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Autor Beitrag
siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!


Beiträge: 645

New PostErstellt: 29.08.11, 17:28     Betreff: Re: Chance für Hobbylandwirte auf La Palma

Hallo Colon,

kann man das wirklich so sagen ohne das Objekt zu kennen?

Wenn jemanden ein gut ausgestattetes Haus mit Garten zur Miete anbietet, dann kann man doch normalerweise dafür einen Mietzins verlangen. Das Recht zur Gartennutzung impliziert normalerweise auch die Pflicht zur Pflege, ohne das dadurch erst einmal irgendwelche Mietminderungen begründet werden.

Nun müsste man auf der anderen Seite wissen, wie viel mehr Pflege diese 5000qm nach dem Pflichtenheft des Eigentümers benötigen, als ein gewöhnliches Grundstück gewöhnlicher Größe. Diesen Zusatzaufwand müsste man einen durchschnittlichen Stundensatz für diese Tätigkeit bewerten.

Ist so klar, dass die Differenz aus möglichen Mietzins minus Gartenpflege negativ ist? Oder ist so ein Objekt auf den Kanaren normalerweise nicht ganzjährig vermietbar?

Gruß
Siggi


[editiert: 25.09.11, 18:13 von siggi_siggi_siggi]
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