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Spanische Unternehmensform für Kleinunternehmer

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Autor Beitrag
Joachim
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Beiträge: 15


New PostErstellt: 25.06.06, 11:22  Betreff: Spanische Unternehmensform für Kleinunternehmer  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo Zusammen,
den folgenden Beitrag habe ich bei meiner Suche nach einer geeigneten Unternehmensform entdeckt.
Hört sich doch speziell für Kleinunternehmen sehr gut an.


Die spanische Sociedad de Responsabilidad Limitada Nueva Empresa (SLNE)

Gesellschaftsform
Die Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL oder SRL) wurde im Jahre 2003 umfassend reformiert und mit der Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) eine zusätzliche Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen.
Gründung nur durch natürliche Personen und mit maximal fünf Gesellschaftern. Die Gründung durch eine einzelne Person ist zulässig und bedarf keines Zusatzes (im Gegensatz zur SL/SRL, die in diesem Fall den Zusatz „Sociedad Unipersonal“ führt), jedoch darf die gründende Person nicht bereits eine (weitere) SLNE gegründet haben.
Stammkapital = mindestens 3.012 Euro und höchstens 120.202 Euro (Art. 135 Abs. 1 LSRL).
Mindesteinzahlung = 100 % in bar oder durch Sacheinlagen.
Gründungsprozess
Erstellung einer notariell beglaubigten Gründungsurkunde („escritura de constitución“), welche auch einen Gesellschaftsvertrag („estatutos de la sociedad“) enthalten muss.
Beantragung der Eintragung in das Handelsregister („Registro Mercantil“) durch den Notar mittels elektronischem Gesellschaftsgründungsdokument („Documento Único Electrónico / DÚE“).
Bestätigung der Gründung durch das Handelsregister ebenfalls elektronisch (urkundentauglich!)
Weitere Anmeldungen (z. B. beim Finanzamt) werden innerhalb von zwei bis drei Wochen automatisch durch das elektronische Dokument vorgenommen.
Eine Veröffentlichung ist nicht erforderlich.
Gründungsaufwand
Dauer: maximal 48 Stunden.
Kosten: Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren von ca. 100 Euro und Notarkosten von ca. 350 Euro.
Anschließender Verwaltungsaufwand
Die gesamte Buchhaltung kann in einem standardisierten Geschäftsbuch erfolgen.
Jährliche Erstellung einer vereinfachten Bilanz und GuV.
Hinterlegung beim Handelsregister.
Weiterführende Links
Cámara de Madrid (spanisch): http://www.camaramadrid.es
Centro de Información y Red de Creación de Empresas (spanisch): http://www.circe.es
Dirección General de Política de la Pequeña y Mediana Empresa (spanisch): http://www.ipyme.org

Gruss Joachim

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colon

Moderator

Beiträge: 583
Ort: Islas Canarias


New PostErstellt: 25.06.06, 12:41  Betreff: Re: Spanische Unternehmensform für Kleinunternehmer  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Joachim
    ...
    den folgenden Beitrag habe ich bei meiner Suche nach einer geeigneten Unternehmensform entdeckt.
    Hört sich doch speziell für Kleinunternehmen sehr gut an.
    Die spanische Sociedad de Responsabilidad Limitada Nueva Empresa (SLNE)
    ...
Hola Joachim,

das dargestellte Verfahren zur Gründung einer SLNE ist in den allermeisten Fällen nur eine theoretische Möglichkeit für einen Ausländer, der hier auf den Kanaren eine SL gründen möchte.

Eine Gründung auf diese Art und Weise kommt nur infrage wenn man folgende Mindestbedingungen erfüllt:

  1. Es soll eine Einmann-S.L. mit Mindestkapital gegründet werden, bei der der Gründer selbst Geschäftsführer ist

  2. Der Gründer muß mehrere Wochen vor Ort , bzw. Resident sein, weil man jede Menge Laufereien hat, auch mit zwingend vorgeschriebenen Sachen, die in dem obigen Ablauf gar nicht erwähnt sind.

  3. Der Gründer und Geschäftsführer muß fließend Spanisch verstehen und sprechen, um die diversen zu unterzeichnenden und auszufüllenden Papiere überhaupt zu verstehen.

