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Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 15.06.13, 00:29  Betreff: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen




Pressemitteilung von
Brokdorf-akut vom 14.06.2013:



Prozess um das Zwischenlager Brunsbüttel vor dem OVG Schleswig - Wird das
Gericht dem Druck verschiedener Lobby-Gruppen standhalten?



Die Klage eines Anwohners gegen die Bundesrepublik Deutschland ist vom
Bundesverwaltungsgericht zur erneuten Sachaufklärung an das
Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Der
Prozess beginnt am Montag, dem 17. Juni 2013, 10 Uhr, und ist zunächst für 3
Tage terminiert.



Die Genehmigung für das atomare Standortzwischenlager (ZL) Brunsbüttel wurde am
28.11.2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Am 17.2.2004 reichte
ein Brunsbütteler Bürger dagegen Klage ein. Das OVG Schleswig wies die Klage am
31.1.2007 ab. Das Bundesverwaltungsgericht gab der dagegen eingelegten Revision
statt und verwies die Klage mit Beschluss vom 10.4.2008 ans OVG zurück mit der
Aufforderung zu prüfen, ob die Genehmigung willkürfrei erteilt worden ist.



Das OVG hatte die Klage damals abgewiesen, weil es die maßgeblichen
Vorschriften des Atomgesetzes zum Schutz vor Störmaßnahmen und Einwirkungen
Dritte (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) generell für nicht drittschützend ansah und damit
Anwohnern von Atomanlagen  einen Schutzanspruch im Hinblick auf
terroristische Angriffe, insbesondere in Bezug auf den (gezielten)
Flugzeugabsturz und einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen grundsätzlich
absprach.



Das Verfahren hat Rechtsgeschichte geschrieben, weil das
Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich geklärt hat, dass Kläger überprüfen
lassen können, ob mit einer atomrechtlichen Genehmigung ausreichende
Schutzvorkehrungen gegen entsprechende (auch terroristisch motivierte)
Ereignisse getroffen worden sind. (Diese neue Rechtsauffassung war nach den
Ereignissen in den USA vom 11.9.2001 überfällig.)



Die Sachaufklärung durch das OVG gestaltet sich indes äußerst schwierig:



1. Das beklagte BfS hat es abgelehnt, dem Gericht detaillierte Angaben zu den
vorgesehenen Schutzmaßnahmen vorzulegen. Dies wird damit begründet, dass
mutmaßliche Täter daraus Schlüsse ziehen könnten, wo Lücken im
Sicherungskonzept liegen und wo bauliche Schwachstellen vorliegen.

Die Anwälte der beigeladenen Firma Vattenfall behaupten sogar dreist, dass
diese Geheimhaltung auch zum Wohle des Klägers gereicht (der ja seine Klage gar
nicht detailliert begründen kann); denn es sei für den Kläger besser, die Klage
zu verlieren als wenn Terroristen technische Daten zur Kenntnis bekämen.

Dem Gericht geben die Anwälte praktisch die Empfehlung, ohne Kenntnis der
Unterlagen einfach nach dem gesunden Menschenverstand zu urteilen.



Hier soll also die grundgesetzlich verbriefte Gewaltenteilung eingeschränkt und
die Kontrollfunktion der Gerichte ausgehöhlt werden. Der Gesellschaft
dienlicher wäre es, sich einer derart gefährlichen Technologie schnell zu
entledigen, statt die Aufgaben der Organe des Rechtsstaats zu beschneiden.



2. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) hatte für das BfS die
Flugzeugabsturzsicherheit des ZL Brunsbüttel begutachtet und dabei nur
leichtere Flugzeugtypen als den Airbus A380 betrachtet. In einem Schreiben der
GRS vom 28.4.2013 heißt es, dass ihr zum Zeitpunkt der Genehmigung (Ende 2003)
keine detaillierten Konstruktionsdaten vorgelegen hätten. Diese seien von der
GRS erst im Herbst 2005 von der EADS "erbeten" worden. Mit dieser
Ausrede kann sich das Gericht unmöglich abspeisen lassen; denn - von kleineren
späteren Veränderungen abgesehen - lagen die Konstruktionsdaten natürlich bei
EADS vor. Es sollen 2003 sogar schon ca. 100 konkrete Bestellungen für den A380
vorgelegen haben.



Es liegt ein offensichtliches Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde vor.
Der A380 ist ca. doppelt so schwer wie die bis dahin größten Verkehrsflugzeuge
und seine Tanks können ca. 310.000 l Treibstoff fassen.



Die Methodik, mögliche auslösende Ereignisse kleiner anzunehmen als sie sind,
in ihren Auswirkungen zu unterschätzen oder sogar ganz zu negieren, wird von
Gutachtern gern angewendet, um die Kosten für erforderliche Gegenmaßnahmen für
den Auftraggeber gering zu halten. (Probate Beispiele sind die zu niedrig
bemessenen Sturmflutmauern am AKW Fukushima, die Deichhöhen an der Unterelbe,
der Erdbebenschutz sowie als jüngstesBeispiel die zu niedrig bemessenen
Deichbesticke an der Oberelbe.)



