Post-Brief von Energiklagenaevnet aus
Kopenhagen vom 17.12.2013 (Zusammenfassung):
Bei Energiklagenaevnet gingen zur
Umweltverträglichkeitsprüfung ca. 180 Beschwerden von Bürgern aus
Norddeutschland ein. Die Beschwerden haben fast alle den selben Wortlaut.
Ebenfalls erhielt Energiklagenaevnet Beschwerden von deutschen Vereinigungen,
Organisationen sowie von einigen norddeutschen Behörden.
Entscheidung:
Privatpersonen haben nach Auffassung von Energiklagenaevnet
kein individuelles Interesse an der von Energistyrelsen vorgenommenen
Umweltverträglichkeitsprüfung und sind nach dänischen Rechtsvorschriften deshalb
nicht beschwerdeberechtigt.
Für Vereinigungen oder Organisationen, deren Hauptzweck der
Schutz von Umwelt und Natur ist, gilt ein besonderer Beschwerdegang. Sie müssen
nicht direkt betroffen sein. So bearbeitet Energiklagenaevnet auch Beschwerden der
BI gegen CO2-Endlager, WWF Deutschland und Greenpeace. Meine Standpunkte seien
in großen Teilen in den Beschwerden dieser Organisationen enthalten und werden
in die Bearbeitung mit einbezogen. Nach jetzigem Bearbeitungsstand wird eine
Entscheidung voraussichtlich im Februar/März 2014 getroffen werden.
Webseiten: www.ekn.dk und www.ens.dk