  4. Er sollte gute juristische Erfahrungen im spanischen Unternehmensrecht haben, besonders was dieGeschäftsführerhaftung angeht, die in Spanien ganz anders geregelt ist, als z.B. in D - (der Notar und die Kammer beraten bei dieser Art der Gründung ausdrücklich nicht und übernehmen da auch keine Haftung!)

  5. Der Gründer/Geschäftsführer kennt sich mit den anderen diversen Anmeldepflichten nach der Gründung aus. (Eine formale aber besonders wichtige Sache, weil es bei Fristversäumnissen steuerlich keine/keine Nachfristen sondern direkt den Staatsanwalt geben kann!)

  6. Der Gründer/Geschäftsführer hat Kenntnisse der spanischen Buchhaltungs- und Bilanzpflichten, um den Gesellschaftsvertrag, die Einrichtung der Buchhaltung und die folgenden Anmeldungen korrekt zu gestalten.

  7. Der Geschäftsführer sollte sich mit den Besonderheiten der kanarischen Steuer- und Subventionsregeln auskennen, um auch Steuer- und Subventionsvorteile die S.L. schon bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und des Gründungsprozesses ausnutzen können.

Da kaum ein Ausländer (und meistens auch die Spanier/Canarios selbst) diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Gründungsverfahren relativ wenig in Anspruch genommen, weil man sonst unübersehbare Risiken läuft.

Standardmäßig ist einem deutschen Gründer auf den Kanaren zu raten, sich nach einem guten zweisprachigen Anwalt (der auch deutschem Recht und deutchem Steuerrecht zumindest eine Ahnung hat!) und einem Buchhalter umzusehen, mit dem man die Gründung vorher durchspricht. Dann gibt man dem Anwalt den Auftrag, die Gründung abzuwickeln.

Nur so bekommt man die Gewähr, daß man innerhalb von ca. 2 Monate auch wirklich eine registrierte S.L. hat. Von der Rechtssicherheit als Geschäftsführer einmal ganz abgesehen.

Bei der Auswahl eines Anwaltes sollte man sehr sorgfältig und vorsichtig sein. Als Ausländer entfallen sowieso 90% der kanarischen Anwälte. Unter den übrigen 10 %, die es dann könnten, gibt es erhebliche Unterschiede über ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis für eine Gründung. Eine einfache Gründung mit Anwalt einschließlich aller Anmeldungen (!) darf etwa 1.500 bis 2.000 Euro kosten. Verlangt wird nicht selten das Doppelte und Dreifache.

Saludos de las Islas Canarias
Colon (Bill)




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Joachim
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Beiträge: 15


New PostErstellt: 25.06.06, 20:42  Betreff: Re: Spanische Unternehmensform für Kleinunternehmer  drucken  weiterempfehlen

Hola Colon,

natürlich bin ich davon ausgegangen, dass der neue spanische Unternehmer keinen wirtschaftlichen Selbstmord begehen will und sich daher von einem kompetenten Steuerberater beraten lässt.
Allerdings denke ich, dass es in Spanien nicht viel anders zugeht, als in Deutschland und einem nicht unbedingt das Sinnvollste Angeboten wird, wenn eine andere Lösung dem Berater deutlich mehr Einnahmen bringt.
Wenn jemand ein Unternehmen z.B in Spanien beginnen möchte und er Probleme mit der Haftung befürchtet hat die SLNE durchaus Vorteile gegenüber der SL
Vereinfachte Gründung und daher geringere Kosten gegenüber der SL. Vereinfachte Buchhaltung und daher wieder geringere Kosten gegenüber der SL

Dein aufgeführter Punkt 1 stimmt nicht. Sondern

Gründung nur durch natürliche Personen und mit maximal fünf Gesellschaftern. Die Gründung durch eine einzelne Person ist zulässig und bedarf keines Zusatzes (im Gegensatz zur SL/SRL, die in diesem Fall den Zusatz „Sociedad Unipersonal“ führt), jedoch darf die gründende Person nicht bereits eine (weitere) SLNE gegründet haben.

Bei Punkt 2 habe ich die Information, Gründung ca 48 Stunden.
Natürlich sollte man hier etwas Geld investieren und es von einer Fachkundigen Stelle durchführen lassen.

