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Buxmannsche BWL als Wahlpflicht

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ls
Neuling


Beiträge: 9

New PostErstellt: 14.04.03, 14:33  Betreff: Buxmannsche BWL als Wahlpflicht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hi,
Ich war bei Herrn Hebisch und habe mich einmal genauer
erkundigt, was aus der Anrechnung der Prüfungen, die bisher
bei Herrn Buxmann abgelegt wurden geschehen wird.

Kann man sich diese nun als Wi anrechnen lassen oder nicht?

Wer schon eine Prüfung bei Herrn Buxmann hatte (außer E-
Commerce), der kann sich diese eine als Wirtschaftsvertiefung
anrechnen lassen. Wer mehr hat ... wie ich ... der darf sich
dennoch nur eine anrechnen lassen.
Begründung: Es hat sich herausgestellt, daß die Buxmannschen Veranstaltungen eher in den Bereich der Informatik zählen,
als zu Wirtschaft.
Weiterhin könnte, aber nur in Absprache mit dem Prüfungs-
Ausschuss, eine Anrechnung eines solchen Faches zum Bereich
Informatik erfolgen, falls dies die Notensituation erforderlich
macht.

Wie man sieht ist es nicht unvorteilhaft in der Prüfungskommision
mitzumischen. Der Platz ist noch frei. Und wer schon seinen
Vorbachelor hat darf montags zw. 13 u. 14 Uhr im Büro des
FSR vorsprechen.

Tschü, Lars.

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