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BIAB-Kritik am Umweltminister. WZ vom 27.11.2014

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 30.11.14, 22:33  Betreff: BIAB-Kritik am Umweltminister. WZ vom 27.11.2014  drucken  weiterempfehlen

BIAB-Kritik am Umweltminister
Umweltpreis für Zementhersteller löst bei Initiative noch immer Kopfschütteln aus / Mitglieder wehren sich gegen Behörden-Bescheid
Lägerdorf

Auf die Palme gebracht hatte die Meldung die BIAB bereits Ende September, und sie hatte dies auch in einem eigenen Zeitungsartikel kund getan. Vor etwa 20 Teilnehmern an der Mitgliederversammlung des Umweltverbands „BIAB“ („Bürgerinitiative zur Verhinderung gesundheitsgefährdender Abfallbeseitigung“) wiederholte Vorsitzende Sabine Dammann im Tennisheim im Mittelweg in Lägerdorf ihre Kritik an der Vergabe des Umweltpreises durch die Studien- und Fördergesellschaft der schleswig-holsteinischen Wirtschaft an die Zementfirma Holcim in Lägerdorf.

Nun musste sich aber auch Bernd Voß, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kieler Landtag, einige Kritik anhören, allerdings an seine Reihen gerichtet. Denn dass der grüne Umweltminister zu der Preisvergabe reiste und diese vor Ort auch noch lobte, fand gar nicht den Gefallen der Mitglieder. „Ich hätte es gut gefunden, wenn ein grüner Minister etwas Kritisches dazu gesagt hätte, beispielsweise dass der Quecksilber- und der CO2-Ausstoß zu hoch sind“, so der stellvertretende Vorsitzende Detlef Neubauer.

Bernd Voß erläuterte, dass sich der Minister hierüber freundlich äußert, liege im normalen Rahmen seiner Tätigkeit: „Er wird eingeladen, fährt da hin und spricht. Er kann sich aber nicht in alles einarbeiten, denn das hat ihm keiner vorher gesteckt.“

Es stehe sogar in den Umweltdaten von Holcim, so Sabine Dammann, dass die CO2-Emissionen leicht angestiegen sind. „In der Würdigung des Preises steht aber das Gegenteil. Ein bisschen Recherche wäre da schon schön gewesen.“ Die BIAB habe den Minister darauf hin angeschrieben, aber eine unbefriedigende Antwort erhalten, um einen Termin gebeten, aber keinen bekommen. So versprach Bernd Voß nun: „Wir machen einen Termin noch für Anfang nächsten Jahres aus.“

Rainer Guschel vom BUND erläuterte den eigentlichen Vorteil des Verfahrens aus anderer Perspektive: „Die Innovation ist der wirtschaftliche Vorteil. Wenn man nicht so gut sortieren muss, spart man Energie. Das hat aber mit Umwelt nichts zu tun. Das Verfahren wird nur deshalb belohnt, weil es effektiver ist.“ Um den besten Stand der Filtertechnik heraus zu finden, gebe es eine Innovation in einem geförderten Testlauf in einer Anlage in Rohrdorf am Inn. „Dessen Ergebnisse sollten weiter gegeben werden. Das ist Sinn und Zweck der Förderung“, meinte Guschel.

Aktivist Dr. Karsten Hinrichsen kritisierte: „Holcim hat wieder einmal bei Stickoxiden Ausnahmegenehmigungen erhalten.“ Er machte darauf aufmerksam, dass Quecksilber in der Emission nur vorkommen darf, wenn es im vorhandenen Rohstoff der Verbrennung, hier der Kreide, vorhanden ist. „Hier ist er allerdings ungewöhnlich hoch. Es gibt keine Messung, in der belegt ist, dass in Kreide viel Quecksilber enthalten ist.“ Das lasse nur den Schluss zu, dass das Quecksilber bei der Müllverbrennung entstehe. Deshalb sagte der stellvertretende Vorsitzende Detlef Neubauer: „Wir fordern eine katalytische Reinigung wie sie in Müllverbrennungsanlagen enthalten ist, die strengere Auflagen haben, aber Holcim wehrt sich. Mit einer guten Filtertechnik ist vieles machbar.“

