Auswandern-Uruguay ! Die Alternative zu Europa ?
Ein Forum über das Auswandern nach, bzw. Einwandern und Leben in Uruguay
Über Uruguay gibt es kaum Informationen in Bezug auf die Einwanderung und das Leben als Europäer dort. Falls man sich entschließt aus Deutschland wegzuziehen, ist unserer Meinung nach Uruguay eine echte Alternative zu den typischen europäischen Auswanderländern am Mittelmeer, wie z.B. Spanien, Italien, Frankreich etc. Die Bevölkerung besteht zu 100% aus europäischen Einwanderern und das Klima entspricht dem in Südspanien bzw. dem in Südafrika (Western Cape - Kapstadt).
 
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Konkubinengeld

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ATA
Experte


Beiträge: 1116



New PostErstellt: 24.04.09, 17:25  Betreff: Re: Konkubinengeld  drucken  weiterempfehlen

[quote:Unmünner]Habe im Augenblick wenig Zeit, aber scheinbar doch etwas mehr als die von der Sonne verwöhnten Leute in Uruguay. Klar, wenn der Strand ruft ....

Soweit ich herausfinden konnte gibt es in der Tat ein Gesetz in Uruguay, das die Folgen eines Konkubinates regelt. Ich habe einmal ein paar Quellen angefügt, die aber leider sämtlich in Spanisch sind. Vielleicht macht sich ein lokaler Profi mal an die Analyse der Texte und schaut nach, ob die gestellte Frage hieraus beantwortet werden kann. Ich habe die Texte nur überflogen und gesehen, dass zumindest die Fragen der Gütergemeinschaft und der aus diesen Beziehungen stammenden Kinder geregelt werden.

www.diazrosas.com/index.php?option=com_content&task=view&id=7&Itemid=32
http://gaysprogresistasuruguayos.blogdiario.com/1196383620/
http://html.rincondelvago.com/concubinato-en-uruguay.html

    Zitat: rincondelvago.com
    Diferencia entre concubinato y matrimonio:

    Primeramente, el estado civil de los cónyuges cambia del estado de solteros al estado de casados. El concubinato no produce ningún cambio en el estado civil de los concubinarios.

    El matrimonio además de originar el parentesco por consanguinidad respecto de los hijos y de sus descendientes, crea el parentesco por afinidad, que es el que se crea entre un cónyuge y la familia del otro.

    Si bien es cierto que con la relación concubinario también se origina el parentesco por consanguinidad en ambos rangos, pero no existe en ningún momento el parentesco por afinidad.

    Por el matrimonio se crea un régimen matrimonial de bienes. Este régimen es un estatuto que regula los aspectos económicos entre los cónyuges y entre estos y los terceros.

    En el concubinato no existe régimen alguno que regule los aspectos económicos de los concubinos entre si ni con respecto a terceros, por lo tanto, en caso de que se disolviera esta unión, cada uno de los concubinos retendría los bienes que le pertenecen. En caso de que los tengan en copropiedad, estos se procederán a dividirse en partes iguales.

    La unión conyugal origina un patrimonio de familia que se encuentra constituido por una casa habitación en que habita la familia y en algunos casos por la parcela cultivable. Algunos muebles, instrumentos y accesorios, en cuanto a lo material, por los humano se obtendrá a la familia e hijos.

    El problema se presenta cuando los concubinos no han procreado hijos, por que entonces solo podrán demostrarse el patrimonio material y no el humano (y no podrá demostrarse la existencia de la familia).

    De todo lo anterior podemos decir que aun cuando existen equivalencias entre el matrimonio y el concubinato como son la cohabitación, la procreación y la vida marital, es evidente que el matrimonio es un acto jurídico perfecto reconocido y aceptado por la sociedad y las leyes mientras que el concubinato es un hecho Jurídico, una situación de hecho que el derecho se ha visto obligado a reconocerle ciertos efectos jurídicos en aras del bienestar de los hijos y de la pareja en algunos casos.
irgendwie alles ungenau geregelt. Es bestehen zwar gewisse rechtliche Pflichten, aber welche genau, weiß wohl keiner.
Tja liebe Atlantikstrandbesucher, hilft alles nicht, die Experten hier im Forum finden für Berry einfach keine klare Zusage.
Ihr müßt doch wohl aus euren Sonnenliegen und klare Kante schreiben. Nicht das Uruguay für Berry in 3 Jahre sehr teuer wird.

