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Beiträge: 583

New PostErstellt: 24.09.06, 17:05     Betreff: Re: Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?

    Zitat: Joachim
    ...könntest Du mir Info geben, was am Schluß rauskommt betreffend der Rechnungsstellung " Deutschland - Spanien" Gerade die Stellung des deutschen Finanzamtes würde mich sehr interessieren.

    ...Was zahlen den die Call Center in der Stunde ?

    ...Probleme mit " Scheinselbstständigkeit" dürfte Andreas doch nicht kriegen, wenn er 1 Jahr für das gleiche Call Center arbeitet. (von Spanischer Seite) oder ?
Hola Joachim,

es handelt sich um zwei verschiedene Postings:

1. Sound master hatte wegen der Callcenter Tätigkeit angefragt. 2. Andreas will mit deutschem Gewerbebetrieb einen Dienstleistungsauftrag auf den Kanaren ausführen.

Die Stundenlöhne in CCs liegen zwischen ca. 4,50 und 8 Euro brutto pro Stunde.

"Schein"selbständigkeit gibt es wohl nur in D. In Spanien und auf den Kanaren ist das gewollt. Die Vertragsform für die Anstellung eine Freiberuflers ("autonomo") angestelltenähnlich auf regelmäßiger Basis ist hier gesetzlich gewollt.

Das deutsche Finanzamt hat insofern etwas z.B. mit der Tätigkeit im Callcenter zu tun, wenn man im ersten oder letzten Jahr der Tätigkeit hier in Spanien mehr als 183 Tage in D lebt. Dann ist die Jahreseinkommenssteuer in D zu zahlen.

Was die Steuerfragen eines deutschen Gewerbebetriebes in D angeht, muß man zuallererst wissen, daß die Kanaren steuerlich Steuerausland sind. Das gilt sogar für die Tätigkeit eines Unternehmens aus Festland-Spanien, das auf den Kanaren einen Auftrag ausführen will. Es gibt auf den Kanaren auch Zollpflicht, für die Einfuhr a l l e r Produkte, egal woher sie kommen. Die Mehrwertsteuer gibt es hier z.B. auch nicht sondern ein eigenes Umsatzsteuersystem. Leider wird in D von öffentlichen Stellen, Steuerberatern etc. ziemlich viel Müll über die Vorschriften mit den Kanaren verbreitet. Man meint einfach, die Kanaren gehören zu Spanien und deshalb einfach so zur EU. Das ist n i c h t der Fall. Fast alle einschlägigen EU Verträge sehen Sonderklauseln für die Kanarischen Inseln und Ceuta und Melilla.

Dementsprechend muß man dem deutschen Finanzamt im Einzelfall auch oft Nachhilfe geben. Eine generelle Regel gibt es nicht. Man kann nur auf den konkreten Einzelfall abstellen. Die Schwierigkeiten, die man (und der Kunde) bei nicht korrekter Abwicklung auf den Kanaren bekommen kann, sind aber vergleichsweise viel unangenehmer.

Saludos de las Islas Canarias



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