Auswandern-Uruguay ! Die Alternative zu Europa ?
Ein Forum über das Auswandern nach, bzw. Einwandern und Leben in Uruguay
Über Uruguay gibt es kaum Informationen in Bezug auf die Einwanderung und das Leben als Europäer dort. Falls man sich entschließt aus Deutschland wegzuziehen, ist unserer Meinung nach Uruguay eine echte Alternative zu den typischen europäischen Auswanderländern am Mittelmeer, wie z.B. Spanien, Italien, Frankreich etc. Die Bevölkerung besteht zu 100% aus europäischen Einwanderern und das Klima entspricht dem in Südspanien bzw. dem in Südafrika (Western Cape - Kapstadt).
 
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Auswandersteuer!

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desertbeast
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Beiträge: 340
Ort: Marbella/Spanien



New PostErstellt: 28.03.04, 17:48  Betreff:  Auswandersteuer!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo,


Ein Bericht aus dem Manager-Magazin vom 22.03.2004

Let my people go

Von Justus Fischer-Zernin und Alexander Busse

Derzeit träumen auch in Straßburg manche von sonnigen Gefilden. Jedenfalls erging dort eine Entscheidung, die auf der simplen Einsicht beruht: Wenn Menschen auswandern, tun sie dies nicht immer, um ihr Finanzamt auszutricksen. Damit naht das Ende des "Lex Horten"

Mit dieser Feststellung hat der Europäische Gerichtshof das Ende für die bisherigen Regelungen zur so genannten "Wegzugsbesteuerung" in Europa eingeläutet.

Bislang löst ein Wohnsitzwechsel in andere Länder bei Personen, die wesentlich an GmbHs oder AGs beteiligt sind, eine Sondersteuer aus. Wandert jemand aus, der Anteile mit einer Quote von 1 Prozent oder mehr an deutschen GmbHs oder AGs hat, wird auf den Wert seiner Anteile abzüglich der ursprünglich dafür gezahlten Kosten Steuer fällig, wenn er hier zuvor zehn Jahre oder länger als Ansässiger einkommensteuerpflichtig war. Die Hälfte dieses "Gewinns" unterliegt der deutschen Einkommensteuer (Halbeinkünfteverfahren) und zwar ohne dass die Beteiligungen verkauft werden.

Grund für diese Regelung aus dem Jahre 1972 war, dass einige vermögende deutsche Unternehmer ins Ausland abgewandert waren und anschließend ihre Beteiligungen an deutschen GmbHs oder AGs Gewinn bringend verkaufen konnten. Im Ausland gab es dafür Steuerbegünstigungen, manchmal fallen überhaupt keine Steuern an; unter Doppelbesteuerungsabkommen sind solche Gewinne von im Ausland Ansässigen in Deutschland meist steuerbefreit. Der damals spektakulärste Fall betraf einen bekannten Warenhausmillionär. Unsere Wegzugsbesteuerung wird deshalb auch "Lex Horten" genannt.

Es trifft nicht nur Herrn Horten

Seit Einführung dieses Gesetzes trifft es jeden, egal ob es beim Auswandern um Steuern, Wetter, Karriere, Küche oder eine Mischung von all dem geht; es spielt auch keine Rolle, ob der Wegzügler im Ausland anschließend seine deutsche Beteiligungen verkauft.

Ursprünglich galt das Gesetz nur für Personen, die mit mehr als 25 Prozent an hiesigen Gesellschaften beteiligt waren, 1999 fiel die Quote dann auf zehn Prozent und im Jahr 2001 auf 1 Prozent; der übliche Gang der Dinge bei der latenten Schlupfloch-Paranoia der hiesigen Steuergesetzgeber. Besonders wer nicht aus steuerlichen Gründen abgewandert ist und hier brav seine Wegzugssteuer bezahlt hat, sieht sich später mit einem neuen Steuerproblem konfrontiert, wenn die deutschen Beteiligungen tatsächlich verkauft werden sollen. Dabei entstehende Gewinne sind meist im neuen Heimatland steuerpflichtig, und zwar auf Basis des Unterschieds zwischen ursprünglichen Anschaffungskosten und Veräußerungspreis.

Merkwürdige Regelungen im deutschen Steuerrecht

Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Wert der Anteile wurde aber beim Umzug ins Ausland bereits versteuert - bis zum Jahr 2000 sogar in voller Höhe, das Halbeinkünfteverfahren gilt ja erst ab 2001. Nun soll derselbe Gewinn im Ausland nochmals besteuert werden. Manchmal gibt es in solchen Fällen Regelungen, die solche Doppelbesteuerungen beseitigen; manchmal aber auch nicht - alles in allem eine von vielen merkwürdigen Regelungen im deutschen Steuerrecht mit teils absurden Konsequenzen und bösen Kollateralschäden.

Gerichtshof betont Niederlassungsfreiheit

Am 11. März dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof das Aus für die Wegzugsbesteuerung verkündet. Er hat erneut deutlich gemacht, dass Steuern nicht das Maß aller Dinge sind und Gesetze zur Bekämpfung vermeintlicher oder echter Steuerflucht auch nicht.

Ein wichtiger Grundsatz des Europarechts ist die Niederlassungsfreiheit für alle Europäer. Das beinhaltet auch das Recht auszuwandern. Gesetze welcher Art auch immer dürfen dies nicht einschränken, es sei denn, dies ist aus überragenden Gründen erforderlich. Regelungen wie die Wegzugsbesteuerung, die alle Personen mit Unternehmensbeteiligungen beim Auswandern hart treffen, nur weil einige auswandern, um Steuern auf Veräußerungsgewinne zu sparen, sind danach unzulässig.