3. Vattenfall hat zwischenzeitlich einen Änderungsantrag für das ZL Brunsbüttel
beim BfS gestellt, der noch nicht beschieden ist. Dabei soll es sich um das
Verschließen von Lüftungsöffnungen und die Errichtung von Zwischenwänden im
Inneren des ZL handeln, wodurch die Stellplatzkapazität sich von 80 auf 36
Castorbehälter verringern würde. Informationen zu diesem Genehmigungsverfahren
werden wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei
um die Erhöhung der Sicherheit gegen terroristische Angriffe handeln.
(Vergleichbare Anträge sollen auch für die übrigen ZL in Deutschland gestellt
worden sein.)

Es stellt sich die Frage, ob sich das Gericht nur mit der Rechtmäßigkeit der
Genehmigung aus dem Jahr 2003 beschäftigen will oder auch mit der beantragten
Umrüstung, die möglicherweise deshalb beantragt wurde, um einer
Prozessniederlage zuvorzukommen.



4. Trotz dieser rechtlich unübersichtlichen Lage hatte Bundesumweltminister
Altmeier das ZL Brunsbüttel (und das ZL Unterweser, ebenfalls noch beklagt
wird) als mögliche Abstellplätze für die aus dem Ausland zurückzunehmenden
hochradioaktiven Glaskokillen benannt. Eine schnelle Entscheidung sei nötig, um
das noch unbedingt vor der Bundestagswahl zu beschließende Endlagersuchgesetz
verabschieden zu können. Durch diese Hektik ist die Rechtsprechung des OVG
zusätzlich erschwert. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat ihre
Bereitschaft erklärt, einer Lagerung des Atommülls in SH unter Bedingungen
zuzustimmen. Diese Bedingungen thematisieren aber weder die Sicherheit noch die
Geeignetheit des ZL Brunsbüttel. Auch dadurch lastet politischer Druck auf dem
Gericht, dessen Entscheidung somit Einfluss auf die Endlagersuche nehmen
könnte.



Die Initiative Brokdorf-akut hofft, dass das OVG eine gründliche Sachaufklärung
durchführt und zu einem fairen Urteil kommt.




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Claudia

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BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 19.06.13, 00:11  Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013  drucken  weiterempfehlen

WZ vom 18.06.2013:



Richter prüfen Sicherheit von Castor-Lager in Brunsbüttel

Hält das Atommüll-Zwischenlager einem A 380-Absturz stand? Das Gericht muss ohne geheime Akten entscheiden

Schleswig

Sie kämpfen aus Überzeugung und sind bereit, dafür zu bezahlen.
Verlieren Anke Dreckmann (70) und ihr Ehemann diesen Prozess, dann
kommen die Rechnungen: Von der Riege der Vattenfall-Anwälte,
den Sachverständigen des Bundesamts für Strahlenschutz und den
Rechtsanwälten der Bundesrepublik Deutschland, die in diesem Verfahren
die Beklagte ist.


All das ficht die Rentnerin aus Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen)
nicht an. „Zu sehen, wie wir unsere Erde kaputt machen, ist nur schwer
zu ertragen“, sagt sie in einer Verhandlungspause. Vor mehr als sechs
Jahren hatte ihr Ehemann, der mittlerweile erkrankt ist, gegen das
Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel geklagt. Peter Dreckmann
argumentierte: Bei dessen Genehmigung sei der absichtliche Absturz des
Riesen-Airbus A 380 oder der Beschuss der
Castoren mit modernen panzerbrechenden Waffen der dritten Generation
nicht berücksichtigt worden. Die erste Runde vor dem
Oberverwaltungsgericht in Schleswig ging 2007 verloren – das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kassierte die Entscheidung jedoch
ein Jahr später wieder ein. Seit gestern wird neu verhandelt.


„Der Senat befindet sich in einem Dilemma“, erklärt der Vorsitzende
Richter Dierk Habermann zu Verhandlungsbeginn. „Wir sollen prüfen, ob
die Genehmigung zu Recht erteilt wurde, kennen aber die Grundlagen der
Entscheidung nicht.“ Das Bundesamt für Strahlenschutz hat einen großen
Teil der vom Gericht angeforderten Akten nicht herausgerückt, beruft
sich auf Geheimhaltung. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte das für
rechtmäßig. Habermann: „Wir stochern daher mit einer Stange im Nebel
herum.“


Trotzdem schlägt er Pflöcke ein. Die Genehmigung für das
Zwischenlager erfolgte 2003. Zuvor war ein Gutachten zu den Folgen von
Abstürzen verschiedener Passagierjets erstellt worden. Der A 380
allerdings fehlte – denn damals gab es den Riesen-Flieger
nur auf dem Papier. Doch Richter Habermann sagt: „Der A 380 hätte
berücksichtigt werden müssen.“ Unruhiges Herumrutschen auf den Plätzen
der Bundesrepublik. Der Richter: „Ich sehe entsetzte Gesichter. Ja, es
war ein Fehler, ihn gar nicht zu beachten.“


