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edsteve

Administrator

Beiträge: 189


New PostErstellt: 25.06.03, 12:17     Betreff: DER "TV-Linsen" Mann will Krieg... was zum schmuntzeln ;-) Antwort mit Zitat  

hi,

wie sicher viele von euch wissen, verkaufe ich meine doku unter anderem bei ebay.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3032076830&category=8272&rd=1

vor ca. 3 tagen bekam ich folgende mail:


Sehr geehrte Damen und Herren,
"
hiermit geben wir Ihnen 24h Zeit, Ihre Aussage: "Ich habe für mein Projekt 230€ ausgegeben. Wenn hier jemand von Anleitungen liest, bei denen man sich nur ein paar Sachen vom Baumarkt für 15€ holen muss, der ist dann wieder bei der „ich kleb ne linse vor mein TV“ Anleitung…. Ich hab das getestet. Das is der absolute Witz. Oder glaubt ihr im erst, dass ihr euch für 15€ nen Beamers kaufen könnt??? *schmuntzel* " aus Ihren Auktionen zu entfernen.

Die Aussage widerspricht den Regeln für vergleichende Werbung nach §346, 347 HGB in empfindlichen Maße. Vielmehr ist Ihre Aussage weder durch Zahlen, noch Daten belegt - es liegt als ein grober Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz vor.

Diese mail ist als offizielle Abmahnung zu betrachten - bei Wiederholung Ihrer Aussage folgt eine kostenpflichtige durch unsere Rechtsabteilung.

Mit freundlichen Grüßen,

Sch****nn-media, Auktionskontrolle!



also ich hab mir erst gedacht, dass mich da jemand verarschen will. die mail hab ich übrigens von dem typen bekommen, der die "TV-Linsen" anleitung verhökert. ( der hier: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3031966395&category=11393 )
also antwortete ich folgendes:


hallo,

also ich hab mich da jetzt auch mal erkundigt. §346 und 347 im HGB besagen etwas völlig anderes und haben mit dem thema "wettbewerbsgesetz" so gut wie
nichts zu tun.

noch was anderes: schiemann-media, Auktionskontrolle???? wer oder was ist das denn?

> Die Aussage widerspricht den Regeln für vergleichende Werbung

in welchen Punkten? nach den neuen EU richlinien wüsste ich nicht, was an meiner aussage anzuzweifeln wäre.

>Diese mail ist als offizielle Abmahnung zu betrachten - bei Wiederholung
> Ihrer Aussage folgt eine kostenpflichtige durch unsere Rechtsabteilung.

darf ich auch erfahren, wer mir denn diese abmahnung erteilt?

vielen dank schonmal für ihre antworten


mfg ED


tjaaa und weil er es doch ernst meint, oder einfach nicht aufhören will, mich zu verarschen, hat er folgendes zurückgeschrieben:

Hallo,

bitte senden Sie uns Ihre Adresse, Sie erhalten dann eine ganz offizielle
Abmahnung mit Kostenbescheid von unserem Anwalt.

In dieser werden dann auch sämtliche Verstösse aufgezeigt und begründet. Wir
bitten um schnellstmögliche Zusendung der Daten, da unser Anwalt von Ihnen
neben der Gebühr für die Abmahnung Schadenersatz, der nach einem Tagessatz
berechnet wird, fordern wird.

Wir raten Ihnen weiterhin, sich sofort einen Rechtsbeistand zu nehmen. Gern
können Sie uns auch die Adresse Ihres Rechtsbeistandes mitteilen - dann
können sich die Anwälte gleich direkt auseinandersetzen.

Desweiteren machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir uns vorbehalten, den
Rechtehalter an den LCD-Plänen (Exclusiv-Publications) wg Ihres Verstosses
gegen das Urheberschutzrecht sowie wg. Verstoss gegen Gebrauchsmusterschutz
zu informieren. Auch die Information des für Sie zuständigen Finanzamtes
über gewerblichen Handel ohne Gewerbeschein behalten wir uns vor.

Mit freundlichen Grüssen,

Sch****nn-media, Rechtsabteilung!


jetzt sind wir an dem punkt angelangt, wo ich mich gedacht hab: UPS... ich ruf erstmal meinen chef an... der kennt sich da bissl besser aus ;-)
mein chef meinte, der kann mir gar nichts. ich hab dann folgendes zurückgetextet:


Hallo,


nach rücksprache mit der unternehmensleitung änderte ich vorerst die von
ihnen angemahnten sätze soweit es mir möglich war. Die ebayrichtlinien
verbieten dies jedoch bei der ein oder anderen noch laufenden auktion.

weiterhin bitte ich sie, alle weiteren schritte mit meinem vorgesetzten
abzuklären, der sich diesbezüglich baldigst mit ihnen in verbindung setzten
wird.

