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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 07.12.13, 23:08     Betreff: BIAB befürchtet Bau eines weiteren Ofens. WZ vom 04.12.2013

Wenn das so ist


BIAB befürchtet Bau eines weiteren Ofens

Herbe Kritik an Landesamt / Mitglieder bestätigen Vorsitzende Sabine Dammann

Lägerdorf

Seit über zwei Jahrzehnten setzt sich die Lägerdorfer
Bürgerinitiative „BIAB“ nun schon gegen die „gesundheitsgefährdende
Abfallbeseitigung bei Holcim (früher Alsen-Breitenburg)“
zur Wehr. Was ihr nach ministerieller Anerkennung als Umweltverband
(Juni 2012) allerdings durch die untergeordnete Behörde, das LLUR
(Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume), widerfuhr,
bezeichnete die Vorsitzende Sabine Dammann nun bei der
Mitgliedersammlung schlicht als „Abzocke“.


Im Klubhaus des Lägerdorfer Tennisclubs staunten 25 Teilnehmer nicht
schlecht: Im Juni 2012 erhielt Holcim vom LLUR die Genehmigung, in
seinem Herstellungsprozess zu 100 Prozent Müll verbrennen zu dürfen.
Holcim entwickele sich dadurch nach BIAB-Meinung zu einer weiteren Müllverbrennungsanlage in Schleswig-Holstein.
Dagegen legte die BIAB im August 2012 Widerspruch ein. Als das LLUR bis
April 2013 nicht reagierte, reichte die BIAB eine Untätigkeitsklage
beim Verwaltungsgericht Schleswig ein. „Nur 18 Tage später, am 29. April
2013, erhielten wir doch noch einen Widerspruchsbescheid vom LLUR,
obwohl dieser durch unsere Klage schon überflüssig geworden war.“ Das
LLUR lehnte den Widerspruch darin in allen Punkten ab und änderte die
Genehmigung der Einsatzmenge von Klärschlamm auf 100 000 Tonnen im Jahr.


Ihren Widerspruchsbescheid soll die BIAB nun teuer bezahlen: „Für
zwei Bescheide – neun Seiten für die BIAB und einen privaten Kläger –
werden 9500 Euro in Rechnung gestellt“, empörte sich Sabine Dammann und
zog einen Vergleich heran: „2011 gab es eine Erörterung über drei Tage,
bei der die Behörde mit bis zu 20 Personen vertreten war. Holcim wurden
dafür 3000 Euro, also weniger als ein Drittel, auferlegt. Das ist ein
sehr unfaires Verhalten, die Forderung eindeutig überzogen.“


So legte die BIAB im Mai Widerspruch beim LLUR gegen die hohen Kosten
und am selben Tag auch beim Verwaltungsgericht in Schleswig ein, worin
sie die Aufhebung von Genehmigung und Kostenbescheid forderte. Das LLUR
schrieb unterdessen an das Gericht, dass die Untätigkeitsklage
unrechtmäßig sei. „Bislang haben wir weder eine Antwort vom
Verwaltungsgericht, noch eine Stellungnahme vom LLUR oder Holcim
erhalten.


Auch einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.“ Stattdessen geht
die BIAB nun noch einen Schritt weiter: „Wir fordern eine
Umweltverträglichkeitsprüfung für die gesamte Anlage.“ Darin soll vor
allem der Einsatz der Rohstoffe geklärt und der Frage nach den Ausnahmen
von Grenzwerten wie Quecksilber nachgegangen werden. „Wir fordern
Eingangskontrollen bei der Müllanlieferung und die Entnahme von Proben
vor Ort, die von der Behörde überwacht werden muss.“


Weiterhin sollen Emissionswerte an gesetzliche Werte von
Müllverbrennungsanlagen angepasst und Technik zur Absenkung von
Stickoxiden (NOx) eingesetzt werden. Täglich passierten nach eigener
Zählung bis zu 400 Lkw das Werk, in der Genehmigung seien aber „nur“ 350
Lkw zugelassen. „Wir wollen eine offizielle Verkehrszählung und ein
neues Lärmgutachten.“


Angepasst werden müsse der Betrieb auch an gesetzliche Veränderungen. Das bestärkte BIAB-Anwalt
Dr. Wilhelm Mecklenburg: „Bei Änderung der Rechtslage muss der Betrieb
dieser automatisch angepasst werden.“ Deshalb müsse die Genehmigung
zurück genommen, die Ausnahmen für Lägerdorf eingeschränkt werden.


Die neue Technik SCR (Selektive Katalytische Reduktion) soll dabei
als derzeitiger Stand angesehen werden. Nach der
Bundesemissionsschutzverordnung müssen auch eingesetzte Rohstoffe
natürlichen Ursprungs sein. „Das kann in Lägerdorf nur die Kreide sein.“
Sabine Dammann: „Wir werden weiter kämpfen, auch wenn wir vom LLUR
behindert werden.“


Auch der ebenfalls anwesende Aktivist Dr. Karsten Hinrichsen kam zu
dem Schluss: „Die neue Regelung stärkt die Position der BIAB. Wie das
LLUR entgegen der Messwerte Ausnahmen genehmigt hat, ist mir völlig
schleierhaft.“ Ebenso rief Hinrichsen dazu auf, die „Tricks bei der
Reduktion von Ausstößen“ nicht durchgehen zu lassen. Neue Schlauchfilter
reduzierten die Feinstaubbelastung dramatisch und damit auch den
Quecksilbergehalt im Abgas. Deshalb sollte auch der Einsatz in die Klage
aufgenommen werden.


„Es ist ein Politikum, dass die Behörde Holcim gegenüber so
untertänig ist. Auch mit einem neuen grünen Umweltminister hat sich
nichts geändert. Anwalt Mecklenburg rief dazu auf, nicht zu
pessimistisch zu sein: „Fehler in der Umweltverträglichkeitsprüfung sind
nun vom Beklagten zu beweisen.“ Dazu sei die Bundesrepublik durch den
europäischen Gerichtshof verurteilt worden.


Weiterhin richtete sich die BIAB auf ihren zukünftigen Umgang mit dem
geplanten Industriepark in Lägerdorf aus, dessen Einrichtung im B-Plan
9 beschrieben wird. Für das neue Industriegebiet östlich der A23, wie
es im Bauleitplanverfahren von der Gemeinde beschlossen wurde, wird die
BIAB als Umweltverband gehört und kann Einwendungen erheben. Die
Mitglieder befürchteten die spätere Beantragung eines weiteren Holcim-Ofens,
dem „Ofen 12“. Anwalt Mecklenburg erläuterte: „Bislang wurde eine
Fläche beantragt, die bebaut werden soll und auf der danach ordentlich
Krach gemacht werden darf. Es sind für die Industrie 11,5 Hektar und ein
Gewerbegebiet von 10 Hektar vorgesehen. Das könnte auch ein Ofen und
seine Verwaltung sein.“
Ludger Hinz






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