Er folgt damit der Argumentation der Kläger. Die hatten belegt, dass
Konstruktionsdaten zum A 380 bereits 2003 veröffentlicht worden waren –
in Fachmagazinen und Zeitschriften. Der Richter will wissen: „Warum
reichte das 2003 abrufbare Wissen über den A 380 für eine grobe
Beurteilung der Absturzfolgen nicht aus?“


Hartmut Gaßner, Sprecher der Rechtsanwälte der Bundesrepublik, und
seine Sachverständigen brauchen eine Weile, um sich zu sortieren. Dann
sagen sie: „Aus Presseberichten schreibt man keine Gutachten. Nur die
Angaben des Herstellers sind für eine naturwissenschaftliche Analyse zu
gebrauchen.“ Und diese Daten habe man erst im Jahr 2005 bekommen.


Ulrich Wollenteit, Anwalt des Ehepaares Dreckmann, entgegnet: „Das
Gutachten zeigt die Auswirkungen eines Boing 747-Absturzes. Der A 380
ist größer, hätte berücksichtigt werden müssen.“ Die Kläger kritisieren
ferner, dass die Angaben zur Verstrahlung nach einem Anschlag
kleingerechnet worden seien. „Da wurden typische Wetterlagen der Küste
nicht berücksichtigt.“ Zudem seien die angedachten
Dekontaminationsmaßnahmen unrealistisch.


Zum A 380 wurde 2010 nachträglich ein Gutachten erstellt. Doch das
liegt dem Gericht nicht vor. Der Leiter des Zwischenlagers erklärt
jedoch, Terroristen könnten Brunsbüttel „für einen gezielten Treffer“
gar nicht anfliegen. An den Windrädern und Freileitungen würden sie
„hängenbleiben“.


Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
Eckard Gehm








Hamburger Abendblatt-online vom 18.06.2013:



Prozess in Schleswig:



Anwalt: Zwischenlager Brunsbüttel ist
"nicht sicher"



Im Rechtsstreit um die
Genehmigung des atomaren Zwischenlagers ging es am Dienstag auch um die
geplante Nachrüstung. Die derzeitigen Maßnahmen reichten laut Klägern als
Schutz gegen Terroranschläge nicht aus.



Schleswig.


Vor dem Oberverwaltungsgericht
(OVG) Schleswig ist am Dienstag die Verhandlung über eine Klage gegen die
Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel fortgesetzt worden. Am
zweiten Prozesstag ging es um Risiken bei einem angenommenen Angriff mit
panzerbrechenden Waffen auf das Lager sowie um eine Nachrüstung des
Zwischenlagers.



Kläger ist ein
Anwohner, der Gefahren durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen
fürchtet. Bei der 2003 erteilten Genehmigung zur Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen sind nach Ansicht des Klägers Risiken wie der gezielte Absturz
eines Verkehrsflugzeuges oder der Angriff eben mit panzerbrechenden Waffen
nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Das der Genehmigung
zugrundeliegende Szenario eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen "ist
dem Senat nur lückenhaft bekannt", gab der Vorsitzende Richter Dierk
Habermann zu Protokoll. Schon zum Prozessbeginn am Montag hatte er beklagt,
dass wichtige Akten aus Geheimhaltungsgründen für das Gericht nicht einsehbar
gewesen seien. Auch am Dienstag erklärte der Vertreter des beklagten Bundesamts
für Strahlenschutz, es sei ein Angriff mit mehreren Tätern und mehreren
Treffern untersucht worden, der Rest unterliege aber der Geheimhaltung. Auch
ein Sachverständiger sagte: "Ich möchte noch mal darauf aufmerksam machen,
dass ich mich hier wirklich auf einem schmalen Grat bewege."



"Brunsbüttel ist nicht ausreichend
geschützt"



Auch über eine
geplante bauliche Nachrüstung des atomaren Zwischenlagers wurde gesprochen.
Eine neue Bewertung einer möglichen Zusammenwirkung von Täter und Tatmittel
mache diese erforderlich, so der Vertreter des Bundesamtes, das stellvertretend
für die Bundesrepublik Deutschland beklagt ist. Temporäre Maßnahmen wie eine
Personalaufstockung dienten zur Überbrückung. Der Anwalt des Klägers wertete
dies als Beweise dafür, dass das Zwischenlager derzeit nicht sicher sei,
sondern genehmigungsrechtlich nicht den erforderlichen Schutz vor
"Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter" aufweise. Es sei "eine
Schutzlücke, die offenkundig besteht. Brunsbüttel ist derzeit nicht ausreichend
geschützt".



