Auswandern-Uruguay ! Die Alternative zu Europa ?
Ein Forum über das Auswandern nach, bzw. Einwandern und Leben in Uruguay
Über Uruguay gibt es kaum Informationen in Bezug auf die Einwanderung und das Leben als Europäer dort. Falls man sich entschließt aus Deutschland wegzuziehen, ist unserer Meinung nach Uruguay eine echte Alternative zu den typischen europäischen Auswanderländern am Mittelmeer, wie z.B. Spanien, Italien, Frankreich etc. Die Bevölkerung besteht zu 100% aus europäischen Einwanderern und das Klima entspricht dem in Südspanien bzw. dem in Südafrika (Western Cape - Kapstadt).
 
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Bestimmungen & Infos

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Eddi
Experte


Beiträge: 220


New PostErstellt: 04.05.05, 14:19  Betreff: Re: Bestimmungen & Infos  drucken  weiterempfehlen

ich habe mal wieder eine Frage zur Cedula.Ich habe mir mal die Seite von der uruguayischen Migracion angesehen. Da ist mir folgende Textpassage aufgefallen:

    Zitat:
    Solicitud de cambio de categoría

    Todo extranjero que se encuentre en calidad de temporario –por ejemplo: turista- en el país podrá solicitar autorización para gestionar un cambio de categoría a permanente –residente legal-, siempre y cuando no haya dejado vencer el plazo máximo que establece la norma de 180 días a partir de su ingreso al país.
verstehe ich das richtig, dass der Antrag, die Kategorie bei der Aufenthaltserlaubnis zu wechseln, spätestens 180 Tage nach der ersten Einreise gestellt werden muss? Mit anderen Worten, ich beantrage die vorläufige Cedula während meines Urlaubs im Oktober. Danach fliege ich wieder nach Deutschland und muss dann spätestens im April 2006 wieder im Land sein, um eine permanente Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen?

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tampabill
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Beiträge: 3


New PostErstellt: 24.05.05, 17:29  Betreff: Re: Bestimmungen & Infos  drucken  weiterempfehlen

Hallo Leute,
seid geraumer Zeit lese ich in eurem Forum die Beiträge.Da ihr alle mir das Land Uruguay so schmaghaft gemacht habt entschloß ich mich dazu mal rüberzufliegen. dies geschah mitte April. Ich flog mit meiner Frau für 3 Wochen nach Montevideo.In relativ kurzer Zeit war uns klar,das Uruguay unseren Erwartungen voll entsprach.(Wir waren in den letzten Jahren schon in einigen Süd und Mittelamerikanischen Ländern).

Kurzum entschloßen wir uns die ersten Schritte zur Einwanderung sofort Vorort zu veranlassen.Gesundheitszeugnis,Impfung und erstes Schreiben an die Ausländerbehörde in Uruguay erfolgte.Letzte Woche Rückflug nach Deutschland um die erforderlichen Dokumente und Nachweise zu besorgen.

Heute vormittag telefonierte ich mit dem Uruguayischen Konsulat zwecks Rückfragen welche Papiere anerkannt werden.

Per Email bekam ich die ganzen Bestimmungen zugesand.Das Email werde ich als Anhang beifügen.

Jetzt fragt man sich doch was ist denn nun wirklich Sache.Jeder sagt einem etwas anderes.Die Bestimmungen des Konsulates decken Sich in keiner Weise mit den Aussagen die ich hier im Forum lese.

Hier das Email:

Sehr geehrter Herr ,

ich beziehe mich auf Ihr heutiges Telefonat und teile Ihnen mit, daß die Möglichkeit besteht eine
Geburtsurkunde in internationaler Ausführung von deutschen Behörden zu bekommen, diese würde dann
von diesem Konsulat belgaubigt. Ansonsten müßten sie nach Ungarn reisen oder sich mit der
uruguayischen Vertretung in Ungarn in Verbindung setzen.


Erwerb der Aufenhaltsgenehmigung für Ausländer
die sich in Uruguay niederlassen möchten

1) Voraussetzungen:

Der Antragsteller muß:

Rentner oder Pensionär sein,

über ein monatliches Einkommen von mindestens 1.500,00 US$ in Form einer Rente oder andereer aus
dem Ausland stammender Einkünfte verfügen.

