Ela
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Erstellt: 09.01.08, 18:34 Betreff: Re: Azeri kardesler ve Azerbaycan üzerine (in D) |
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Das deutsch-türkische Anwerbeabkommen wurde am 30.Oktober 1961 unterzeichnet. Zehn Wochen nach dem Bau der Berliner Mauer. West-Deutschland, das Wirtschaftswunderland brauchte Arbeitskräfte. Die deutschen Unternehmer forderten von 1961 bis 1973 rund 740 000 Arbeitskräfte aus der Türkei an, um deren Auswahl sich die Deutsche Verbindungsstelle in Istanbul kümmerte. Eine Dauerbeschäftigung türkischer Arbeitnehmer war nicht vorgesehen. Das Bundesinnenministerium wies an, die Arbeitserlaubnis auf maximal 2 Jahre zu beschränken. Ebenso war das Innenministerium gegen den Familiennachzug. Es galt das Rotationssystem, wonach die Türken innerhalb von 2 Jahren Deutschland verlassen und gegen andere Bewerber ausgetauscht werden. Der unpraktische, kostspielige Rotationszwang ließ sich nicht lange durchhalten. Auf Drängen der Arbeitbgeberverbände wurde er faktisch schon 1962 abgeschafft, formell 1964. Auch das Verbot des Familiennachzugs wurde 1974 abgeschafft. Im Jahre 1972 avancierten die Türken zur größte Ausländergruppe in Deutschland. Wegen der Ölkrise im Oktober 1973 verhängte Bonn am 23. Oktober einen Anwerbestopp. Aber der Zuzug von Familienangehörigen nahm gewaltig zu. Noch 1974 zählte die türkische Bevölkerungsgruppe erst eine Million. Anfang der Achtziger, in der Phase der deutschen "Rückkehrforderung" waren 360 000 zurückgekehrt. Dennoch wuchs die Gruppe durch den Nachzug weiter an. 1995 umfaßte sie zwei Millionen
____________________ You are a coward, you are a slave, you are ARMENIAN! (by great Russian poet A.S.Pushkin)
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