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Quecksilberemissionen werden nach EU-Recht zu Licht-Aus-Kriterium für neue Kohlekraftwerke

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Ole

Beiträge: 97


New PostErstellt: 17.06.10, 13:10  Betreff: Quecksilberemissionen werden nach EU-Recht zu Licht-Aus-Kriterium für neue Kohlekraftwerke  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

http://www.presseportal.de/pm/22521/1632988/deutsche_umwelthilfe_e_v


Quecksilberemissionen werden nach
EU-Recht zu Licht-Aus-Kriterium für neue Kohlekraftwerke



Berlin (ots) -
Deutsche Umwelthilfe legt Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein
neues Rechtsgutachten vor - Genehmigungen für neue Anlagen in Zukunft
praktisch unmöglich - DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake:
"Investoren gehen hohes rechtliches und ökonomisches Risiko ein"

Berlin,
17. Juni 2010: Der geplante Bau zweier Kohlekraftwerke am Standort
Brunsbüttel ist wegen der mit ihrem Betrieb verbundenen
Quecksilberbelastungen von Elbe und Nordsee auf Grund europarechtlicher
Vorgaben nicht genehmigungsfähig. Das ist die Schlussfolgerung der
Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) aus einem von ihr beauftragten
Rechtsgutachten, das jetzt den Genehmigungsbehörden in
Schleswig-Holstein vorgelegt wurde.

Mit Steinkohle befeuerte
Kraftwerksblöcke der in Brunsbüttel geplanten Größenordnung leiten,
trotz der so genannten Rauchgaswäsche, mit dem Abwasser pro Jahr und
Block bis zu 10 Kilogramm Quecksilber in die umgebenden Gewässer. Dieser
"Quecksilberschlupf" kann trotz der heute verfügbaren Filtertechnik
nicht zurückgehalten werden. Darüber hinaus kommt es über die
Schornsteine zu Quecksilberemissionen von mehr als 300 Kilogramm pro
Kohleblock und Jahr in die Atmosphäre.

Gleichzeitig setzt das
europäische Wasserrecht dem Eintrag von Quecksilberemissionen aus
Kohlekraftwerken enge Grenzen. Ihre Einhaltung ist bereits jetzt im
Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu
beachten, schreiben die beiden Gutachter Prof. Dr. Wolfgang Köck und Dr.
Stefan Möckel vom Umweltforschungszentrum der Universität Leipzig. So
fordere die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dass der Eintrag
prioritärer gefährlicher Stoffe, zu denen Quecksilber wegen seiner hohen
Giftigkeit und Fähigkeit zur Anreicherung zählt, bis 2028 vollständig
und ausnahmslos zu beenden ist. Außerdem sind in der europäischen
Richtlinie prioritäre Stoffe (RL 2008/105/EG) äußerst strenge Grenzwerte
für den Quecksilbergehalt in Gewässern und den darin befindlichen
Lebewesen festgelegt. Ihre Einhaltung muss ebenfalls spätestens bis 2028
gewährleistet sein. Wenn Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen - also
etwa die Reinigungstechniken für Abwasser und Abluft - die Einhaltung
der Grenzwerte nicht gewährleisten, habe dies Auswirkungen auf die
Genehmigungsfähigkeit eines solchen Kraftwerks, heißt es in dem
Gutachten weiter.

Naturgemäß haben heute erteilte Genehmigungen
für Kohlekraftwerke in Anbetracht durchschnittlicher Laufzeiten von 40
bis 50 Jahren langfristige Auswirkungen auf die Gewässersituation. Mit
der Zulassung von Kohlekraftwerken würden daher Quecksilberemissionen
genehmigt, die die Einhaltung der bis spätestens 2028 zwingend
vorgegebenen Ziele der WRRL und der Richtlinie zu den prioritären
Stoffen schon heute faktisch unmöglich machen würden. Das aber wäre ein
Verstoß gegen die so genannte verbindliche Vorwirkung, die die beiden
EU-Richtlinien bereits jetzt entfalten.

"Die Energieversorger
sollten zwingende europarechtliche Regelungen endlich zur Kenntnis
nehmen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "Neue
Kohlekraftwerke sind nicht nur umwelt-, klima- und energiepolitisch
Technologien von vorgestern. Die Verantwortlichen müssen sich im Klaren
darüber sein, dass sie mit ihren Investitionen in Quecksilber
emittierende Anlagen ein hohes rechtliches und damit auch ökonomisches
Risiko eingehen. " Die DUH gehe davon aus, dass die Genehmigungsbehörden
in Schleswig-Holstein bei ihrer Entscheidung zu den beantragten
Kohlekraftwerken die bindenden europarechtlichen Vorgaben beachten
werden.

Das Rechtsgutachten "Quecksilberbelastungen von Gewässern
durch Kohlekraftwerke - Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit"
finden Sie zum Download unter: http://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Kohlekraftwerke/Rechtsgutachten_Quecksilber_KohleKW.pdf

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin; Mobil: 0151 55016943, Tel.: 030 2400867-0,
E-Mail:

Jürgen Quentin, Projektleiter Anti-Kohle-Kampagne, Hackescher Markt
4, 10178 Berlin, Mobil: 0151 14563676, Tel. 030 2400867-95
E-Mail:

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-0,
E-Mail:




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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 22.06.10, 21:54  Betreff: Re: Quecksilberemissionen werden nach EU-Recht zu Licht-Aus-Kriterium für neue Kohlekraftwerke  drucken  weiterempfehlen

Dazu der Artikel aus der Dithmarscher Landeszeitung vom 22.06.2010:



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