ATA



*Prominenz schützt vor Strafe*
*Das deutsche Strafgesetzbuch ist ein Handelsgesetzbuch*
*Diese Zeilen sind ursächlich durch die normative Kraft des Faktischen geschrieben*
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Berry
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New PostErstellt: 24.04.09, 17:43  Betreff: Re: Konkubinengeld  drucken  weiterempfehlen

Hallo ATA !!!
Man kann ja nie wissen was da so alles kommt!!!??? Aber ich finde man sollte niemanden hier aus dem Forum in die Falle tappen lassen....!!!
Habe da einen tollen Tipp.....2 Jahre und 363 Tage....danach eine Trennung..
Und dann schaun mer mal...juchu...das Paradies winkt.
Euch allen ein schönes Wochenende!

MfG Berry....

P.S....Habe gerade erfahren das es doch noch ATA gibt....muss ich unbedingt kaufen!!!!



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New PostErstellt: 24.04.09, 17:49  Betreff: Re: Konkubinengeld  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Berry
    Habe da einen tollen Tipp.....2 Jahre und 363 Tage....danach eine Trennung..
Aber vorher von einem Fachmann Rat über die Fristenberechnung einholen lassen. Beim Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist ist in D schon mancher gescheitert:

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

In diesem Zusammenhang könnte auch ein Stichtag von Bedeutung sein.


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[editiert: 24.04.09, 17:50 von uruguayonline.de]
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Berry
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New PostErstellt: 24.04.09, 18:26  Betreff: Re: Konkubinengeld  drucken  weiterempfehlen

Nun möchte ich natürlich auch ein wenig zur Aufklärung des "Problems" beitragen..!!...In Paraguay hat man natürlich die Möglichkeit mit der Partnerin, oder dem Partner vor Ablauf der drei Jahre eine sogenannte Verzichtserklärung, die notariell beglaubigt sein muss, zu verfassen die dann auch Rechtsgültigkeit erlangt. Zu vergleichen mit dem Ehevertrag in Deutschland.....Da ergibt sich gleich die nächste Frage????
Gibt es in Uruguay die Möglichkeit eines rechtsgültigen Ehevertrages????

MfG Berry.... :Jump:...



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Unmünner
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New PostErstellt: 24.04.09, 18:28  Betreff: Re: Konkubinengeld  drucken  weiterempfehlen




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[editiert: 28.01.10, 00:17 von Unmünner]
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RK
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New PostErstellt: 24.04.09, 18:40  Betreff: Re: Konkubinengeld  drucken  weiterempfehlen

zitat
In diesem Zusammenhang könnte auch ein Stichtag von Bedeutung sein

................man kann es bei einem Konkubinat wohl kaum treffender formulieren

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New PostErstellt: 25.04.09, 17:43  Betreff: Re: Konkubinengeld  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Unmünner
    Habe im Augenblick wenig Zeit, aber scheinbar doch etwas mehr als die von der Sonne verwöhnten Leute in Uruguay. Klar, wenn der Strand ruft ....
Der Strand ruft erst wenn die Roten gewonnen haben. Los geht´s ......


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Unmünner
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New PostErstellt: 25.04.09, 20:49  Betreff: Re: Konkubinengeld  drucken  weiterempfehlen




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[editiert: 28.01.10, 00:17 von Unmünner]
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Berry
Dauerschreiber


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New PostErstellt: 17.05.09, 17:30  Betreff: Re: Konkubinengeld  drucken  weiterempfehlen

Immer diese 96er.....Im Moment sieht es ja nicht gut für sie aus...!! Aber der Vereinswimpel bleibt trotzdem in meinem Bürofenster...die 96er....der einzig wahre HSV...!!
MfG..Berry... ..



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