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Auswandern-Uruguay ! Die Alternative zu Europa ?
Ein Forum über das Auswandern nach, bzw. Einwandern und Leben in Uruguay
Über Uruguay gibt es kaum Informationen in Bezug auf die Einwanderung und das Leben als Europäer dort. Falls man sich entschließt aus Deutschland wegzuziehen, ist unserer Meinung nach Uruguay eine echte Alternative zu den typischen europäischen Auswanderländern am Mittelmeer, wie z.B. Spanien, Italien, Frankreich etc. Die Bevölkerung besteht zu 100% aus europäischen Einwanderern und das Klima entspricht dem in Südspanien bzw. dem in Südafrika (Western Cape - Kapstadt).
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desertbeast
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Beiträge: 340 Ort: Marbella/Spanien
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Erstellt: 04.04.04, 15:19 Betreff: Vermögenssteuer in Uruguay?
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Dieser Bericht wurde von mir von -IMMOBILIENBESTIMMUNGEN- hierher kopiert!
Hallo Holger,
die Seite ist sehr interessant, leider etwas veraltet.
Mittlerweile ist der IVA (MwSt) Satz auf 23% gestiegen.
Die Maklergebühren sind in Uruguay auf 6% + IVA fixiert. Das wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Diese Regelung finde ich recht fair ist nicht in vielen Ländern so.
Laut Auskunft eines Steuerberaters in Montevideo, den ich konsultiert hatte, gibt es in UY keine Vermögenssteuer für Personen, die nicht resident sind.
Gruß Harald
einfach leben !
[editiert: 12.04.04, 14:35 von desertbeast]
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desertbeast
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Beiträge: 340 Ort: Marbella/Spanien
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desertbeast
Experte
Beiträge: 340 Ort: Marbella/Spanien
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Erstellt: 04.04.04, 15:33 Betreff: Re: Vermögenssteuer in Uruguay?
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Dieser Bericht wurde von mir hierher kopiert!
Hallo Domaus,
erst mal vielen Dank für diesen aufschlussreichen Bericht der AHK. Ich habe mal hier den betreffenden Punkt rein kopiert.
VIII. Steuerrecht Auf den ersten Blick fällt auf, dass natürliche Personen in Uruguay seit 1974 keine Einkommenssteuer mehr zahlen müssen. Dafür wird eine Vermögenssteuer in Höhe von 0,7%-3% auf Vermögen von natürlichen Personen erhoben. Auf das Vermögen von juristischen Personen wird eine Vermögenssteuer von 1,5%-2% erhoben. Natürliche Personen können einen Freibetrag geltend machen. Im Jahr 2002 betrug dieser Freibetrag 1.225.000 Pesos (= ca. 45.000 US$). Die Gewinne von natürlichen und juristischen Personen, die aus industriellen, kommerziellen oder finanziellen Tätigkeiten in Uruguay herrühren, sind mit einer Steuer von 30% belegt. Die Mehrwertsteuer beträgt z.Zt. 23%; für einige ausgewählte Produkte des täglichen Bedarfs beträgt die Steuer nur 14%. Zwischen Uruguay und der BRD besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen nach dem OECD-Modell. ____________________________________________________________________________________________________________
Also, ich hatte diesen Punkt auch mit einem Steuerberater „durchgekaut“. Erst mal ist die Frage, wer lässt mehr als US$ 60.000 (das ist nach seiner Aussage der jetzige Freibetrag) auf einem Konto in Uruguay.
Dazu kommt, dass man, wenn man ein Konto einrichtet, immer erst einmal, bevor man die entgültige Cedula vorlegt, ein Nichtresidenten Konto hat. Nichtresidenten Konten sind davon ausgenommen, da kann soviel Geld steuerfrei drüber laufen wie man will.
Spanien Kenner wissen was ich meine. Da ist auch ein Mitglied der Familie oft nicht resident, denn dort wird ab Euro 6000,- Bewegung auf dem Konto, gleich 10% abgegriffen. Man kann es dann am Jahresende mit der Einkommenssteuererklärung aufrechnen.
Man empfahl mir bei der ABM AMRO Bank und auch bei der Banco Santander das Nichtresidenten Konto einfach bestehen zu lassen, und nicht zu melden, dass man nun Resident ist. Dann hat man keine Probleme. Gelder, die vom Ausland kommen, unterliegen keiner Steuer!
Gruß
Harald
einfach leben !
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desertbeast
Experte
Beiträge: 340 Ort: Marbella/Spanien
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Erstellt: 04.04.04, 15:33 Betreff: Re: Vermögenssteuer in Uruguay?
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Dieser Bericht (Domaus) wurde von mir hierher kopiert!