Der Vertreter des
Bundesamtes hielt dagegen, es sei nicht zutreffend, dass die temporären
Maßnehmen als Schutz nicht ausreichten. Ausdrücklich verwahrte er sich gegen
den Vorwurf, dass der Kläger und seine Frau durch das Bundesamt etwa als
Hypochonder dargestellt würden. Die Eheleute seien im Gegenteil zu loben, sie
"machen sich verdient um das Rechtssystem".



Diskutiert wurden
unter anderem auch die Durchschlagskraft und Verfügbarkeit von panzerbrechenden
Waffen sowie die Energiefreisetzung bei einfachem oder doppeltem Beschuss. Eine
Entscheidung soll am Mittwoch mitgeteilt werden.




Quelle: http://www.abendblatt.de/region/article117249900/Anwalt-Zwischenlager-Brunsbuettel-ist-nicht-sicher.html 




[editiert: 19.06.13, 00:33 von Claudia]
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BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 19.06.13, 00:13  Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013  drucken  weiterempfehlen



WZ vom 19.06.2013:



Atomlager Brunsbüttel: Debatte um Waffenrisiko



Schleswig /lno/sh:z



Vor dem
Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig ist gestern die Verhandlung über eine
Klage gegen die Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel
fortgesetzt worden. Am zweiten Prozesstag ging es um Risiken durch einen
Angriff mit panzerbrechenden Waffen gegen das Lager. Kläger ist der
Brunsbütteler Anwohner Peter Dreckmann, der wegen Krankheit inzwischen von
seiner Frau Anke (70) vertreten wird (wir berichteten). Beide fürchten Gefahren
durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen. Bei der 2003 erteilten
Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standortzwischenlager des
Kernkraftwerkes sind nach Ansicht des Klägers Gefahren wie der gezielte Absturz
eines Verkehrsflugzeuges oder der Angriff eben mit panzerbrechenden Waffen
nicht hinreichend berücksichtigt worden. Das der Genehmigung zugrundeliegende
Szenario eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen „ist dem Senat nur
lückenhaft bekannt“, gab der Vorsitzende Richter Dierk Habermann zu Protokoll.
Schon zum Prozessbeginn am Montag hatte er beklagt, dass wichtige geheime Akten
für das Gericht nicht einsehbar gewesen seien.






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New PostErstellt: 20.06.13, 23:49  Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013  drucken  weiterempfehlen



Focus-online
vom Mittwoch, 19.06.2013 um 20:07 Uhr:



http://www.focus.de/politik/deutschland/atommuell-endlagersuche-erschwert-brunsbuettel-darf-kein-atomares-zwischenlager-bleiben_aid_1020381.html



Atommüll-Endlagersuche
erschwert -
Brunsbüttel darf kein
atomares Zwischenlager bleiben



 



Das atomare Zwischenlager Brunsbüttel darf nicht weiter
genutzt werden – offenbar wegen Fehlern der Genehmigungsbehörde. Das hat ein
Gericht in Schleswig entschieden. Das Urteil dürfte die Suche nach einem
atomaren Endlager erschweren.



Die Genehmigung für das atomare
Zwischenlager Brunsbüttel ist aufgehoben worden. Das Oberverwaltungsgericht
Schleswig gab am Mittwoch der Klage eines Anwohners gegen die vom Bundesamt für
Strahlenschutz erteilte Genehmigung statt (Az.: 4 KS 3/08). Der Kläger hatte
Gefahren durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen befürchtet. Die
Entscheidung dürfte die Suche von Bund und Ländern nach einem atomaren Endlager
erschweren.



Ende vergangenen Jahres lagerten sechs Castorbehälter in Brunsbüttel. Das Lager
ist neben dem baden-württembergischen Philippsburg als Aufnahmeort für Atommüll
im Gespräch, der künftig aus der Wideraufbereitung im Ausland zurückkehrt.



Mögliche Folgen von Airbus-380-Absturz
wurden nicht geprüft



Das Gericht begründete seine Entscheidung mit mehreren
Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten der Genehmigungsbehörde. So habe es das
Bundesamt unter anderem versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380
auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die
erforderlichen Daten vorgelegen hätten.



Ob die Ermittlungsdefizite durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde
aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden seien, ließ das Gericht offen. Gegen
das Urteil kann Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das
Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.







Boyens
Zeitungen online vom 19.06.2013 um 17:30 Uhr:



Gericht hebt Genehmigung für
Brunsbütteler Zwischenlager auf



Von: Michael
Behrendt



Brunsbüttel (beh)
Paukenschlag in Schleswig: Das dortige Oberverwaltungsgericht hat heute die
Genehmigung für das Standortzwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel
aufgehoben.



Ein Anwohner
hatte gegen die 2003 erteilte Genehmigung geklagt, da das Gebäude nicht
ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert sei. So war seinerzeit der Bau des
Airbus A380 nicht in die Sicherheitskonzepte einbezogen worden.



