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Anwohner klagt gegen Zwischenlager Brunsbüttel. WZ vom 29.05.2013

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Autor Beitrag
Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 30.05.13, 23:44  Betreff: Anwohner klagt gegen Zwischenlager Brunsbüttel. WZ vom 29.05.2013  drucken  weiterempfehlen

Seite 1:

Streit um Zwischenlager Brunsbüttel vor Gericht

Brunsbüttel/Schleswig /sh:z

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig verhandelt vom 17. Juni an
über die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel. Damit geht ein
seit neun Jahren dauernder Rechtsstreit in die nächste Runde. Geklagt
habe ein Anwohner, der Gefahren durch mangelnden Schutz vor
terroristischen Angriffen fürchte, teilte das OVG gestern mit. Bei der
im November 2003 erteilten Genehmigung zur Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen im Standortzwischenlager des Kernkraftwerkes sind nach
Ansicht des Klägers Gefahren wie der gezielte Absturz eines
Verkehrsflugzeuges oder der Angriff mit panzerbrechenden Waffen nicht
hinreichend berücksichtigt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte
2008 ein Urteil des OVG, das die Klage als unbegründet zurückgewiesen
hatte, aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Das Zwischenlager in
Brunsbüttel ist als möglicher Standort für mehrere von 26 Castoren aus
den Wiederaufbereitungs-Anlagen La Hague und Sellafield im

Seite 3:

Anwohner klagt gegen Zwischenlager Brunsbüttel

Brunsbüttel/Schleswig

Besiegelt ein Gerichtsurteil das Ende des Zwischenlagers Brunsbüttel?
Am 17. Juni beginnt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig
ein spektakulärer Prozess: Es geht um die Frage, ob die Castoren mit
Atommüll ausreichend vor terroristischen Angriffen geschützt sind.


Bereits 2003 hatte der Brunsbütteler Peter Dreckmann gegen das
Bundesamt für Strahlenschutz geklagt. Er argumentierte: Bei dessen
Genehmigung des Zwischenlagers am Atomkraftwerk seien absichtliche
Abstürze von Verkehrsflugzeugen oder der Beschuss der Castoren mit
modernen panzerbrechenden Waffen der dritten Generation nicht
hinreichend berücksichtigt worden.


2007 wies das OVG die Klage als unbegründet ab – es sah keinen
Anspruch des Brunsbüttelers, auf die Rechtsnormen der Genehmigung
einzuwirken. Ein Jahr später kassierte das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig dieses Urteil jedoch wieder ein. Anwohner könnten sehr wohl vom
Betreiber Maßnahmen zum Schutz vor Terroranschlägen einfordern und das
Sicherheitskonzept eines Zwischenlagers gerichtlich prüfen lassen. „Die
staatliche Terrorbekämpfung entbindet den Anlagenbetreiber nicht von der
Pflicht, Schutzmaßnahmen zu ergreifen“, erklärte Richter Wolfgang
Sailer.


Nun wird der Fall erneut in Schleswig verhandelt. Für den 4. Senat
wird das keine leichte Aufgabe, denn die Beklagte, das Bundesamt für
Strahlenschutz, hat einen wesentlichen Teil der von den Schleswiger
Richtern angeforderten Akten nicht herausgerückt. Pressesprecherin
Birthe Köster: „Das Bundesamt beruft sich auf Geheimhaltung.“ In einem
gesonderten Verfahren ließ sich das Bundesverwaltungsgericht daraufhin
die Akten vorlegen und prüfte, ob die Behörde die Unterlagen zu Recht
geheim halten darf. Köster: „Das wurde bestätigt.“


Ohne Frage enthielten die Akten Informationen, die Terroristen
nützlich gewesen wären, möglicherweise sogar Schwachpunkte aufgedeckt
hätten. Für die Verhandlung in Schleswig sind drei Tage angesetzt. Die
Landesregierung dürfte das Urteil mit Spannung erwarten. Hatte sich
Umweltminister Robert Habeck (Grüne) doch gerade dazu bereit erklärt,
einen Teil der 26 Castoren aus den Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague
und Sellafield im Zwischenlager Brunsbüttel unterzubringen – wenn auch
andere Bundesländer Castoren lagerten.


Sollte das OVG die Genehmigung kippen, fällt diese Option zunächst
flach. Auf Betreiber Vattenfall käme ein neues Genehmigungsverfahren zu –
und damit verbunden erheblich Kosten für die Nachrüstung des
Zwischenlagers, das ursprünglich für 40 Jahre genehmigt war.


Robert Habeck erklärte gestern: „Die Sicherheit von Zwischenlagern hat
immer höchste Priorität. Das gilt auch bei Castoren aus der
Wiederaufbereitung.“ Aus dem Kieler Umweltministerium hieß es aber auch: Es
ist wichtig, dass nach nunmehr neun Jahren Gerichtsverfahren dieser
Rechtsstreit zu einem Abschluss gebracht wird.



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