Vor allem beschäftigt die BIAB auch weiterhin die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR), gegen das der Umweltverband 2013 eine Untätigkeitsklage eingereicht hatte, weil es nicht auf die BIAB-Klage gegen die Erhöhung der Ersatzbrennstoffe bei Holcim auf 100 Prozent reagiert hatte. Das Unternehmen hatte seine Kommentierung bereits am 28. Mai beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das LLUR schickte nun am 21. August erneut eine Stellungnahme. „Die Behörde lehnt die Klage ab“, so Sabine Dammann. Das LLUR begründe diese damit, dass Holcim die sieben Klagebegründungen des Klägers „umfassend aufgearbeitet und diese rechtlich und zutreffend geklärt“ habe. „Das muss man sich vorstellen“, so Silke Dammann, „zur eigenen Verteidigung macht sich das Amt die Argumentation von Holcim zu eigen.“

Den Kostenbescheid an die BIAB für die Begründung der Ablehnung in Höhe von 9500 Euro hält das LLUR aufrecht. „Der summarische Aufwand sei angemessen und eher zum Vorteil des Klägers ausgelegt“, zitierte sie unter Kopfschütteln der Anwesenden.

Dass auch Holcim die Abweisung der BIAB-Klage beantragt und dies auf 90 Seiten begründet, erstaunte niemanden. Denn, so Holcim, die BIAB habe Mitarbeiter der Behörde persönlich beleidigt und angefeindet, um Druck auf das Landesamt auszuüben, für die BIAB zu entscheiden. „Das ist ja mehr als ungeheuerlich“, kommentierte Sabine Dammann.

Der BIAB sollte, so Holcim, der Status als Umweltverband wieder aberkannt werden, weil er zu Unrecht zuerkannt worden sei. Sie sehe einzig im steten Vorgehen gegen Holcim ihre Existenzberechtigung. Mit der Förderung von Umweltgesichtspunkten habe das nichts zu tun, sondern diene nur der eigenen Tätigkeit, unabhängig von einer Verbesserung der Umweltsituation. „Das können wir so nicht hinnehmen, wir sind gelinde gesagt erstaunt“, kommentierte Sabine Dammann.

Deshalb habe die BIAB dazu Stellung beim Verwaltungsgericht genommen und sich gegen diese Vorwürfe gewehrt. Auch wenn es sich eigentlich wie eine Selbstverständlichkeit anhörte, sprach die Vorsitzende diese noch einmal aus: „Wir wollen keine Verbesserung der Umwelt verhindern.“ Diese könnte vielmehr durch verbesserte Emissionswerte schnell herbeigeführt werden. Formal stehe Holcim nun als Verbesserer da, „aber es wäre noch viel mehr möglich“, so Sabine Dammann. Deshalb fordere die BIAB weiterhin die Rücknahme der Genehmigung, aber es gebe noch keinen Termin. „Sollte unsere Klage abgewiesen werden, werden wir Einspruch einlegen.“ Der Termin für die Verhandlung werde durch das Verwaltungsgericht festgelegt und so rechtzeitig bekannt gegeben, „dass wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und ein weiteres Vorgehen beraten können“.

Befürchtungen, dass durch die Fusion Holcims mit einem französischen Zementhersteller vielleicht gar kein Beklagter mehr zur Verfügung stehe, zerstreute BIAB-Anwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg: „Es gibt Regeln über eine Prozessfortführung mit dem Rechtsnachfolger. Auch der Streitwert ändert sich nicht.“ Zu den Emissionen sagte Bernd Voß zwar: „Es sind Messstellen vorhanden, die feststellen, dass Böden und Milch in der Umgebung momentan nicht verseucht sind. Aber wir müssen aufpassen, dass das so bleibt. Denn grundsätzlich wollen wir solche Industrien ja hier behalten. Sie müssen sich nur an die Umweltstandards halten.“
Ludger Hinz

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