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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 17.01.15, 23:37     Betreff: Atommüll-Lager Brunsbüttel verliert Betriebserlaubnis. WZ vom 17.01.2015

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Atommüll-Lager Brunsbüttel verliert Betriebserlaubnis

Kein ausreichender Schutz vor terroristischen Angriffen / Habeck ordnet Duldung der Einlagerung bis 2018 an


Leipzig/Brunsbüttel /höv


Aus für das atomare Standortzwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel. Die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigung des Lagers ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden. Das Problem ist jetzt: In Brunsbüttel stehen derzeit neun Castoren mit Atommüll. Eine Alternative für die Lagerung gibt es nicht, sagte Umweltminister Robert Habeck (Grüne) in Kiel. Habeck ordnete deshalb gestern die Duldung der Einlagerung in Brunsbüttel für die nächsten drei Jahre an. Bis 2018 müsse Vattenfall als Betreiber des Kernkraftwerks für eine „rechtssichere Situation sorgen“.

Die Bundesrichter bestätigten mit ihrem Urteil die Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig im Juni 2013. Das OVG gab damals der Klage eines Anwohners statt, der einen unzureichenden Schutz der Anlage vor terroristischen Angriffen befürchtet hatte. Die Genehmigung aus dem Jahr 2003 enthalte Ermittlungs- und Bewertungsdefizite, urteilten die Schleswiger Richter. So sei bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden. Dabei könnten modernere Waffen größere Zerstörungswirkung haben. Diese Einschätzung sei nicht zu beanstanden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Zudem hatte Schleswig gerügt, dass es das BfS versäumt habe, Folgen des Absturzes eines Airbus A 380 auf das Zwischenlager zu ermitteln, obwohl die erforderlichen Daten vorgelegen hätten.
Nach Angaben von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) konnte das Bundesamt für Strahlenschutz den Gerichten bestimmte Papiere nicht vorlegen, vor allem geheime Unterlagen zum Schutz des Zwischenlagers gegen Terrorangriffe. Habeck betonte, es gebe gegenwärtig keine Erkenntnisse, dass das Lager in Brunsbüttel unsicher wäre. „Wir begrüßen aber, dass diese Punkte jetzt explizit untersucht werden.“




Kommentar von Seite 2:




Strahlende Altlasten

Bundesgericht kippt Genehmigung für Zwischenlager in Brunsbüttel

Peter Höver

Da ordnet also der für die Atomaufsicht in Kiel zuständige
Umweltminister und erklärte Atomkraftgegner Robert Habeck an, ein
rechtswidrig betriebenes Standortzwischenlager für hochradioaktiven
Abfall in Brunsbüttel weiter zu betreiben – vorerst jedenfalls. Ein
wenig seltsam wirkt eine solche Entscheidung auf den ersten Blick schon.
Beim näheren Hinsehen aber wird klar, dass Habeck keine Alternative
hatte. Die in Brunsbüttel lagernden neun Castoren nach Brokdorf oder
Krümmel auslagern? Geht nicht. Die Zwischenlager hier sind allein für
Atommüll aus diesen Kernkraftwerken genehmigt.


Abzuwarten bleibt nun, ob nicht als nächstes Habecks atomrechtliche
Anordnung für die vorübergehende Duldung der Einlagerung beklagt wird.
Möglich wäre das. Offen ist außerdem, wie das Verdikt des
Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig auf andere, nach ähnlichen
Kriterien wie Brunsbüttel genehmigte Standortzwischenlager wirkt. Im
schlimmsten Fall bräche unter solchen Vorzeichen das bisherige
Entsorgungskonzept für deutsche Kernkraftwerke auf breiter Front in sich
zusammen.


Absehbar ist schon jetzt, dass die Planung für den Abriss des nach
einer Pannenserie seit Jahren stillgelegten Kernkraftwerks an der
Unterelbe ins Schleudern geraten wird. Mit den Brennelementen, die noch
im Reaktordruckbehälter installiert sind, ließe sich ein Dutzend
weiterer Castoren füllen. Nur entladen darf der Betreiber Vattenfall den
Meiler nicht – solange jedenfalls nicht, wie sein Zwischenlager in
Brunsbüttel nicht in technischer und rechtlicher Hinsicht genehmigt ist.
Völlig in den Sternen steht schließlich, wo denn nun die 21 Castoren am
Ende bleiben werden, die Deutschland aus dem britischen Sellafield
zurückholen muss. Da galt Brunsbüttel einmal als erste Adresse.


Unter dem Strich belegt das Leipziger Urteil einmal mehr, wie sehr
sich die Politik zur Geisel einer Technologie gemacht hat, die maximal
fehlerfrei und beherrschbar sein muss. Zum Glück ist sie ein
Auslaufmodell. Die Folgeprobleme sind damit noch lange nicht gelöst.







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