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Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?

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soundmaster
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Beiträge: 5


New PostErstellt: 17.09.06, 13:55  Betreff: Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hola,

ich habe vor im Dezember für ca. 1 Jahr nach Teneriffa zu reisen und dort als Call Agent zu arbeiten.
Kontakt zu zwei Call Centern habe ich schon hergestellt, und es ist möglich da zu arbeiten.
In Deutschland bin ich freiberuflich tätig.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ich mit meiner Steuernummer auf Teneriffa meine Rechnungen stellen kann ?
Was sind eigentlich die Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?

Vielen Dank im Voraus!

Gruss,
Peter

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colon

Moderator

Beiträge: 583
Ort: Islas Canarias


New PostErstellt: 17.09.06, 15:30  Betreff: Re: Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: soundmaster
    ...ich habe vor im Dezember für ca. 1 Jahr nach Teneriffa zu reisen und dort als Call Agent zu arbeiten. ...

    Jetzt stellt sich die Frage, ob ich mit meiner Steuernummer auf Teneriffa meine Rechnungen stellen kann ?...

    Was sind eigentlich die Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?...
Hola Peter,

ich vermute, der Arbeitgeber will Dich als "autonomo" einstellen. Dafür benötigst Du
  1. eine NIE Nummer (=Anmeldung)
  2. die steuerliche Anmeldung (= span. Steuernummer NIF)
  3. eine Anmeldung bei der spanischen SV als "autonomo" (Pflicht auch für Freiberufler, Monatsbeitrag ca. 270 Euro)
Wenn Du dann Deinen Vertrag hast, kannst Du auch noch die Residencia/Tarjeta beantragen (, nicht vorgeschreiben aber oft praktisch).

Wirst Du als autonomo beschäftigt, bist Du jederzeit kündbar, man hat keinen Krankheitsschutz und mußt Steuern und SV Abgaben selbst zahlen. Es ist schiweriger Kredite zu bekommen. Als Angestellter mit Festvertrag hast Du Kündigungsschutz, hohe Kreditwürdigkeit. Letztlich kommt es darauf an, wieviel man verdient.

Saludos de las Islas Canarias
Colon (Bill)




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Andreas Schaal
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Beiträge: 11



New PostErstellt: 22.09.06, 21:38  Betreff: Re: Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?  drucken  weiterempfehlen

Hi, mal wieder habe gerade viel um die Ohren.

Ich habe mich nun bei Finanzamt und Steuerberater durchgefragt.
Die sagen nun (endlich) einstimmig:
Wenn ich auf den Kanaren eine Dienstleistung anbiete bezw. durchführe im handwerklichen Sinn, benötigt man zur Rechnungstellung aus Deutschl. die MwSt. Ident.Nr der Auftraggeber auf GC und man schreibt hier die Rechnung Netto ohne die Mwst. auszuweisen. Das wird vom Deutschen Finanzamt so dann anerkannt. Der Auftraggeber muß dann vor Ort die Steuer die für Ihn Zutrifft selbst in seinem Heimatland abführen. Ich weiß nur nicht wie das dann bei Privatkundschaft funktioniert? Aber habe da nun auch nochmal das Finanzamt beauftragt mir eine verbl. Auskunft zu geben. Die kommen da ganz schön ins rödeln.Für was zahlt man den an die, oder?
Grüße Andreas

PS:Bill: Komme am 13.11, werde mich dann nochmal kurz vorher bei dir melden!



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Joachim
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Beiträge: 15


New PostErstellt: 24.09.06, 10:41  Betreff: Re: Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?  drucken  weiterempfehlen

Hola Andreas,

könntest Du mir Info geben, was am Schluß rauskommt betreffend der Rechnungsstellung " Deutschland - Spanien"
Gerade die Stellung des deutschen Finanzamtes würde mich sehr interessieren.

Was zahlen den die Call Center in der Stunde ?

Hola Bill,

Probleme mit " Scheinselbstständigkeit" dürfte Andreas doch nicht kriegen, wenn er 1 Jahr für das gleiche Call Center arbeitet. (von Spanischer Seite) oder ?

Gruss Joachim

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colon

Moderator

Beiträge: 583
Ort: Islas Canarias


New PostErstellt: 24.09.06, 17:05  Betreff: Re: Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Joachim
    ...könntest Du mir Info geben, was am Schluß rauskommt betreffend der Rechnungsstellung " Deutschland - Spanien" Gerade die Stellung des deutschen Finanzamtes würde mich sehr interessieren.