Eine Inmobilie im Wert von mindestens 100.000,00 US$ erwerben, die er während eines Zeitraums von
zehn Jahren nicht veräußern darf, oder alternativ dazu von deruruguayischen Regierung ausgegebene
Staatspapiere in Höhe des genannten Mindestwertes kaufen, die dann während des genannten Zeitraums
von der uruguayischen Nationalbank (Banco de la República Oriental del Uruguay) verwahrt werden.
Jederzeit kann die Inmobilie gegen Wertpapiere oder iene andere Investition getauscht werden; deren
Wert darf aber nicht unter der erwähnten Summe liegen.

2 ) Antragstellung

Beim Konsulat bzw. bei der uruguayischen Einwanderungsbehörde sind folgende Dokumente vorzulegen:


Deutsches Polizeiliches Führungszeugnis, daß vom uruguayischen Konsulat in Düsseldorf beglaubigt
wird. (Die konsularische Bearbeitungsgebühren werden Ihnen bei Vorlage der Dokumente bekannt
gegeben.)

Lehrbrief oder Berufszeugnis über eine für Uruguay nützliche Tätigkeit (Es handelt sich hier
insbesondere um Fachleute im Handwerk). Diese Zeugnisse müssen beglaubigt und übersetzt werden.
(Auskünfte werden Ihnen bei Vorlage der Dokumente bekannt gegeben.)

Eine von der berechtigten Behörde ihres Geburtsortes erteilte internationale Geburtsurkunde, die
vom uruguayischen Konsulat legalisiert wird.

Eine von der berechtigten Behörde Ihres Heiratsortes erteilte internationale Heiratsurkunde, die
vom uruguayischen Konsulat legalisiert wird.






Aufenthaltsbescheinigung: diese wird vom uruguayischen Konsulat ausgestellt. Darin wird
bescheinigt, daß Sie und Ihre Familie sich mindestens in den letzten 5 Jahre in Deutschland
aufgehalten haben. Dazu benötigen wir die Fotokopieen aller uruguayischen Dokumente (Cédulas de
Identidad), deutsche Pässe, Anmeldung und Abmeldung. Diese Bescheinigung wird von uns in spanischer
Sprache ausgestellt und dient nur zur Vorlage bei den zuständigen uruguayischen Behörden.

Einfuhr von Haustiere: hierzu wird benötigt: internationaler Impfpaß mit darin eingetragener
Tollwutimpfung (muß mindestens 30 Tage zurückliegen, darf aber höchstens 1 Jahr alt sein) und arin
vermkerkten Gesundheitszeugnis nicht älter als 2 Wochen, aus dem hervorgeht, daß das Tier gesund
und frei von Parasiten ist und daß im Herkunftsgebiet in den letzten 6 Monate kein Fall von
Tollwut aufgetreten ist. Wenn der Impfpass mit den darin vermerkten Zeugnissen nicht bereits von
einem Amtstierarzt ausgestell wurde, muß er noch von einem Amtstierarzt bestätigt werden. Der
internationaler Impfpaß ist zusammen mit zwei Fotos des Tieres dann beim nächstgelegenen
uruguayischen Konsulat zur Beglaubigung einzureichen.

Eine Bescheinigung der befugten deutschen Behörde, worin festgelegt wird, daß Sie ohne Hindernisse
die BRD verlassen können, und darüber hinaus eine eventuelle Rückreise genehmigt ist.

Der Status eines Rentners oder Pensionärs, muß durch die entsprechenden Dokumente belegt werden.

Im Falle von Investoren muß durch schriftliche Belege glaubhaft nachgewiesen werden, daß die
Investition Uruguay tatsächlich getätigt worden ist.

