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Anna_kl
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 760 Ort: Namibia
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Erstellt: 27.08.08, 22:55 Betreff: Selbstständigkeit: Gründerzuschuss auch im Ausland
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Darüber bin ich gerade gestolpert und fand es interessant: Gründerzuschuss für Erwerbslose
Zitat:
Erwerbslose, die sich selbstständig machen, haben auch bei einer Tätigkeit außerhalb Deutschlands Anspruch auf einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit. |
Das wußte ich bisher noch nicht, ich dachte, das gilt nur für Deutschland.
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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645 Ort: Autonome Republik Krim/Ukraine
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Erstellt: 28.08.08, 08:16 Betreff: Re: Selbstständigkeit: Gründerzuschuss auch im Ausland
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Wobei man noch der Vollständigkeit halber erwähnen sollte:
Zitat:
Der Gründerzuschuss ist nicht an eine Tätigkeit in Deutschland gebunden. Voraussetzung sei, dass der Wohnsitz in Deutschland bleibe, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in Kassel. |
Also nichts für richtige Auswanderer, sondern nur für Grenzpendler.
Gruß Siggi
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Anna_kl
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 760 Ort: Namibia
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Erstellt: 28.08.08, 16:47 Betreff: Re: Selbstständigkeit: Gründerzuschuss auch im Ausland
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Der Zuschuß ist ja auf ein Jahr begrenzt, sprich nach dem Jahr kann man dann seinen Wohnsitz in Deutschland abmelden. Aber solange muß man das eben haben. Ob da eine Adresse bei den Eltern oder irgendwelchen Verwandten reicht, ohne daß man da große Kosten hat? Dann wäre das ja durchaus kein zusätzlicher finanzieller Aufwand.
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