Mit freundlichen grüßen

Stange Stephan



tja... mein chef wollte das regeln... das darf er auch ;-) aber zuerst hab ich nochmal nen hammer von mister "TV-Linse" bekommen:


Sehr geehrter Herr Stange,

auch die neue Formulierung geht so nicht ("Ich habe mal eine Technik
probiert, bei der man für 15? ein paar Bauteile vom Baumarkt kaufen muss.
Das war der absolute Reinfall. Aber ist ja auch klar. Für 15? nen Beamer??
LOL")
- wir bitten deshalb dringend um Ihre Adresse - ab morgen werden wir eine
Detektei mit der Auffindung Ihrer Daten beauftragen - die Kosten hierfür
kommen dann zu den Abmahnkosten dazu.

Zum besseren Verständnis, ein Ausschnitt aus dem UWG:

"§14
(1) Wer zu Zwecken des Wettbewerbes über das Erwerbsgeschäft eines anderen,
über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder
gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen behauptet oder verbreitet,
die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts oder den Kredit des Inhabers zu
schädigen, ist, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind, dem
Verletzten zum Ersatze des entstandenen Schadens verpflichtet. Der Verletzte
kann auch den Anspruch geltend machen, daß die Behauptung oder Verbreitung
der Tatsachen unterbleibe. "

das OLG Hamburg dazu in einem Grundsatzurteil:

"....sind nur Vergleiche zulässig, die durch MESSBARE Daten zu belegen
sind..."

Ihr Empfinden des Prinzips und dessen Funktion ist rein subjektiv und durch
Messungen nicht belegbar - und selbst wenn dies so wäre, dürfen Sie
lediglich den Zahlenvergleich bringen, ohne diesen subjektiv zu
kommentieren, wobei Sie in der Beweislast wären, unseren Beamer genau nach
unseren Vorgaben gebaut zu haben...

Genauer gesagt: Ein Vergleich ist unmöglich - wir verbieten daher sämtliche
Vergleiche mit uns und/oder unserer Technik!

Wir bitten noch zu beachten, dass wir pro Tag der Schädigung neben den
Abmahnkosten ca. 300,- Eur Schadenersatz für den entstandenen
Verkaufsschaden und Imageverlust verlangen werden. Dabei ist uns egal, ob
Einzelauktionen auf e-bay änderbar sind oder nicht - dann löschen Sie die
Auktionen halt komplett.

Mit freundlichen Grüßen,

Sch****nn-media, Rechtsabteilung!



mein chef stört sowas wohl recht wenig und schlug erstmal zurück:


S******d Stange
IT-Systemelektronic
Da****n 10

9***9 Z****g

Sehr geehrte Damen und Herrn!

Ein Mitarbeiter meines Hauses informierte mich über den E-Mail- Wechsel mit Ihnen.
Nachdem ich mir die Dateneingaben bei Ebay und die E-Mails durchgelesen habe, sowie die AGB`s von Ebay im Zusammenhang mit den UWG`s der klassischen Gesetzgebung erneut zu Gemühte zog, kam ich zu dem Schluss, dass es sich hier um eine Art Scheinattacke handeln muss.
Die zitierten §§13,14 bedürfen sicherlich eines gewissen Verständnisses. Ich stelle Ihnen anheim, unter zu Grundelegung unseres Angebots bei Ebay sich mit dem Text der §§13,14 nochmals abzugleichen. Des weiteren möchte ich alle Ihre Verdächtigungen, Vermutungen oder negative Unterstellungen aufs schärfste zurückweisen. Im Wiederholungsfalle behalte ich mir entsprechende Schritte vor. Im Gegensatz zu Ihnen ersehen Sie an Hand meiner Adresse wo man mich erreichen kann. Falls Sie Informationen über mein Gewerbe erhalten möchten wenden Sie sich an die Handwerkskammer in Passau.
Im Falle eines weiteren Informationsaustausches sehe ich davon ab, dies e-mailmäßig zu handhaben. Ich werde nur postalisch empfangen und senden.

Mit freundlichen Grüßen

Stange



hmm... das ist der stand der dinge. ich fand das ganz nur so lustig, dass ich mir gedacht hab, ich poste das hier rein.... sollte sich was ergeben, werde ich den beitrag dementsprechend editieren.
was haltet ihr davon? komisch finde ich, dass man nie einen namen liest. einmal nennt er sich "Auktionskontroll" dann auf einmal "Rechtsabteilung"?!?! die mail bekam ich übrigens von folgender email-addy: rechtsabteilung@sch*****-m****.de
na ich bin gespannt ;-)


_____________________________
Panta rei


[editiert: 02.07.03, 14:48 von edsteve]
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