Ferner ist auch zu belegen, daß Sie im Besitz von: a) einer Tätigkeit, Ausbildung oder Beruf, die
es Ihnen und Ihrer Familie ermöglicht, in Uruguay zu leben ohne soziale Verpflichtungen für das
Gastgeberland, und oder über
b) Hilfsmittel verfügen, die eine Erfüllung Ihrer Verpflichtungen erlauben. (zB. eine Möglichkeit
wäre US$ 70.000,00 auf einem Konto des Banco de la República Oriental del Uruguay für 10 Jahre
verzinst festzulegen. Oder wenn Sie eine Rente oder Pension in Mindestsumme von US$ 1.500,00 für
Ihren Unterhalt beziehen und eine Inmobilie in Wert von mindestens US$ 100.000,00 die innerhalb von
10 Jahre nicht verkauft werden kann.)

Der schriftliche Nachweis des Eigentums an der Inmobilie oder an einer Geldeinlage in der genannten
Höhe, sowie über das geplante Investitionsvorhaben.







Eine Liste der zum Hausrat gehörenden Gegenstände und/ oder der schriftliche Nachweis, daß der
Antragsteller Eigentümer des nach Uruguay auszuführenden Fahrzeugs ist. Dieses darf während der
ersten vier Jahre nach seiner Einfuhr nicht veräußert werden. Dazu benötigen wir von Ihnen eine
Bestandsliste in spanischer Sprache, worin Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse in Uruguay
erscheinen soll. Zum Schluß müssen Sie diese Liste unterzeichnen und uns diese zukommen lassen.
Diese Liste dient, damit Sie Ihren Kontainer aus dem Zoll mit Hilfe eines Zollbeamten heraus führen
können. Der Antragsteller kann seine persönliche Habe erst dann nach Uruguay einführen, wenn die
staatliche Ausländerbehörde (Dirección Nacional de Migración) ihm die Genehmigung für den ständigen
Aufenthalt erteilt hat.

Gültigen Reisepass.

Nach seiner Ankunft in Uruguay wendet sich der Antragsteller an die uruguayische Ausländerbehörde,
die ihm auf Grund dieser Bestimmungen eine offizielle Aufenthalsgenehmigung ausstellt. Beim
uruguayischen Ausweisamt (Dirección Nacional de Identificación Civil) , das dem Innenministerium
untersteht kann er einen Personalausweis beantragen.


Beantragung bei der uruguayischen Ausländerbehörde:

hier hat der Antragsteller gegebenenfalls den Nachweis über dieselben Punkte zu führen. Sollte


er nicht imstande sein, ein polizeiliches oder gerichtliches Führungszeugnis vorzulengen, werden
Nachforschungen durch die Interpol veranlaßt, und das Gesundheitszeugnis wird vom uruguayischen
Gesundheitsministerium durchgeführt. Der Antragsteller hat die von einem uruguaischen Notar
ausgefertigten öffentlichen Urkunden vorzulegen, die ihn als Eigentümer von Inmobilienbesitz in
Uruguay ausweisen.

Wenn die Entscheidung der uruguayischen Ausländerbehörde über den Antrag positiv ausgefallen ist,
wird die Einfuhr der erwähnten Güter - entsprechend der vom Antragsteller eingereichten Liste - vom
Wirtschafts- und Finanzministerium genehmigt. Die uruguayische Ausländerbehörde wird dieses
Ministerium von seiner Entscheidung unterrichten und die zur Erlangung eines Personalausweises
notwendigen Bescheinigungen ausstellen.








Die Einfuhr des Hausrats des Antragstellers ist frei von Zöllen. Sie muß stattfinden, sobald die
erforderliche Genehmigung erteil worden ist. Ein Zollbeamter muß für diese Formalitäten engagiert
werden.


Nichtdeutsche Staatsangehörige sind besonderen Bestimmungen unterworfen, die bei einem persönlichen
Vorstellungsgespräch in Erfahrung gebracht werden können.


Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so stehe ich Ihnen jederzeit telefonisch gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


--
Consulado del Uruguay
Honorarkonsulat von Uruguay

Was ist denn davon Richtig und was ist denn falsch?

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tschicki
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New PostErstellt: 24.05.05, 17:51  Betreff: Re: Bestimmungen & Infos  drucken  weiterempfehlen

Komplikationslos geht es mit Hilfe eines kundigen Einwanderungshelfers der schon lange in diesem Gewerbe tätig ist, wie wir es gemacht haben. Die kennen alle Bestimmungen))

LG
Tschicki



.......home is where my heart is.....


