Sueddeutsche Zeitung - 07.10.2009
Kohlekraftwerk Datteln vor dem Aus
Ein juristische Ohrfeige
Politischer Sprengsatz für die schwarz-gelbe Landesregierung in Düsseldorf: Das modernste Steinkohlekraftwerk Deutschlands steht vor dem Aus. Klagen gegen den Eon-Bau waren erfolgreich.
Die Baugerüste der betongrauen Kühltürme ragen 180 Meter in die Höhe. Gelbe Kranungeheuer schwenken ihre riesigen Arme. Noch herrscht lärmender Betrieb auf der Großbaustelle des modernsten deutschen Steinkohlekraftwerks im westfälischen Datteln.
Noch herrscht lärmender Betrieb auf der Großbaustelle des modernsten deutschen Steinkohlekraftwerks im westfälischen Datteln. Geht es nach seinen Gegner, wird der moderne Meile bald zu einer teuren Investitionsruine verkommen.
Doch auf dem 76,5 Hektar großen Kraftwerksgelände am Rhein-Herne-Kanal, wo sich derzeit noch 1500 der einstmals 2000 Bauarbeiter tummeln, könnte in wenigen Tagen Totenstille einziehen. Dem ehrgeizigen Milliarden-Meiler des Energieriesen Eon, der auf eine Leistung von 1055 Megawatt ausgelegt ist, droht ein vollständiger Baustopp.
Im Düsseldorfer Wirtschafts- und Umweltministerium brüten seit Wochen Juristen über einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das sich für die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen als politischer Sprengsatz entpuppen könnte.
Ein schlanker Satz
In dem daumendicken, 100-seitigen Urteil steht der schlanke Satz: "Der Bebauungsplan Nr. 105 - Eon Kraftwerk - der Stadt Datteln ist unwirksam." Damit ist dem mit einer Investitionssumme von 1,2 Milliarden Euro geplanten Steinkohlekraftwerk das juristische Fundament entzogen worden.
Wegen offenkundiger Fehler bei der Landesplanung, gegen die ein benachbarter Landwirt des Kohlemeilers und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) vor dem Münsteraner Oberverwaltungsgericht erfolgreich geklagt hatten.
Die Bezirksregierung Münster hat auf das überraschende OVG-Urteil zwischenzeitlich reagiert und nach massivem Druck der Anti-Kohle-Bewegung einen ersten Teil-Baustopp erlassen.
Streit über Schuld
Seither ruhen die Bauarbeiten am Ammoniaklager und Hilfsdampferzeuger des europaweit größten Monoblock-Steinkohlekraftwerks, das ursprünglich im Jahre 2011 ans Netz gehen sollte.
Zudem hat das OVG in drei Eilverfahren entschieden, dass auch die gegen die vierte und fünfte Teilgenehmigung gerichteten Klagen aufschiebende Wirkung haben. Einzig die Klage gegen die dritte Teilgenehmigung wurde wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfen. Faktisch zielen alle Klagen auf einen vollständigen Baustopp ab. Das megamoderne Steinkohlekraftwerk könnte am Ende zu einer teuren Investitionsruine verkommen.
Schon tobt im Düsseldorfer Landtag der Streit um die Schuld für dieses Desaster. Die Regierung von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) habe dem Energieland Nordrhein-Westfalen "durch grobe handwerkliche Fehler, politische Fehlentscheidungen und Nichtstun" schweren Schaden zugefügt, klagt der SPD-Fraktionsvize Norbert Römer.
Die Landesregierung kontert, rechtliche Grundlage für den umstrittenen Kraftwerksbau sei ein noch von der rot-grünen Vorgängerregierung im Jahre 2004 genehmigter Regionalplan, in dem eine an dem Dattelner Standort bereits seit Jahrzehnten bestehende Kraftwerksplanung festgeschrieben werde. "Es war also davon auszugehen, dass im Jahre 2004 ein geordnetes Verfahren stattgefunden hat", erklärt NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU) und weist Rot-Grün den Schwarzen Peter zu.