Hallo Harald,
das habe ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden. Vielleicht wäre es auch ganz sinnvoll, ein eigenes Thema Steuern zu eröffnen?
Prinzipiell: etwas Illegales möchte ich im Zuge einer immer stärker werdenden Überwachung nicht tun. Jedenfalls habe ich das so verstanden, dass man, obwohl Resident, sich als Nicht-Resident bei den Banken melden soll?
Und habe ich das richtig verstanden, dass Geld im Ausland, z.B. in Deutschland, keiner Vermögenssteuer unterliegt? Dann wäre ja alles in Ordnung!
Ob ein Doppelbesteuerungsabkommen ein Vorteil oder ein Nachteil ist, ist mir leider auch nicht klar. Alles so kompliziert mit den Steuern!
Gruß domaus
[editiert: 12.04.04, 14:27 von Conni*]
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desertbeast
Experte
Beiträge: 340 Ort: Marbella/Spanien
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Erstellt: 04.04.04, 16:37 Betreff: Re: Vermögenssteuer in Uruguay?
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Hallo Domaus,
es liegt mir fern, Dich zu irgendetwas Illegalem zu animieren! So war das auch nicht gemeint.
Wenn ich ein Bankkonto eröffne und habe noch nicht die richtige Cedula, die ich ja erst nach ca. 4-5 Monaten vom Ministerium bekomme, bekommt mein Bankkonto automatisch den Status „Non-Resident“. Wenn ich nun die Cedula bekommen habe, kann ich zur Bank gehen, und einen Antrag auf Umwandlung des Kontos in ein Resienten-Konto stellen. Wenn man es nicht tut, bleibt der Status Non-Resident erhalten. Nach Aussagen der Bankangestellten, bei den Banken, wo ich mich nach den Richtlinien erkundigt hatte, wird das auch so gehandhabt.
Wie man es auch macht, die Frage bleibt doch, werde ich überhaupt jemals einen Betrag von über US$ 60.000,- auf einem Konto in Uruguay haben?
Ich persönlich werde solch ein Konto nur für meine täglichen Ausgaben, Kreditkarte, Abbuchungen von Strom, Telefon etc. benutzen. Ich glaube nicht, das da jemals solche Summen drauf sein werden.
Einnahmen aus dem Ausland unterliegen keiner Steuer und wichtig ist auch,, das man ohne Beschränkungen Kapital aus dem Land transferieren kann.
Gruß
Harald
einfach leben !
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domaus
Registrierter Benutzer
Beiträge: 3
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Erstellt: 04.04.04, 21:41 Betreff: Re: Vermögenssteuer in Uruguay?
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Hallo Harald,
danke für die Infos. Dann ist ja alles klar: Geld in Deutschland muß also nicht versteuert werden.
Gruß domaus
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AlterEgo
Junior-Mitglied
Beiträge: 13
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Erstellt: 05.04.04, 08:43 Betreff: Re: Vermögenssteuer in Uruguay?
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Das ist so nicht ganz richtig. Wenn Du nicht mehr in D gemeldet bist ("Wohnsitz") oder mehr als 180 Tage im Ausland verbringst ("gewöhnlicher Aufenthalt") bist Du zwar nciht mehr mit Deinem 'Welteinkommen' in D unbeschränkt steuerpflichtig, allerdings sind weiterhin bestimmte in D erzielte Einkünfte steuerpflichtig. Bestes Beispiel: Mieten. Hast Du Mieteinkünfte und lässt Dir diese nach Uruguay überweisen sind sie dort als Auslandseinkommen zwar steuerfrei, aber in D trotzdem voll zu versteuern (Einkünfte in Verbindung mit Grundstücken, der Belegenheitsstaat ist Erhebungsberechtigt). Außerdem: Grundsteuer! Ähnlich verhält es sich mit in D liegengelassenem Geld: s. z.B. Kapitalertragssteuer. Hier lässt sich zwar über Freistellungsaufträge u.ä. was machen, aber im Zweifel wirst Du auch ohne auch nur einmal im Jahr einen Fuß auf dt. Boden gesetzt zu haben, weiterhin eine jährliche Steuererklärung machen müssen um eine Schätzung zu vermeiden.