Damit sind
auch die Pläne von Bundesumweltminister Altmaier erst einmal hinfällig: Das
Zwischenlager war als Aufnahmeort für Atommüll im Gespräch, der künftig aus der
Wiederaufbereitung im Ausland zurückkehrt.






[editiert: 21.06.13, 00:14 von Claudia]
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Claudia

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BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 20.06.13, 23:55  Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013  drucken  weiterempfehlen

WZ vom 20.06.2013:

Seite 1:

Atom-Zwischenlager Brunsbüttel illegal

Gericht hebt Genehmigung auf / Nicht ausreichend gegen Terrorangriffe geschützt

Schleswig /ge

Das Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel ist nicht sicher. Das
hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig gestern entschieden
und die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung von Castoren
aufgehoben. Eine Revision gegen das Urteil (Az: 4 KS 3/08) ist nicht
zugelassen.


„Das Gericht hat sich im Wesentlichen unserer Auffassung
angeschlossen“, sagte Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt des Klägers. Ein
Rentner aus Brunsbüttel hatte, unterstützt von seiner Ehefrau, gegen die
Genehmigung gekämpft. Er hielt das Zwischenlager für nicht ausreichend
gegen Terroranschläge geschützt. Wollenteit: „Die Freude, dass er nach
zehn Jahren endlich Recht bekommen hat, ist groß.“


Neun Castoren stehen derzeit in Brunsbüttel. Müssen sie jetzt sofort
abtransportiert werden? „Was das Urteil für die bereits eingelagerten
Castoren bedeutet, wird die Atomaufsicht sorgfältig prüfen“, erklärte
Umweltminister Robert Habeck (Grüne). So lange es nicht rechtskräftig
sei, ergebe sich für die Castoren im Zwischenlager keine atomrechtliche
Konsequenz.


Eine Revision ist zwar nicht zugelassen, doch der Betreiber, die
Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH, die zum Konzern Vattenfall gehört, kann
innerhalb eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben. Rechtsanwalt Wollenteit:
„Ich denke, dass der Betreiber diesen Weg wählen wird, um Zeit zu
gewinnen.“


Scheitert Vattenfall auch damit, sind zwei Szenarien denkbar: Eine
neue Genehmigung wird beantragt. „Ein solches Verfahren wird zwei bis
drei Jahre dauern“, schätzt Wollenteit. „Castoren dürfen während dieser
Zeit in Brunsbüttel nicht gelagert werden.“ Die zweite Möglichkeit wäre,
das Zwischenlager ganz aufzugegeben. Diese Entscheidung würde den Plan
des Kieler Umweltministers, in Brunsbüttel einen Teil der 26 Castoren
aus den Wiederaufbereitungsanlagen einzulagern, unmöglich machen.


Das Anti-Atombündnis „ausgestrahlt“ sieht
eine bundesweite Signalwirkung des Urteils. Sprecher Jochen Stay sagte:
„Deutschland hat für hochradioaktiven Atommüll praktisch keine legalen
Lagerstätten mehr, denn die anderen 16 Hallen für Castoren sind
weitgehend baugleich mit dem Zwischenlager Brunsbüttel.“ Der Bund-Länder-Kompromiss im Rahmen der bundesweiten Atommüll-Endlagersuche sei hinfällig.


Habeck stellte sich gestern auf die Seite der Atomgegner. „Einmal mehr
wird deutlich, in welch elende Lage uns die Atomkraft geführt hat: Wir
produzieren Atommüll und wissen nicht, wohin damit“, erklärte er.

Seite 3:

Castoren sind in Brunsbüttel nicht sicher

Gericht: Vor entschlossenen Tätern ist das Zwischenlager nicht ausreichend geschützt

Schleswig /ge

Das atomare Zwischenlager in Brunsbüttel steht ohne Betriebserlaubnis
da. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat die Genehmigung,
die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 2003 erteilt hat, aufgehoben.
In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende des 4.
Senats, Dierk Habermann: „Das Bundesamt hat es versäumt, die Folgen des
gezielten Absturzes eines Airbus A 380 zu ermitteln, obwohl die hierfür
erforderlichen Daten vorlagen.“ Ein weiteres Defizit ergibt sich nach
Ansicht des Senats bei der Prüfung zum Beschuss der Castoren mit
Panzerfäusten. Dabei sei nur ein Waffentyp aus dem Jahr 1992
berücksichtigt worden, obwohl modernere Waffen eine größere
Zerstörungskraft hätten und schneller nachgeladen werden könnten, was
für die Trefferzahl von Bedeutung sein könne.


Den Hinweis der Genehmigungsbehörde, es seien bis zur geplanten
Nachrüstung „ausreichende temporäre Maßnahmen“ wie die
Personalaufstockung zum Schutz des Zwischenlagers getroffen worden, ließ
das Gericht nicht gelten. „Wir konnten nicht nachvollziehen, warum das
Risiko des Eindringens entschlossener Täter in das Lager ausgeschlossen
sein sollte“, so Habermann. Versäumt worden sei ferner, zu ermitteln, ob
durch die Angriffsszenarien der Strahlenwert, der eine Umsiedlung der
betroffenen Bevölkerung notwendig macht, überschritten werden würde.


