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colon
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Erstellt: 29.06.06, 05:33 Betreff: Re: Umzugspläne |
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Zitat: andreasmanne
- Wir dachten an ein Mehrfamilienhaus - und wollten 2 App. touristisch vermieten! Uns wurde vorab versichert, dass hierfuer Genehmigungen vorliegen .... jetzt habe ich gelesen, dass eine tour. Vermietung nicht erlaubt ist !?
- Da ich eine chronische Erkrankung habe, stellt sich ebenfalls die Frage der Krankenversicherung! Bin ich durch meine Frau mitversichert? Nehmen mich die privaten Versicherungen in Spanien überhaupt mit einer Vorerkrankung?
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Hola Andi,
1. Eine touristische Vermietung von privaten Zimmern / Appartments / Häusern ist tatsächlich nicht erlaubt. Das kann einem viel Ärger machen, der oft von "lieben" Nachbarn gemacht wird. Verkäufer legen z.B. Baugenehmigungen füt "touristische Appartments" vor, die aber für diese Art der Vermietung bedeutungslos sind. Es gibt seltene Fälle, wo solche Appartments Teil von touristisch genutzten Anlagen sein können, die durch zur Vermietung zugelassene Veranstalter verwaltet werden. Dann ist allerdings eine private Vermietung ebenfalls ausgeschlossen. Mehr Varianten sind mir nicht bekannt.
Die Langzeitvermietung ab 3 Monate Vertragslaufzeit auch an Touristen ist hingegen erlaubt. Im Winter gibt es ja Langzeiturlauber, die oft für einige Monate buchen. Dafür sollte man aber wegen der Besonderheiten des spanischen Mietrechtes unbedingt maßgeschneiderte Verträge haben.
2. Eine private Krankenversicherung wird eine chronische Vorerkrankung von der Deckung ausschließen. Es gibt aber andere Möglichkeiten das gut zu regeln zu regeln. Gerade bei einem Immobilienkauf bieten sich Varienten, die noch andere Vorteile bieten können.
Letzlich sind beides juristísche Fragen, die vor Ort vor Kauf oder sonstigen Aktionen fachkundig (!) geklärt werden sollten.
Saludos de las Islas Canarias Colon (Bill)
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