Die nehmen's von den Lebenden, von den Toten kriegen Sie nix mehr ^_-
edit: und Thema Vermögenssteuer: zum Einen schließe ich Wetten darauf ab, dass wir die so oder ähnlich in D auch in einigen Jahren (wieder) haben werden, und zum Anderen: mit ein bisserl Kreativität und Umsicht hat man halt einfach kein Vermögen (oberhalb der Freibeträge). In D hat man ja lange vorgemacht wie das geht ^_^
[editiert: 05.04.04, 08:46 von AlterEgo]
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chaeferli-33
Junior-Mitglied
Beiträge: 12
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Erstellt: 05.04.04, 15:25 Betreff: Re:
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Hallo AlterEgo
Vielleicht wäre das in der Schweiz anders... Eine Kapitalertrags-Steuer gibt es noch nicht. Aktiengewinne sind zum Beispiel Steuerfrei. Anstelle Immobilien könnte man auf Immobilien-Fonds umsteigen, die keine Dividende ausschütten (sondern diese reinvestieren). Einmal im Jahr könnte man einige Fondsanteile verkaufen und das Geld dann eben zu brauchen....
Auf Druck der EU wird die Schweiz in absehbarer Zeit eine Besteuerung von EU-Bürgern, die in der Schweiz finanziell investiert sind, einführen. Doch wenn Dein Wohnort Uruguay ist, dann wird dieses Abkommen - soviel ich weiss - nicht auf Dich zutreffen. Denn meines Wissens gibt es kein Doppelbesteuerungs-Abkommen zwischen der Schweiz und Uruguay. Es findet also auch keine Datenkommunikation statt. Wenn Du die Gelder in der Schweiz in der Uruguayanischen (?) Steuererklärung angeben musst, dann kann Deutschland darauf ja nicht Steuern erheben, oder ? Das Doppel-Besteuerungsabkommen Deutschland / Uruguay soll ja sicherstellen, dass gewisse Einkommen in Deutschland auch in Deutschland versteuert werden, doch für Einkommen aus der Schweiz / Luxembourg etc. gilt es nicht, so meine Meinung. Und Uruguay, das dann Dein Steuerdomizil ist, erhebt nur sehr geringe Vermögenssteuern...
Sollte ich mich irren, bitte ich um Rückmeldung
Grüessli chaeferli-33
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AlterEgo
Junior-Mitglied
Beiträge: 13
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Erstellt: 05.04.04, 20:24 Betreff: Re: Vermögenssteuer in Uruguay?
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soweit meine Kenntnisse in dem Bereich reichen: vollkommen richtig. Immobilien sollte man sich in D in der Tat nicht mehr leisten sondern schlicht und ergreifend verkaufen. Akaziengewinne sind ja nun hier (D) auch -relativ- steuerfrei... wenn man die Zeit hat ein Jahr zu warten. Aber da ich nicht glaube, dass jemand seinen Lebensunterhalt als Daytrader von Uruguay aus bestreiten wil ist das wohl irrelevant... aber schon ne typisch deutsche Einrichtung (mal wieder), da geb ich Dir recht Man sollte das aber, dank der Ausstattung der schwiezerischen Grenzen mit Kameras, auf möglichst elegantem Weg und ohne großes Aufhebens lösen. Manchmal ist es halt doch gut noch net so viel Kohle zu haben als das man sich darüber Gedanken machen müsste hehe Just mein Problem warum ich überhaupt noch hier bin
Ein DBA dient allerdings primär dem Zweck, eine eben solche, nämlich doppelte Besteuerung zu vermeiden und trotzdem beide Staaten, den, in dem das Einkommen erzielt wurde und den, in dem man seinen Wohnsitz / gew. Aufenthalt hat, zu ihrem Recht respektive Geld kommen zu lassen. Die DBAs sind also gar nicht das Problem. Davon ab sind im Ausland erzielte Einkünfte (z.B. Renten in welcher Form auch immer) in U ohnehin nicht steuerpflichtig soweit ich da bislang im Bilde bin. Es ginge also lediglich um die Bestuerung im Heimatland / der EU, und da muss man, wenn man noch Geld dort angelegt lassen will, was sicher vom Kapitalmarkt her Sinn macht, halt einfach die günstigste Variante, Anlageform und das richtige Örtchen finden, so z.B. die schöne Schwietz
regards AE
[editiert: 05.04.04, 20:31 von AlterEgo]
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FritzWW
Stammgast
Beiträge: 34
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Erstellt: 23.07.04, 20:43 Betreff: Re: Vermögenssteuer in Uruguay?
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Hallo,
um auf die Vermögenssteuer in Uruguay zurückzukommen: Weiß jemand mit welchem Wert Immobilien in Uruguay hierbei angesetzt werden? Was fließt sonst noch in die Berechnung ein?
Laut DBA wird nur unbewegliches Vermögen und Vermögen, welches zu einer Betriebsstätte gehört, in dem Land besteuert, wo es liegt. (Schiffe und FLugzeuge lass ich mal weg). Zitat: "Alle anderen Vermögensteile einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person können nur in diesem Staat besteuert werden. "
Uruguay kann also... will es auch (ausländisches Vermögen besteuern)?
Hoffe, dass hier einer Bescheid weiß. Gruß FritzWW
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