Abstand nicht eingehalten
Dagegen sehen die Münsteraner OVG-Richter, die keine Revision gegen ihr Urteil zugelassen haben, schwere Planungsfehler bei dem Bau des Steinkohlekraftwerks. Der vorliegende Bebauungsplan stimme nicht mit den Zielen der geltenden Landesplanung überein und verstoße gegen "immissionsrechtliche Bestimmungen". Zudem sei der notwendige Abstand von 1500 Metern zwischen Kraftwerk und Wohnhäusern nicht eingehalten worden, urteilten die Richter.
Schließlich störte sich das OVG daran, dass der Dattelner Kraftwerksmeiler zu einhundert Prozent mit ausländischer Steinkohle befeuert werden soll. Dies stehe in eklatantem Widerspruch zum Landesentwicklungsplan, demzufolge "insbesondere einheimische" Energieträger gefördert werden sollen.
Die Kläger aus der Klimaschutzfraktion feiern ihren juristischen Sieg als "planungsrechtliches Fiasko" für die CDU-FDP-Landesregierung. Selten habe er ein Urteil gelesen, dass "so viele Planungsfehler" rüge, erklärt Kläger-Anwalt Philipp Heinz, "schon gar nicht bei einem Milliardenprojekt."
Tatsächlich liest sich das 100-seitige OVG-Urteil, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, wie eine juristische Ohrfeige für die Landesregierung und ihre Genehmigungsbehörden. Die Richter halten den Behörden vor, dass sie die Eingriffe in Landschaft und Natur mit "der Errichtung eines möglichst effizienten und ressourcenschonenden Kraftwerks an einem Kraftwerksstandort mit höchster Energieeffizienz" rechtfertigten.
Konkret werde dies mit extrem günstigen Effizienzgraden bei der Steinkohleverstromung von 45,5 bis 49,2 Prozent begründet. Diese herausragenden Effizienzwerte, bemängeln die Münsteraner Richter, hätten die zuständigen Behörden bei dem Kraftwerkserbauer Eon "jedoch nicht planerisch gesichert, obwohl dies grundsätzlich möglich gewesen wäre".
Gegenklagen
Zudem werfen die Verwaltungsrichter den Genehmigungsbehörden vor, die Bodeneignung in dem Dattelner Plangebiet ebenso unzureichend unter "Sicherheitsaspekten" geprüft zu haben wie die im Gebiet liegenden Gasleitungen. Immerhin liege das Kraftwerkgelände in einem ehemaligen Bergbaugebiet, ehemals hätten sich drei Kohlezechen "in der unmittelbaren Umgebung" befunden.
Trotz des Baustopps halten die Düsseldorfer Regierungsfraktionen von CDU und FDP an dem umstrittenen Kohlekraftwerk fest. Spätestens 2011 wollen sie den Meiler in Betrieb nehmen. "Der Bau des E.ON-Kraftwerks in Datteln muss im Interesse des Industriestandorts Nordrhein-Westfalen schnell vollendet werden", heißt es in einem Antrag von CDU und FDP, über den an diesem Mittwoch im Düsseldorfer Landtag abgestimmt werden soll.
Die kohlefreundliche Landesregierung hält das Münsteraner Urteil für "rechtsfehlerhaft" und unterstützt die Stadt Datteln bei ihrer "Nichtzulassungsklage" vor dem Bundesverwaltungsgericht. Auch Eon hat Klage eingereicht, um eine Zulassung der Revision gegen das Münsteraner Urteil durchzusetzen.
Der finanzielle Schaden für den Energiekonzern hielte sich wohl selbst bei einer finalen Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Grenzen. Ein totaler Baustopp käme vor allem die Steuerzahler teuer zu stehen - schließlich trügen wohl die Genehmigungsbehörden die Schuld für die Prozessniederlage.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/732/490112/text/