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Samar
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Beiträge: 434


New PostErstellt: 02.01.07, 22:09     Betreff: Re: falsche Identität

Der Angeklagte ist 38 Jahre alt, arbeitslos und hat zwei Kinder. Er steht wegen Falschbeurkundung vor dem Erfurter Amtsgericht.
ERFURT. Gleich nachdem die Dolmetscherin die Anklage übersetzt hat, nickt der Mann. Um sich verständlich zu machen, braucht er die Hilfe der Übersetzerin.

Vor gut zwei Jahren kam er mit seiner Familie als Asylbewerber nach Deutschland. Er ist Armenier, beim Einwohnermeldeamt gab er aber einen anderen Namen und eine andere Staatsbürgerschaft an. Er käme aus Aserbaidschan, schrieb er damals in einen Fragebogen.

Die Personalien standen dann so in seinem - deutschen - Ausweisersatz.

Bereits bei seiner Abreise habe man ihm eingeschärft, seine wahre Heimat zu verschleiern, lässt der Angeklagte die Dolmetscherin sagen. Als Armenier hätte man ihn sofort zurückgeschickt. Er habe ein krankes Kind und wolle unbedingt hier bleiben, erklärt er die falschen Personalien.

Nachdem er eine befristete Aufenthalterlaubnis bekam, habe er reinen Tisch machen wollen, sei zur armenischen Botschaft gefahren und habe sich richtige Papiere besorgt. Ausgerechnet an jenem Tag sei er in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Polizeibeamten fanden prompt den richtigen und den falschen Ausweis. Und ein Parteibuch auf den - richtigen - Namen.

Die Angabe des falschen Namens ist laut Gesetz eine mittelbare Falschbeurkundung - und so wurde Anklage erhoben. Der Richter fragt vorsichtshalber noch mal nach, ob der Name in den Akten wirklich der richtige sei. Der Angeklagte nickt wieder.

Eingestellt wird das Verfahren nicht, denn der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Zwar nicht wegen Urkundenfälschung, aber wegen Diebstahls.

Für den falschen Namen fordert die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro. Der Verteidiger findet, dass fünf Euro pro Tag auch reichen würden. Im letzten Wort entschuldigt sich der Angeklagte noch einmal in seiner Muttersprache. Er hat Angst, abgeschoben zu werden und bittet um eine milde Strafe.

Das Urteil: 50 Tagessätze zu je sechs Euro. Dazu kommen noch die Verfahrenskosten.

Ob der Mann in Deutschland bleiben kann, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.



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