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"Non - Immigration" Visa Kategorien

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SweetMisery
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Beiträge: 25
Ort: GreenBay/Wi


New PostErstellt: 28.05.03, 14:00  Betreff: "Non - Immigration" Visa Kategorien  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Informationen für vorübergehend Beschäftigte


Jede Person, die für einen befristeten Zeitraum in den USA arbeiten möchte, benötigt ein entsprechendes Visum.

Das Gesetz über Einwanderung und Staatsbürgerschaft sieht verschiedene Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für vorübergehend Beschäftigte vor. Einige der Klassifikationen sind pro Jahr zahlenmässig beschränkt.

Petition & Sponsorship
Um als Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum unter den oben beschriebenen Klassifikationen Berücksichtigung zu finden, braucht man einen US-Arbeitsgeber, der als Sponsor auftritt und eine dementsprechende Petition bei der INS einreicht. Erst damit kann man ein Visum beantragen, z.B. das H-1B.

Wer einen Arbeitgeber findet, der ein Sponsorship für einen Ausländer offeriert, dann kann es innerhalb von 6 Wochen losgehen, wenn das Verfahren im Express durchgezogen wird. Im Normalfall wird ein Arbeitgeber die dafür anfallenden Kosten vielleicht scheuen und es dauert ein klein wenig länger...

Nicht-Qualifizierung/Visabefreiung
Seit Jan 2002 müssen alle Visa-Anträge auf dem Formular DS-156 eingereicht werden und zusätzlich gilt, dass alle männlichen Antragsteller zwischen 16-45 Jahren ebenfalls das Formular DS-157 ausfüllen müssen.

Das alte Nichteinwanderungsformular OF-156 ist ungültig.


H-1B
ist vorgesehen für einen Fachberuf, der die theoretische und praktische Anwendung hochspezialisierter Kenntnisse beinhaltet und den Abschluss einer spezifischen Hochschulausbildung voraussetzt. Für diese Klassifikation ist eine Bescheinigung des Arbeitsministeriums erforderlich. Dieser Visatyp schliesst auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf Regierungsebene sowie kooperative Projekte unter der Leitung des Verteidigungsministeriums ein.

H-2A
ist vorgesehen für die zeitlich befristete oder saisonale Arbeit im landwirtschaftlichen Bereich.

H-2B
ist vorgesehen für zeitlich befristete oder saisonal Beschäftigte ausserhalb des Landwirtschaftsbereichs. Diese Klassifikation verlangt eine befristete Arbeitserlaubnis, ausgestellt vom Arbeitsministerium.

H-3
ist vorgesehen für Auszubildende im nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich. Diese Klassifikation trifft auch für ein Praktikum im Rahmen der Erziehung behinderter Kinder zu.

L1 (Antragsteller) und L2 (Angehörige)
ist vorgesehen für die firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft, die innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein muss, und die bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des selben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft tätig wird.

O-1
ist vorgesehen für Personen mit aussergewöhnlichen Fähigkeiten auf den Gebieten Wissenschaft, Kunst, Erziehung, Geschäftswesen oder Sport, oder für Personen mit überragenden Leistungen in der Filmindustrie.


O-2
ist vorgesehen für Personen, die den Inhaber eines O-1 Visums begleiten, um ihm bei einer künstlerischen oder sportlichen Darbietung anlässlich einer speziellen Veranstaltung oder Vorführung zu assistieren.

P-1
ist vorgesehen für einen einzelnen Athleten, ein Team von Athleten, oder Mitgliedern einer Gruppe von Unterhaltungskünstlern, die internationale Anerkennung geniessen.

P-2
ist vorgesehen für Künstler und Personen aus der Unterhaltungsbranche, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschprogramms an einer Aufführung mitwirken.

P-3
ist vorgesehen für Künstler oder Entertainer, die ein Programm darbieten, das als kulturell einmalig einzustufen ist.

Q-1
ist vorgesehen für Teilnehmer an einem internationalen kulturellen Austauschprogramm, das eine praktische Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme ermöglicht. Ziel ist, dass die Teilnehmer Informationen über Geschichte, Kultur und Traditionen ihrer Heimatländer vermitteln.

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