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Nach OVG-Urteil: Noch mehr Windräder in Dithmarschen?. WZ vom 30.01.2015

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 01.02.15, 19:21  Betreff: Nach OVG-Urteil: Noch mehr Windräder in Dithmarschen?. WZ vom 30.01.2015  drucken  weiterempfehlen

Nach OVG-Urteil: Noch mehr Windräder in Dithmarschen?
Interessenten für neue Flächen stehen Schlange / Projektentwickler stehen in den Startlöchern
Heide

Die Windenergie soll von derzeit gut 1142 auf über 1600 Megawatt (MW) nach den Plänen des Kreises Dithmarschen in den kommenden Jahren ausgebaut werden. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig könnten es aber noch mehr werden. Die Investoren stehen schon in den Startlöchern. Anfragen von Planungsbüros und Projektentwicklern hat Geschäftsbereichsleiter Christian Rüsen sofort nach dem Urteil erhalten. Obwohl Dithmarschen noch gar nicht betroffen ist. Für Rüsen dennoch nicht ungewöhnlich. Sobald es Aussichten auf neue Flächen für Windenergie gibt, stehen Interessenten Schlange.

Darum geht es: Das OVG hat festgestellt, dass die Regionalpläne der Landesregierung, in denen die Windenergie-Vorranggebiete ausgewiesen wurden, unwirksam sind. Mehrere Jahre haben die Behörden in Schleswig-Holstein in aufwendigen Prozessen an den sogenannten „Teilfortschreibungen 2012 der Regionalpläne für die Planungsräume I und III“ gearbeitet. Ziel der Planung war es, die Windenergienutzung auf bestimmte Flächen zu konzentrieren. Doch sowohl Gegner als auch Befürworter zeigten sich unzufrieden und klagten gegen die Pläne. Und bekamen Recht. Dies betrifft bisher aber nur die Windkraft-Planung für das südliche und mittlere Schleswig-Holstein, wo elf Streitfälle behandelt wurden. Rüsen ist jedoch überzeugt, dass dies auch Auswirkungen auf Dithmarschen haben wird.

Was aber genau auf den Kreis noch zukommt, ist bisher offen. „Wir kennen die Urteilsbegründung noch nicht“, so Rüsen. Eine fachlich und rechtlich fundierte Bewertung sei daher schwierig.

Zurzeit beschäftigt Rüsen viel eher Klagen von Gemeinden gegen die Einschränkung des Kreises beim Windenergieausbau durch den Passus des „charakteristischen Landschaftsraums“, was vor allem die Geest betrifft. „Dies war aber noch nicht Gegenstand der jetzigen Entscheidung“, so Rüsen. Dies sei noch bei Gericht anhängig.
Ob die umfangreichen Planungen der Kommunalpolitiker, die auch eine Verspagelung der Landschaft verhindern wollten, jetzt völlig umsonst waren, kann Rüsen noch nicht sagen. Experten sind sich aber einig, dass auf die Kommunen mit dem Urteil erheblich Mehrarbeit zukommen wird. Bisher sind die Pläne im Kreis aber noch gültig. Vorerst. „Wir erwarten jetzt Hinweise und eine Handreichung der Staatskanzlei, wie wir mit den Fragen des Bestandsschutzes bestehender Planungen umgehen sollen“, fordert der Geschäftsbereichsleiter. Eine Rückmeldung aus der Staatskanzlei hat Rüsen noch nicht: „Es ist alles noch auf Stand-by.“
Angela Schmid

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