Europarecht vor Bundesrecht

Der Fall betraf die französische Wegzugsbesteuerung. In dem Verfahren waren Deutschland, Dänemark und die Niederlande - alles Länder mit ähnlichen Regelungen wie in Frankreich - den Franzosen zur Hilfe geeilt, aber alle Argumente dieser Allianz der Unwilligen wurden zurückgewiesen.

Da die deutsche Regelung noch strenger ist als das französische Gegenstück, dürfte auch unsere Wegzugsbesteuerung vom Tisch sein - Europarecht geht vor Bundesrecht.

Rasch Einspruch einlegen

Wer hierzu noch nicht rechtskräftige Steuerbescheide hat, sollte flugs Einspruch einlegen. Wer sich mit Auswanderungsplänen trägt, bei denen die Hürde der Wegzugsbesteuerung noch zu nehmen ist, muss neu nachdenken und sollte die Antennen ausfahren. Es ist noch nicht klar, wie es bei uns weitergehen wird.

Der deutsche Fiskus könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass unsere Regelungen ja nicht Gegenstand des Urteils waren und versuchen, irgendwelche Unterschiede zu den französischen Gesetzen hochzujubeln, um die deutsche Wegzugsbesteuerung weiter anzuwenden - Motto: Soll doch ein deutscher Steuerzahler das ersteinmal durch die Gerichtsinstanzen bringen.

Vielleicht versucht er es auch schnell mit einer Neuregelung; theoretisch können hier noch Gesetze erlassen werden, die ab Anfang dieses Jahres gelten. Wie immer, wenn Europäischer Gerichtshof oder Bundesverfassungsgericht ein Steuergesetz gekippt haben, heißt es warten, bis sich der Rauch verzogen hat, bevor agiert wird.

Schritt in Richtung brauchbares Steuersystem

Vielleicht trägt dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs ja dazu bei, dass wir in absehbarer Zeit ein brauchbareres Steuersystem bekommen, bei dem auch die gern übersehene Kleinigkeit berücksichtigt wird, dass es neben Deutschland noch andere Staaten auf der Welt gibt.

Die Bundesregierung hat sich allerdings an den Steuerreformdebatten der vergangenen Monate de facto nicht beteiligt. Stattdessen gab es moralisierende Klagen von Kanzler und Parteivorsitz der Grünen über Menschen, die auswandern und dann in Deutschland keine Steuern mehr zahlen, weil sie ihr Geld anderswo verdienen.

CDU/CSU haben sich nach viel Hickhack in ihrem Kompromissprogramm darauf festgelegt, dass sie sich jetzt besser nicht mehr so genau festlegen wollen. Zur Besteuerung von GmbHs und AGs heißt es dort, das müsse man dann ja mal sehen, weil das ja ohnehin irgendwie irgendwann international harmonisiert werden muss. Als Beispiel dafür wird die von der EU entwickelte neue "Europäische Aktiengesellschaft" (SE) genannt. Guter Plan, dieses EU-Projekt wurde binnen sensationellen 30 Jahren über die Bühne gebracht, wobei dieses Affentempo aber nur durchgehalten werden konnte, weil man sich darauf einigte, heikle Themen wie Steuern und Arbeitnehmermitbestimmung doch lieber auszuklammern.

Letztes Hindernis für große Auswanderungsbewegung

Die FDP hat voller Stolz ein umfassendes Steuergesetz in den Bundestag eingebracht. Fragen an die Partei, wie sich einige Neuregelungen auf grenzüberschreitende Sachverhalte auswirken, führen aber zu einer verblüffenden Antwort: "Sachverhalte mit Auslandsbezug sind im Gesetzentwurf bisher nicht angesprochen. Eine Arbeitsgruppe in der Partei befasst sich zurzeit mit diesen Fragen". Na gut, Schwamm drüber, vielleicht beseitigt das Ende der Wegzugsbesteuerung ja das letzte Hindernis für eine große Auswanderungsbewegung - weniger wegen der hiesigen Steuern, sondern vor allem wegen unserer Steuerpolitik.

Beim Kofferpacken hören wir gelegentlich ein fernes "Bumm". Keine Sorge, das sind nur Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof, die wieder ein Steuergesetz abschießen, denn immer gilt die Regel: Die Artillerie kennt weder Freund noch Feind, sondern nur lohnende Ziele

Hier dazu eine interessante Grafik:

http://194.94.84.138/dokumente/steuerrecht2/F23.pdf

Na dann schnell weg!

Harald

einfach leben !


[editiert: 28.03.04, 17:58 von desertbeast]
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OceanQueen
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Beiträge: 10
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New PostErstellt: 28.03.04, 18:22  Betreff: Re: Auswandersteuer!  drucken  weiterempfehlen

Hallo Harald,
hab' mich gerade durch diesen Artikel durchgeforstet und bin jetzt total verwirrt.
Ich verstehe doch richtig, dass diese 'Auswandersteuer' nur - und ausschliesslich nur - fuer Firmeninhaber und/oder -teilhaber zutreffen koennte und gilt doch sicherlich nicht fuer 'normale' Arbeitnehmer aus Deutschland oder einem anderen EU-Land, oder wie hast Du das verstanden?
Liebe Gruesse
OceanQueen

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desertbeast
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New PostErstellt: 28.03.04, 18:34  Betreff: Re: Auswandersteuer!  drucken  weiterempfehlen

Hallo Uschi,

keine Panik, für Euch gilt das nicht.

Ihr habt ja keine Firmenanteile in Deutschland und nur dann kommt dieses Steuergesetz zum Tragen.

Aber ist doch mal interessant, was die sich alles einfallen lassen!

Gruß
Harald

einfach leben !
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