[editiert: 24.05.05, 19:19 von tschicki]
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touruguay
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Beiträge: 384
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New PostErstellt: 25.05.05, 07:49  Betreff: Re: Bestimmungen & Infos  drucken  weiterempfehlen

Hallo Tampabill,
wie weit ist es denn schon genau vorangeschritten? Was hast Du in
Uruguay schon alles unternommen?
Liebe Grüße,
Michael


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Eddi
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Beiträge: 220


New PostErstellt: 25.05.05, 15:27  Betreff: Re: Bestimmungen & Infos  drucken  weiterempfehlen

ich habe vor etwa 3 Wochen mit dem uruguayischen Konsulat in Hamburg gesprochen, wo man mir die hier im Forum gemachten Angaben weitgehend bestätigt hat. Von Mindestanlagen im Land war keine Rede. Allerdings wäre es schön, wenn jemand das mal kommentieren könnte

hier übrigens die offizielle Homepage der Direccion Nacional de Migracion
auch da finde ich nichts von solchen Dingen

http://www.dnm.minterior.gub.uy/html/residencias/residencias.htm#RLP


[editiert: 25.05.05, 15:33 von Eddi]
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touruguay
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Beiträge: 384
Ort: Bremen



New PostErstellt: 25.05.05, 15:38  Betreff: Re: Bestimmungen & Infos  drucken  weiterempfehlen

Wie Tschicki schon sagt, bekommt man das über die Kontakte der
Einwandererhelfer problemlos ohne hin. Da sich die Bedinungen immer mal
wieder ändern und ich mich da auf die Kontakte meines Spezialisten
verlasse, kann ich nichts zu den offiziellen Angaben eines Konsulates in
Deutschland sagen. Aber es geht ohne. Bis jetzt hatten wir damit nie
Probleme (und werden es auch nicht bekommen).

Beste Grüße,
Michael


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mate
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New PostErstellt: 25.05.05, 22:46  Betreff: Re: Bestimmungen & Infos  drucken  weiterempfehlen

Also das worueber das Konsulat schreibt ist etwas ganz anderes.
Hier geht es um die Erlangung der ciudadania uruguaya.
Wenn Jemand in Deutschland plant groessere Summen in Uy, zu investieren, kann er eine Uruguayanische Staatsbuergerschaft
direkt in D. erlangen. Er muss nicht vorher einreisen sondern kann
mit seinen Sachen zollfrei einreisen. Diese Formalitaeten muessen aber ueber die Aemter in Montevideo abgewickelt werden und dauern
lange und kosten mehr.
Die Erlangung der cedula ist genauso, wie hier im Forum mehrfach gepostet.



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tschicki
Ehemaliges Mitglied

Ort: Dep.Maldonado/Uruguay


New PostErstellt: 26.05.05, 01:35  Betreff: Staatsbürgerschaft  drucken  weiterempfehlen

Uns wurde mitgeteilt, daß man nach Erhalt der Cedula als Ehepaar 3 Jahre permanent im Land sein muß (klar, urlaubshalber darf man raus......gg) und als Einzelperson 5 Jahre, und erst dann "qualifiziert" man sich für den nächsten Schritt, die uruguayische Staatsangehörigkeit.

LG
Tschicki



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mate
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Beiträge: 293
Ort: Uruguay



New PostErstellt: 26.05.05, 05:55  Betreff: Re: Bestimmungen & Infos  drucken  weiterempfehlen

Wenn Du Geld investierst und gutsituiert bist, kannst
innerhalb eines 1/2 Jahres Uruguyaner werden, dann gelten die o.g.
Bestimmungen( z. B. 70 000 USD auf der bank, usw.)
Es gibt auch einen Status fuer Promis, gegen Geld kommen die ganz schnell an die cedula.



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elale
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Beiträge: 700
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New PostErstellt: 26.05.05, 07:42  Betreff: Re: Bestimmungen & Infos  drucken  weiterempfehlen

und was sagt uns das wieder................
geld regiert die welt



es ist nie zu spät zu leben
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