    ...Was zahlen den die Call Center in der Stunde ?

    ...Probleme mit " Scheinselbstständigkeit" dürfte Andreas doch nicht kriegen, wenn er 1 Jahr für das gleiche Call Center arbeitet. (von Spanischer Seite) oder ?
Hola Joachim,

es handelt sich um zwei verschiedene Postings:

1. Sound master hatte wegen der Callcenter Tätigkeit angefragt. 2. Andreas will mit deutschem Gewerbebetrieb einen Dienstleistungsauftrag auf den Kanaren ausführen.

Die Stundenlöhne in CCs liegen zwischen ca. 4,50 und 8 Euro brutto pro Stunde.

"Schein"selbständigkeit gibt es wohl nur in D. In Spanien und auf den Kanaren ist das gewollt. Die Vertragsform für die Anstellung eine Freiberuflers ("autonomo") angestelltenähnlich auf regelmäßiger Basis ist hier gesetzlich gewollt.

Das deutsche Finanzamt hat insofern etwas z.B. mit der Tätigkeit im Callcenter zu tun, wenn man im ersten oder letzten Jahr der Tätigkeit hier in Spanien mehr als 183 Tage in D lebt. Dann ist die Jahreseinkommenssteuer in D zu zahlen.

Was die Steuerfragen eines deutschen Gewerbebetriebes in D angeht, muß man zuallererst wissen, daß die Kanaren steuerlich Steuerausland sind. Das gilt sogar für die Tätigkeit eines Unternehmens aus Festland-Spanien, das auf den Kanaren einen Auftrag ausführen will. Es gibt auf den Kanaren auch Zollpflicht, für die Einfuhr a l l e r Produkte, egal woher sie kommen. Die Mehrwertsteuer gibt es hier z.B. auch nicht sondern ein eigenes Umsatzsteuersystem. Leider wird in D von öffentlichen Stellen, Steuerberatern etc. ziemlich viel Müll über die Vorschriften mit den Kanaren verbreitet. Man meint einfach, die Kanaren gehören zu Spanien und deshalb einfach so zur EU. Das ist n i c h t der Fall. Fast alle einschlägigen EU Verträge sehen Sonderklauseln für die Kanarischen Inseln und Ceuta und Melilla.

Dementsprechend muß man dem deutschen Finanzamt im Einzelfall auch oft Nachhilfe geben. Eine generelle Regel gibt es nicht. Man kann nur auf den konkreten Einzelfall abstellen. Die Schwierigkeiten, die man (und der Kunde) bei nicht korrekter Abwicklung auf den Kanaren bekommen kann, sind aber vergleichsweise viel unangenehmer.

Saludos de las Islas Canarias



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Andreas Schaal
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Beiträge: 11



New PostErstellt: 25.09.06, 16:59  Betreff: Re: Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?  drucken  weiterempfehlen

Hallo miteinander,
dies hab ich nun von der Deutschen Handelskammer in Spanien per mail bekommen;
Ihre Anfrage vom 22.09.2006

Sehr geehrter Herr Schaal,

dankend bestätigen wir den Erhalt Ihrer E- Mail vom 22.09.2006.

Wenn Sie eine handwerkliche Dienstleistung im Auftrag ortsansässiger Baufirmen auf Gran Canaria ausführen, und diese Dienstleistung einen zeitlichen Rahmen von 12 Monaten nicht überschreitet, lautet die Rechnung auf den netto -Betrag.

Für die Rechnungsstellung an eine Privatperson wird die kanarische Verbrauchssteuer fällig. Um diese einziehen zu dürfen, müssen Sie sich dort notwendig anmelden. Da auf den Kanaren ein eigenes Steuerregime herrscht, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu einem deutschsprachigen Steuerberater bzw. einem Rechtsanwalt für Steuerrecht auf den Kanaren aufzunehmen. Adressen entsprechender Kanzleien finden Sie auf unserer Website www.iurweb.net.
Wir sind auch gerne bereit, zu Ihren Fragen vertiefter Stellung zu nehmen. Als privatrechtliche Vereinigung der Wirtschaft können wir für Nichtmitglieder jedoch nur auf Honorarbasis tätig werden. Die Zugehörigkeit zu einer deutschen Inlandskammer ersetzt nicht die Mitgliedschaft bei einer Auslandskammer. Eine Arbeitsstunde berechnen wir mit einem Honorar in Höhe von € 180,-.