Das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter wollte sich gestern noch
nicht zur Sache äußern. Mit dem Urteil endet ein Rechtsstreit, der fast
ein Jahrzehnt gedauert hat. 2004 hatte ein Anwohner seine Klage
eingereicht, die vom OVG 2007 zunächst abgewiesen worden war. Dieses
Urteil war aber 2008 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und zurück
nach Schleswig verwiesen worden.




Kommentar von Seite 2:



Pragmatisch weitermachen

Zwischenlager für Atommüll: Jetzt sind die anderen Länder gefordert

Helge Matthiesen

Gerade war es gelungen, ein wenig Bewegung in die festgefahrene Suche
nach einem atomaren Endlager zu bringen. Gerade freuten sich alle, dass
es wenigstens eine Zwischenlösung geben könnte, die einer endgültigen
Regelung den Weg ebnet. Da holen die Schleswiger Richter mit ihrer
Entscheidung, dem Zwischenlager Brunsbüttel die Genehmigung zu
entziehen, alle auf den Boden der Tatsachen zurück. So schnell wie von
einigen erhofft, wird es keine Castoren im Atomkraftwerk an der Elbe
geben.


Erstmal muss überprüft werden, ob das Lager auch einem Terrorangriff
mit modernen panzerbrechenden Waffen standhalten würde, ob es den
Absturz eines A-380 aushalten könnte. Damit wird das grundsätzliche
Problem der Endlagersuche noch einmal klar herausgearbeitet. Der
Atommüll muss sehr lange sicher gelagert werden. Der Maßstab dafür, was
Sicherheit bedeutet, verschiebt sich jedoch mit der technischen
Entwicklung. Sicherheitsstandards ständig auf der notwendigen Höhe zu
halten, ist am Ende eine schwer lösbare Aufgabe.


Doch es wäre zu früh, die Bemühungen von Umweltminister Altmaier und
seiner Kollegen in den Ländern für gescheitert zu erklären. Der
grundsätzliche Gedanke, dass die Energiewende nur dann vollständig
funktioniert, wenn auch die Frage des Atommülls gelöst wird, ist
inzwischen aus dem ideologischen Streit ein Stück weit herausgewachsen.
Es ist ein bisschen Pragmatismus eingekehrt. Den gilt es jetzt zu
erhalten. Wenn das Zwischenlager Brunsbüttel nicht zur Verfügung steht,
muss eine andere Möglichkeit gefunden werden, die Castoren für einen
überschaubaren Zeitraum abzustellen. Jetzt sind die anderen Länder
gefragt – wie übrigens vorher auch schon. Nur dann wird es ein Ergebnis
geben, mit dem alle einigermaßen leben können. Mehr ist ohnehin nicht zu
erwarten.







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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 22.06.13, 23:17  Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013  drucken  weiterempfehlen

WZ vom 21.06.2013:

Seite 1:

Castoren bleiben in Brunsbüttel

Kiel/Berlin /kim

Das Bundesamt für Strahlenschutz hält die deutschen Atommüll-Zwischenlager
auch nach der Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig
für sicher genug. Die Zwischenlager seien mittlerweile ausreichend gegen
Flugzeugabstürze geschützt. Zwar hat das Gericht die Genehmigung für
das Lager Brunsbüttel aufgehoben, die eingelagerten Castoren bleiben
aber auf dem AKW-Grundstück.
Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) warnte vor voreiligen
Schlüssen: „Wir werden die Konsequenzen dieses Urteils in Ruhe prüfen“.
Er erwartet, dass das Gesetz für eine bundesweite Endlagersuche wie
geplant nächste Woche im Bundestag und am 5. Juli vom Bundesrat
verabschiedet werden kann. Auch aus den Ländern und von SPD und Grünen
im Bund kamen keine gegenteiligen Signale. Der Kieler Umweltminister
Robert Habeck (Grüne) befürchtet jedoch, dass die Akzeptanz von
Atommülllagern durch die neu entfachte Sicherheitsdiskussion weiter
geschmälert wird.


Seite 4:



Bundesamt: Atomlager sicher

Nach dem Urteil gegen die Castoren in Brunsbüttel gehen die Beteiligten von Einspruch aus

Kiel/Berlin

Am Tag nach der Urteilsverkündung in Schleswig erwacht die Politik
aus der Schockstarre und sucht händeringend nach Lösungen. Dass die
Richter des Oberverwaltungsgerichtes am Mittwoch die Genehmigung für das
Zwischenlager in Brunsbüttel aufhoben, weil der Schutz gegen
terroristische Panzerfaustangriffe und Flugzeugabstürze nicht
ausreichend belegt wurde, sei keine Ohrfeige für Schleswig-Holstein,
stellte der für die Atomaufsicht zuständige grüne Energieminister
Robert Habeck in Kiel klar. Beklagte war vielmehr die Bundesrepublik,
konkret das Bundesamt für Strahlenschutz (BSI), das nach Meinung eines
Brunsbütteler Bürgers die Genehmigung des Zwischenlagers zu Unrecht
erteilt hat.


