Geld verdienen im Internet

  Auswandern

Zur Homepage von Auswandern-aktuell.de
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
VotesUmfragen

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Maiknut
* * *


Beiträge: 20

New PostErstellt: 21.08.06, 10:44     Betreff: Reihenfolge der Behördengänge auf den Kanaren

Hallo Leute!
Hier unser angekündigtes Gesamtwerk für alle, die auf den Kanaren einen beruflichen Start wagen wollen. Es soll ein Leitfaden sein, um nichts zu vergessen und es soll gleichzeitig ein Kostenüberblick und Nachschlagewerk für Anlaufstellen sein.
Möglich war dieses Werk nur durch die Hilfe von Bill (Colon), dem wir hiermit nochmals danken wollen und auch ein klein wenig vor immer den selbigen Anfragen retten wollen...
Verbesserungsvorschläge sind natürlich willkommen, sofern es sich um fundierte Erkenntnisse handelt.
Maiknut



Behördengänge auf den Kanaren:

Reihenfolge:


1.) Wohnung organisieren (Kauf oder Mietvertrag über mehr als 3 Monate)
2.) Anmeldung (empradronado) bei der Gemeinde (Wohnsitzeintrag, Aufenthaltsvermerk, residencia) macht man bei der Meldestelle der zuständigen Gemeinde und kostet nur etwa 5,- Euro.
3.) NIE-Nummer (Numero de Idenfication Extrajanreros) beantragen:
Zum Beispiel in TF bei der Guardia Civil in Sta. Cruz. Das Formular gibt es z.B. im Internet beim Ministerio del Interior. Die NIE- Nummer ist die ID-Nummer für Ausländer. Spanier bekommen die DNI, bei Ausländern heißt sie NIE. Die NIE ist immer erforderlich, wenn man (egal wie) erwerbstätig bzw. steuerpflichtig wird. Die NIE-Anmeldung ist für EU Bürger sehr unproblematisch und kostenlos. Es gibt durchaus Fälle, in denen man auf eine NIE Nummer zunächst vorteilhafter Weise verzichtet.
4.) Anmeldungen als selbstsändiger Freiberufler (=autonomo) (=keine GmbH (=SL), somit kein Stammkapital erforderlich): als selbständiger Freiberufler muss man alle Anmeldungen von selbst aus in die Wege leiten!
a) Sozialversicherung für autonomo: öffentliche KV (Servicio de Salud), RV, ALV
Beantragung bei der Stelle, die für den Wohnsitz zuständig ist. Der Monats-Pflichtbeitrag beträgt dann
z.Zt. ca. 260 Euro. Die SV beantragt man als autonomo am besten über eine "asoseria laboral"
(professionelle Hilfsorganisation), was nur 10-20 Euro kostet. Fehler bei der SV Anmeldung/-Zahlung
werden teils drastisch geahndet. Eine private Krankenversicherung kann man dann noch zusätzlich
abschließen. SV-Beiträge sind Pflichtbeiträge für alle Berufstätigen! Die SV wird höchst differenziert
(nach Alter, Beruf etc.) erhoben. Es gibt teils (auch für Ausländer) erhebliche Subventionen bei
Gründungen.
b) Meldung beim FA als autonomo: Meldung bei dem FA, das für den Wohnsitz zuständig ist. Die Anmeldung ist kostenlos.
c) Gewerbeanmeldung als autonomo: bei der Polizeistelle, die für den Wohnsitz zuständig ist. Ggf. werden weitere Unterlagen zu einer Gewerbeanmeldung vorausgesetzt, nämlich:
* Registro Mercantil (Madrid)
* Gemeinde für die Betriebsgenehmigung (Licncia de Apertura)
* besondere Genehmigungen und Konzessionen des Cabildo, des Gobierno, der Militärverwaltung
Ohne Beantragung von Lizenzen ist die Gewerbeanmeldung als autonomo kostenlos.
5.) Tarjeta beantragen:
Die Tarjeta ist ein Ausweispapier für Ausländer analog zum Personalausweis der Spanier. Die Tarjeta ist nicht
mehr Vorschrift aber sehr nützlich, da sie praktischer und kleiner als ein Pass ist. Man beantragt die Tarjeta
dort, wo man die NIE-Nummer beantragt hat, was dann 7,- Euro kostet.
6.) Abschluß eines Arbeitsvertrages wenn man in ein Angestelltenverhältnis gehen möchte.
Sozialversicherung (Seguridad Social) beantragt der Arbeitgeber.


Als EU-Bürger benötigt man keine Arbeitserlaubnis.

Ohne Arbeit ist keine Anmeldung (außer innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft) bei der Gemeinde erforderlich. Wenn man keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, braucht man sich nicht bei der SV anzumelden.

Je nachdem wie man die Beantragungen durchführt, werden einige Anmeldungen
vom "gestor" automatisch mitgemacht.

Für die Gastronomie und andere Gewerbe gelten steuerlich gravierende
Sonderbestimmungen (z.B. Pauschalbesteuerung).

Eine weitere Besonderheit ist die sehr differenzierte "IGIC", die
Insel-Umsatzsteuer, die hier statt der sonst üblichen Mehrwertsteuer erhoben
wird.

Bestimmte steuerliche Anmeldefristen sind peinlichst genau einzuhalten
Teils keine Fristverlängerungen möglich wie in D. Hier kommt sofort der
Staatsanwalt!

Die Kanaren sind eine (legale, anerkannte) Steueroase für Selbstständige.

Weil das alles - positiv wie negativ - ganz schnell um den Geldbeutel geht,
sollte man in Fällen selbständiger Arbeit einen Berater mit den diversen
Anmeldungen und der laufenden Betreuung beauftragen. Die Kosten dafür sind
in der Regel sehr gering (im Gegensatz zu den Gebühren deutscher
Steuerberater) und zahlen sich sehr schnell aus. Will man sich gewerblich
selbstständig machen (also mehr als nur den "autonomo") sollte man immer
einen Anwalt beanspruchen.

nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 242 von 618
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Geld verdienen im Internet