Grüße Andy



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colon

Moderator

Beiträge: 583
Ort: Islas Canarias


New PostErstellt: 25.09.06, 17:41  Betreff: Re: Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Andreas Schaal
    1. ...Wenn Sie eine handwerkliche Dienstleistung im Auftrag ortsansässiger Baufirmen auf Gran Canaria ausführen, und diese Dienstleistung einen zeitlichen Rahmen von 12 Monaten nicht überschreitet, lautet die Rechnung auf den netto -Betrag. ...

    2. ...Für die Rechnungsstellung an eine Privatperson wird die kanarische Verbrauchssteuer fällig. Um diese einziehen zu dürfen, müssen Sie sich dort notwendig anmelden. Da auf den Kanaren ein eigenes Steuerregime herrscht, ...

    3. ...empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu einem deutschsprachigen Steuerberater bzw. einem Rechtsanwalt für Steuerrecht auf den Kanaren aufzunehmen. Adressen entsprechender Kanzleien finden Sie auf unserer Website www.iurweb.net.

    4. ...können wir für Nichtmitglieder jedoch nur auf Honorarbasis tätig werden. Die Zugehörigkeit zu einer deutschen Inlandskammer ersetzt nicht die Mitgliedschaft bei einer Auslandskammer. Eine Arbeitsstunde berechnen wir mit einem Honorar in Höhe von € 180,-.

Hola Andreas,

zu 1: Diese Aussage ist mit größter Vorsicht zu genießen. Sie gilt nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen. Eine betriebliche Anmeldung auf den Kanaren ist dennoch in jedem Fall erforderlich. Diese Aussage steht übrigens was die Zahlungspflicht angeht, auch im Widerspruch zu Deinen Auskünften durch Dein deutsches Finanzamt und Steuerberater.

zu 2.: wie ich schon sagte, auch bei Aufträgen für Privatpersonen muß man sich hier gewerblich anmelden. Die Kanaren sind S t e u e r a u s l a n d, daher gelten die Regeln für Spanien nicht. Die Kanaren nutzen ihre Steuerprivilegien auch gern dazu, ihre eigene Wirtschaft vor einwandernder Konkourrenz zu schützen. Die einfache Lösung: Selbst Einheimischer werden.

zu 3.: Die Handwerkskammer hat keinen qualifizierten Steuerberater für Las Palmas auf ihrer Webseite.

zu 4.: Da kannst Du mal sehen, wieviel man als Forumsteilnemher so sparen kann.

Saludos de las Islas Canarias
Bill




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Deutschland_Adee
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Beiträge: 18


New PostErstellt: 27.09.06, 06:33  Betreff: Re: Vor- und Nachteile von freiberuflicher oder angestellter Tätigkeit?  drucken  weiterempfehlen

Hallo an Alle:

Ich habe das Thema MwSt. mit einem hiesigen (also in GranCanaria) Steuerbüro und einem kompenten deutschen Steuerberater erörtert.
Meine Informationen decken sich mit denen von Bill.

Eine "Netto"-Rechnung (ohne ausgewiesene MwSt) aus Deutschland an eine Firma im Ausland darf nur geschrieben werden, wenn diese eine gültige Umsatzsteuer-ID des Rechnungsempfängers ausweisst. Und diese gibt es hier nicht, sondern nur für Firmen mit Sitz auf dem Festland.

Beim deutschen Finazamt bekommst Du i.d.R. bei 2 Anrufen auf eine Frage gleich versch. 3 Anwtorten! Das ist kein Vorsatz, aber die Beamten brauchen und können auch z.T. keine Fragen beantworten. Neben dem bekannt komplexen deutschen Steuerrecht, sind EU-Richtlinien nicht unbedingt deckungsgleich, einerseits verbindlich, aber nicht immer durchsetzbar. Es ist immer Interpretations- und Auslegungssache!

Bei einer VSt/UST-Prüfung(und das sind die scharfen Jungs beim Finanzamt) wird zu 100% eine Netto-Rechnung an eine canarische Instanz beanstandet und die unterschlagende MwSt nachgefordert!


____________________
Guter Rat ist teuer, gute Freunde unbezahlbar!


[editiert: 27.09.06, 16:16 von Deutschland_Adee]
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