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Gemeinde will Strom erzeugen. WZ vom 27.10.2011

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 29.10.11, 19:53  Betreff: Gemeinde will Strom erzeugen. WZ vom 27.10.2011  drucken  weiterempfehlen



Gemeinde will Strom erzeugen

Blomesche Wildnis kauft Solaranlage

Blomesche Wildnis

Die Gemeinde Blomesche Wildnis wird Unternehmerin. Sie will auf dem
Dach der Feuerwache am Sperforkenweg Strom produzieren. Dort soll für 35
270 Euro eine Photovoltaikanlage gebaut werden, die Sonnenenergie
auffängt und sie in Strom umwandelt. Installiert werden soll die Anlage
auf 80 Quadratmeter Dachfläche.


Das beschlossen die Gemeindevertreter einstimmig in ihrer jüngsten
Sitzung. Einziger Pferdefuß: Die Anlage muss noch in diesem Jahr gebaut
werden, um die entsprechenden bezuschussten Einspeisevergütungen zu
bekommen. Diese würden nach dem jetzigen Stand der Gemeinde rund 3200
Euro jährlich bringen. Bürgermeister Ernst-Günther Knudsen: „Reich werden wir damit nicht.“


Wegen der Einspeisevergütung gibt es im Beschluss eine Einschränkung.
Sollte die E.ON Hanse als Stromabnehmer dem Antrag nicht mehr in diesem
Jahr zustimmen, dann muss mit dem Hersteller der Solaranlage neu über
die Konditionen verhandelt werden.


Dass die Gemeinde Strom erzeugen will, war in der Sitzung unstrittig.
Die Diskussion ging vielmehr um die drei vorliegenden Angebote von
Solaranlagenherstellern. „Was machen wir?“, fragte Bürgermeister Ernst-Günther Knudsen. „Haben wir den Mut und nehmen chinesische Module oder haben wir keinen und nehmen deutsche?“


Horst Kühn empfahl: „Wir sollten das Geld den Deutschen zukommen lassen.“ Ihm folgten die anderen Politiker. Rolf-Dieter Walter hob hervor, dass es gut sei, „dass wir uns an der Stromerzeugung beteiligen“.


Bürgermeister Knudsen wies darauf hin, dass sich das Amt Horst-Herzhorn
zunächst schwer damit getan habe, dass die Gemeinde mit der Solaranlage
einen Gewerbebetrieb errichten will. „Wir zahlen dann 15 Prozent
Körperschaftssteuer.“ Das Geld für die Anlage soll aus der allgemeinen
Rücklage entnommen werden.


Grundlage für den Anschluss der Anlage an das Stromnetz des
Versorgers – in diesem Fall Eon Hanse – ist das Gesetz über den Vorrang
Erneuerbarer Energien (EEG) vom Oktober 2008, das zuletzt im Juli 2011
geändert wurde. Aufgrund dieses Gesetzes wird der produzierte Strom in
das öffentliche Netz gespeist und mit einem 20 Jahre lang festgelegten
Entgelt vergütet.


Christine Reimers







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