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Linux
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New PostErstellt: 11.04.08, 09:18     Betreff: Das Recht auf Erwerbstätigkeit

Für Ausländer mit Duldung, die sich seit mindestens 4 Jahren in Deutschland aufhalten, sofern kein Missbrauchstatbestand
nach § 11 BeschverfV entgegensteht (selbst verhinderte Abschiebung u.a., siehe dazu weiter unten). Für die Wartefrist
werden auch Zeiten mit Aufenthaltsgestattung oder -erlaubnis mitgezählt, § 10.
Die Arbeitserlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 BeschVerfV wird unbefristet und ohne Beschränkung auf eine bestimmte berufliche
Tätigkeit, einen bestimmten Arbeitgeber, eine bestimmte Region oder bestimmte Arbeitszeiten erteilt, § 8 S. 2, § 9 IV
i.V.m. § 13 BeschVerfV.


Weiter in PDF format hier Herunterladen Viel Gluck!


[editiert: 11.04.08, 12:42 von Linux]
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