten klar mit den Kosten. Aber in der Schweiz gibt es temporär immer nur ein paar Wochen Arbeit und wenn man dann in einem anderen Kanton arbeiten soll, braucht es wieder ne neue Monatskarte ( egal ob die andere schon abgelaufen ist oder nicht) oder ein neues Hotel ( Tagespreis wesentliche teurer als Monatspreis).
Würde mich freuen, wenn mir da jemand Tipps geben könnte.
Kriege langsam echt Frust.
Beate

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bea
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New PostErstellt: 23.06.08, 17:17  Betreff: Re: Als Arbeitsloser Deutscher im Ausland arbeiten.  drucken  weiterempfehlen

Nochmal hallo,

so jetzt habe ich bei der zentralen Arbeitsvermittlungsstelle der Arbeitsagenturen angerufen.
Dort gibt es alle Infos rund um unser Thema.

In den EU Ländern gibt es für Hartz IV Empfänger, sofern sie dort schon eine Arbeitsstelle haben, die Möglichkeiten der Unterstützung, wie Trennkostenbeihilfe, Umzugshilfe e.t.c.

Wenn ich noch keine Arbeit habe, wird mir jegliche Unterstützung gestrichen, sobald ich Deutschland verlasse, auch wenn ich mich im Ausland um Arbeit kümmeren.

Die einzige Möglichkeit, die ich habe ist, dass ich Urlaub beantrage und auf eigene Kosten dann z.B. nach Dänemark fahre.

Aber auch wenn Alg 1 bekomme und ins Ausland fahre, ohne ein finanzielles Polster wird es reichlich schwierig, dann dort erst mal zu leben oder zu überleben. Aber immerhin wird für einen Alg 1 Empfänger noch 3 Monate Unterstützung gewährt.
Auch für die, die den Zuschlag noch bekommen. Also Menschen die gerade in Hartz IV reigerutscht sind.

Also, was tun?? 1 Euro Job? Geht auch alles drauf für Fahrkarte e.t.c. Ist alles nicht mal eben so einfach.

Wer sich informieren möchte, hier die Nummer von der ZAV: 0228 -
7 13 13 13

Liebe Grüße
Beate die trotzdem nicht aufgibt.

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Anna_kl
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New PostErstellt: 28.06.08, 13:34  Betreff: Re: Als Arbeitsloser Deutscher im Ausland arbeiten.  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: schoolar
      Zitat: Anna_kl
      ...für den Container nach Kanada zahlte das Arbeitsamt 8.000 Euro (nach Griechenland und Spanien war es etwas weniger). Und soviel ich das verstanden habe, müssen die Leute das nicht zurückzahlen...
    Nach meinem Kenntnisstand werden für den Umzug bis zu 4.500 € gezahlt (unabhängig vom Zielland), und für die Reisekosten kann man ca. 300 € Zuschuß bekommen - das gilt allerdings für einen Ein-Personen-Haushalt, bei Familien (die ggf. vom Haupternährer abhängig sind) mag das mit der Zahl der Personen steigen.

    Gruß,

    Thomas
Ich kann mich für die Zahlen nicht verbürgen, wie gesagt stammen die aus so einer Auswanderersendung. Mir kam das damals jedenfalls sehr viel vor.

Aber, Bea, was ich nicht verstehe: Muß es denn unbedingt ein Job in Deinem Beruf als Maurerin sein? In der Schweiz gibt es doch sehr viele Jobs in der Gastronomie, oft nur Saisonarbeit für 9 Monate, aber es gibt auch feste Jobs über das ganze Jahr. Auch andere Branchen suchen Leute, z.B. in der Kommissionierung. Das ist ja auch nicht unbedingt etwas, was man gelernt haben muß.

Bewirb Dich doch mal bei einem Baumaschinenhersteller oder so etwas (z.B. bei Hilti in Liechtenstein). Dein Beruf als Maurerin zeigt, daß Du Dich auf dem Bau auskennst, da könnte so ein Unternehmen doch Interesse an Dir haben.

Was ich damit sagen will: Schau auch mal außerhalb Deines erlernten Berufes. Daß es als Frau schwer ist, in diesem Bereich einen Job zu bekommen, besonders, wenn man über 40 ist, das kann ich mir schon vorstellen, aber es gibt doch auch andere Möglichkeiten. Ich habe glaube ich bisher in meinem Leben in fünf verschiedenen Berufen gearbeitet, nur einen davon hatte ich gelernt. Man muß einfach etwas flexibel sein, dann wachsen die Chancen.

Lieben Gruß
Anna


[editiert: 28.06.08, 13:37 von Anna_kl]
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