Der Punkt 3 bis 7 dürfte jedem klar sein und sich daher an einen Steuerberater wenden.

Gib als Kenner der Scene doch mal einen praktischen Tip und empfehle einen oder mehrere Steuerberater.
Vieeleicht kennst Du auch jemand auf Teneriffa :-)

Gruss Joachim

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colon

Moderator

Beiträge: 583
Ort: Islas Canarias


New PostErstellt: 25.06.06, 23:15  Betreff: Re: Spanische Unternehmensform für Kleinunternehmer  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Joachim
    1. natürlich bin ich davon ausgegangen, dass der neue spanische Unternehmer keinen wirtschaftlichen Selbstmord begehen will und sich daher von einem kompetenten Steuerberater beraten lässt.
    Allerdings denke ich, dass es in Spanien nicht viel anders zugeht, als in Deutschland ...

    2. Wenn jemand ein Unternehmen z.B in Spanien beginnen möchte und er Probleme mit der Haftung befürchtet hat die SLNE durchaus Vorteile gegenüber der SL

    3. Vereinfachte Gründung und daher geringere Kosten gegenüber der SL. Vereinfachte Buchhaltung und daher wieder geringere Kosten gegenüber der SL

    4. Dein aufgeführter Punkt 1 stimmt nicht. Sondern Gründung nur durch natürliche Personen und mit maximal fünf Gesellschaftern. Die Gründung durch eine einzelne Person ist zulässig ...

    5. Bei Punkt 2 habe ich die Information, Gründung ca 48 Stunden.

    6. Der Punkt 3 bis 7 dürfte jedem klar sein und sich daher an einen Steuerberater wenden.

    7. Gib als Kenner der Scene doch mal einen praktischen Tip und empfehle einen oder mehrere Steuerberater.
Hola Joachim,

zu 1. Steuerberater in dem aus Deutschland gewohnten Sinn gibt es hier nicht. Da das Steuersystem sehr einfach ist steht eher die Beratung für die teils sehr komplizierte SV im Vordergrund. Ansonsten wird vom Anwalt die für die Gründung erforderliche steuerliche Beratung erwartet.

zu 2. Die SLNE gibt keinerlei Haftungsvorteile gegenüber der SL.

zu.3. Der Gründungsaufwand für eine S.L. eine S.L. oder eine S.L.U. ist absolut identisch. Auch eine S.L. kann man nach demselben Verfahren anmelden.

zu. 4. Ich hatte nur gesagt, daß die Gründung einer SLNE mit mehreren Gesellschaftern in dem do-it-yourself Verfahren und ohne fremde Hilfe bei der Formulierung des Gesellschaftervertrages ganz praktisch kaum durchführbar ist.

zu 5. Die Gründung dauert keine 48 Stunden. Allein das verfahren der Namernsbeantragung dauert mindestens 10 Tage (im Eilverfahren!!!) bei Feiertagen etc. kann allein dieser Schritt schon mal einen Monat dauern.

zu 6. Wenn Du statt Steuerberater Anwalt sagst, trifft das die örtlichen Gegebenheiten gut. Und das genau hatte ich gesagt.

zu 7. Als Kenner der Szene kann ich Dir leider keinen Steuerberater empfehlen (s.o.). Auch in D ist die Erfahrung, daß der normale Steuerberater mit den Kanaren meistens überfordert ist, selbst wenn er sich mit Spanien auskennt. Es gibt natürlich die großen WP Gesellschaften ( ab 180 Euro - pro Stunde), die da tätig werden können. Dsa sind aber keine realistischen Optionen für den "kleinen" Gründer. Ich kann nur wieder auf qualifizierte Anwälte verweisen, die Gründung und Beratung auch zu fairen Preisen abwikeln (siehe mein voriges Posting).

Saludos de las Islas Canarias
Colon (Bill)



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Joachim
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Beiträge: 15


New PostErstellt: 26.06.06, 12:28  Betreff: Re: Spanische Unternehmensform für Kleinunternehmer  drucken  weiterempfehlen

Halo Colon,

kannst Du dann einen Anwalt empfehlen :-)

Gruss Joachim

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