Das Amt war gestern bemüht, Sorgen der Bevölkerung zu zerstreuen. Die
Zwischenlager seien inzwischen auch ausreichend sicher gegen A
380-Abstürze, sagte ein Sprecher. „Bei allen Zwischenlagern wurde der
gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren
berücksichtigt und mit überprüft.“ Zwar wurde zunächst das damals
gültige Regelwerk herangezogen, das sei jedoch später im Lichte der
Terroranschläge vom 11. September angepasst worden. Auch auf die
Katastrophe im japanischen Fukushima wurde reagiert: 20 Zwischenlager
und weitere Atom-Einrichtungen in Deutschland
wurden einem Stresstest unterzogen und auf den Schutz vor Erdbeben,
Flugzeugabstürzen, Hochwasser, Explosionen, Stromausfällen und Bränden
überprüft. In einigen Fällen werden Zwischenlager nachgerüstet, etwa
durch eine Härtung von Mauern. Die Richter monierten vor allem, dass ein
Teil dieser Prüf-Unterlagen unter Berufung auf eine Geheimhaltung nicht vorgelegt worden sei.


Auf der politischen Bühne werden die Karten jetzt neu gemischt.
Umweltminister Peter Altmaier (CDU) sei „gut beraten, so schnell wie
möglich“ sein ursprünglich für Anfang 2014 vorgesehenes Konzept für die
Zwischenlagerung des Atommülls vorzulegen, sagte Niedersachsen
Ministerpräsident Weil – möglichst schon vor dem Jahreswechsel.


Für den Atommüll in Brunsbüttel ändert sich zunächst nichts. Die
Castoren mit den abgebrannten Brennelementen bleiben auf dem AKW-Gelände.
„Wo soll der Müll denn hin, wir können ihn doch nicht auf die Straße
stellen“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). Sollte die
Entscheidung rechtskräftig werden – momentan gehen alle davon aus, dass
Einspruch gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben wird – müssten
Altmaier und das BSI die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für
eine erneute Genehmigung zur Zwischenlagerung schaffen. Ein aufwendiges
Verfahren, wie Fachleute meinen: Dann seien neue Gutachten nötig, und
der heutige Stand von Wissenschaft und Technik müsse berücksichtigt
werden, der gegenüber 2003 weit fortgeschritten sei.


Unklar ist, ob das Endlagersuche-Gesetz ist, das
nächste Woche im Bundestag und am 5. Juli vom Bundesrat verabschiedet
werden soll. Es sieht vor, die Unterbringung der 26 noch aus der
Wiederaufarbeitung zurückkommenden Castoren bis 2014 zu klären.
Margret Kiosz







„Formal ändert sich nichts“

Energieminister Robert Habeck zu den Auswirkungen des Schleswiger Zwischenlager-Urteils

Ändert das Urteil etwas an ihrem Angebot, Castoren in Brunsbüttel zu lagern?


Habeck: Formal ändert sich an diesem Angebot nichts. Die politische
Bereitschaft muss bestehen bleiben, weil die aktuelle Diskussion uns
erneut vor Augen führt, dass wir diesen Müll haben und nicht wissen,
wohin damit. Wir brauchen also ein sicheres Endlager, da sind alle in
der Pflicht. Die politische Diskussion wird aber nicht mehr so stark auf
Brunsbüttel fokussiert sein wie vor diesem Urteil. Dafür wird an
anderen betroffenen Standorten die Debatte angeheizt. Akzeptanz bei der
Bevölkerung zu finden, wird nach diesem Urteil noch schwerer sein.


Die Richter bemängeln, dass Unterlagen unter
Verschluss gehalten werden. Woran hapert es, an der Sicherheit, oder am
Beweis der Sicherheit?
Die Krux liegt darin, dass das BfS nicht
alle Unterlagen offenlegen darf, weil wir dann möglicherweise
Terroristen Hinweise geben würden, und das Zwischenlager würde weniger
sicher werden. Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit. In der Realität
bleibt immer ein letztes Risiko. Konkret hat auch das Gericht keine
Sicherheitsdefizite festgestellt, sondern bemängelt, dass für das
Gericht Sicherheitsabwägungen nicht nachvollziehbar waren. Mein Fazit:
Wir müssen raus aus dieser Atomtechnik.

Wohin mit den Castoren, die schon in Brunsbüttel sind?

Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, dann haben wir eine
Situation, die wir so noch nie gehabt haben: Das Zwischenlager wäre
nicht mehr genehmigt, aber Castoren sind schon drin. Wir müssten dann
eine atomrechtliche Anordnung erlassen, um überhaupt vorläufig einen
rechtlichen Rahmen zu setzen,bis das BfS eine neue Genehmigung erteilt
hat. Solange es noch kein Endlager gibt, müssen die abgebrannten
Brennelemente in den Castoren auf den Geländen der AKWs gelagert werden,
das schreibt das Atomgesetz so vor. Wir können also die vorhandenen
Castoren aus Brunsbüttel nicht einfach nach Krümmel oder Brokdorf
bringen lassen.





Anwohner prüfen Klagen gegen Lager in Krümmel und Brokdorf

 Brokdorf/Krümmel/ky

Sie sind baugleich: Die Zwischenlager an den Kernkraftwerksstandorten
Krümmel und Brokdorf ähneln dem in Brunsbüttel. „Und damit sind sie
genau so unsicher“, sagt Atomkraftgegner Karsten Hinrichsen aus
Brokdorf, der juristische Schritte prüft. „Eine Klage gegen das
Zwischenlager in Brokdorf müsste rechtlich höhere Hürden nehmen, könnte
aber zum Erfolg führen“, sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace.
Anders als in Brunsbüttel haben Anwohner bislang nicht bis zur letzten
Instanz gegen die Genehmigung des Zwischenlagers gekämpft.


Eine Klage gegen ein genehmigtes Zwischenlager sei aber schwieriger,
so Dirk Seifert von Robin Wood. Hinrichsen meint jedoch, dass ein
unsicheres Zwischenlager an einem laufenden Atomkraftwerk den
Entsorgungsnachweis, den der Betreiber für den anfallenden Atommüll
bringen muss, mit dem Schleswiger Urteil in Frage steht. „Brokdorf muss
deshalb sofort vom Netz.“ Wenn eine Klage gegen das Zwischenlager Erfolg
habe, hätte das weitreichende Konsequenzen für den Betrieb in Brokdorf,
sagt Smital. Bei Betreiber Eon Kernkraft bleibt man gelassen. Das
Zwischenlager am Kernkraftwerk Brokdorf sei sicher und der Konzern habe
„eine bestandskräftige Aufbewahrungsgenehmigung“, so Sprecherin Petra
Uhlmann.


„Atommüll-Ausnahmezustand“

So bleibt der Atommüll, wo er ist – auch in Krümmel. Und in Brunsbüttel
passiert zunächst auch nicht viel. „Wir haben noch eine Genehmigung und
die gilt bis zum Ende des Rechtsverfahrens“, so die Sprecherin des
Betreibers Vattenfall, Sandra Kühberger. Es liegt also in den Händen des
Bundesamtes für Strahlenschutz und der Atomaufsicht in Kiel, was sie an
zusätzlichen Sicherheitsstandards einfordern. Wo der Atommüll hin soll,
bleibt unklar. Dirk Seifert sagt: „Wir haben einen Atommüll-Ausnahmezustand.“



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Claudia

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BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 16.07.13, 23:58  Betreff: Re: Prozessbeginn zur Sicherheit Zwischenlager Brunsbüttel. 14.06.2013  drucken  weiterempfehlen

WZ vom 16.07.2013:

Leserbrief:



Geheimniskrämerei

Zu „Zwischenlager: Alles bleibt offen“ (NR vom 10. Juli 2013):
Verwundern musste
,
dass sich niemand der etablierten Politiker und der ebenfalls
anwesenden Firmenvertreter in der Veranstaltung zu Wort gemeldet hat.


Der Bundesumweltminister hat die Diskussion sachkundig gemeistert.
Dass er den Satz „Wir leben in einem Rechtsstaat“ so oft sagte, hatte
natürlich einen Grund: Er wird alles versuchen, damit das Urteil gegen
das Zwischenlager in Brunsbüttel wieder aufgehoben wird. Und wer beim
Prozess in Schleswig mit dabei war, hat dort miterleben können, wie das
dem Umweltminister unterstehende Bundesamt für Strahlenschutz alles
versucht hat, um das Gericht unter Druck zu setzen. Es hat für die
Urteilsfindung benötigte Unterlagen nicht herausgegeben, und andere
Dokumente wurden teilweise geschwärzt, so dass dem Gericht gar nichts
anderes übrig blieb, als die Klage abzuweisen. Das Bundesamt für
Strahlenschutz hat sich immer wieder hinter „Geheimnisbedürftigkeit“
versteckt.


Die Anwälte von Vattenfall gingen noch einen Schritt weiter: Sie
wollten dem Gericht einreden, dass es zum Wohle des Klägers sei, wenn
die zur Entscheidungsfindung benötigten Unterlagen nicht vorgelegt
würden, weil diese ja Terroristen Hinweise für Angriffe geben könnten.


Wenn das Zwischenlager wirklich so gefährlich ist, sollte nicht noch
mehr Atommüll dort eingelagert und mit der weiteren Produktion von
weiterem Atommüll schleunigst Schluss gemacht werden.
Karsten Hinrichsen, Brokdorf






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