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Neuling
Beiträge: 9
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Erstellt: 14.04.03, 14:33 Betreff: Buxmannsche BWL als Wahlpflicht
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Hi, Ich war bei Herrn Hebisch und habe mich einmal genauer erkundigt, was aus der Anrechnung der Prüfungen, die bisher bei Herrn Buxmann abgelegt wurden geschehen wird.
Kann man sich diese nun als Wi anrechnen lassen oder nicht?
Wer schon eine Prüfung bei Herrn Buxmann hatte (außer E- Commerce), der kann sich diese eine als Wirtschaftsvertiefung anrechnen lassen. Wer mehr hat ... wie ich ... der darf sich dennoch nur eine anrechnen lassen. Begründung: Es hat sich herausgestellt, daß die Buxmannschen Veranstaltungen eher in den Bereich der Informatik zählen, als zu Wirtschaft. Weiterhin könnte, aber nur in Absprache mit dem Prüfungs- Ausschuss, eine Anrechnung eines solchen Faches zum Bereich Informatik erfolgen, falls dies die Notensituation erforderlich macht.
Wie man sieht ist es nicht unvorteilhaft in der Prüfungskommision mitzumischen. Der Platz ist noch frei. Und wer schon seinen Vorbachelor hat darf montags zw. 13 u. 14 Uhr im Büro des FSR vorsprechen.
Tschü, Lars.
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