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PM des Bauernverbandes: CCS-Gesetz nicht akzeptabel. 14.04.2011

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 18.04.11, 23:02  Betreff: PM des Bauernverbandes: CCS-Gesetz nicht akzeptabel. 14.04.2011  drucken  weiterempfehlen


Pressemitteilung des Deutschen
Bauernverbandes vom 14.04.2011:


CCS-Gesetzentwurf weiterhin nicht akzeptabel



DBV: Eigentumsrechte werden nicht ausreichend gewahrt







Anlässlich der heutigen (13.4.2011)
Beschlussfassung des Bundeskabinetts zum überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes
zur dauerhaften Speicherung von CO2 (CCS-Gesetz) bekräftigt der
Deutsche Bauernverband (DBV) erneut seine Auffassung, dass der Gesetzentwurf
nicht akzeptabel ist. Mit dem Gesetzentwurf werden die Eigentumsrechte der
betroffenen Grundstückseigentümer und Grundstücknutzer nicht hinreichend
gewahrt. Die Auswirkungen einer CO2-Speicherung auf die
Landwirtschaft sind weiterhin nicht vollständig absehbar. Auch die Aufnahme
einer an fachlichen Kriterien gebundenen Länderklausel zur Zulassung von
Vorhaben zur CO2-Endlagerung ändert nichts an den Hauptkritikpunkten
des Bauernverbandes, so der DBV.



Der DBV stellt zudem grundsätzlich
das Verhältnis der Risiken und Unsicherheiten zum Nutzen der Technologie in
Frage. Aus Sicht des DBV sind die Risiken der Lagerung von CO2 nicht
hinreichend erforscht. Fraglich ist, ob es sich bei CCS im Vergleich zu anderen
Klimaschutzoptionen tatsächlich um eine nachhaltige Technologie handelt.







Im Gegensatz
zur Energieversorgung stellt die CO2-Endlagerung keine
Daseinsvorsorge dar, sondern eine Form der Abfallentsorgung und dient
überwiegend dem unternehmerischen Interesse, die CO2-Problematik
kostengünstiger zu lösen als beispielsweise über den Emissionshandel, betonte
der DBV. Mit dem Vorliegen eines öffentlichen Interesses sei die Möglichkeit
der Enteignung für CCS daher nicht zu rechtfertigen. Die Grundeigentümer und
Landnutzer werden durch die Einführung der CCS-Technologie erheblich in Ihren
Rechten eingeschränkt und zwar sowohl hinsichtlich der Speicherung des CO2
als auch insbesondere beim Bau der Transportleitungen. Nicht zuletzt können
Einschränkungen bei der Vermarktung von Produkten nicht ausgeschlossen werden.
Daher fordert der DBV eine Regelung, dass es für die CO2-Speicherung
und den Transport der privatrechtlichen Einigung zwischen den Energieversorgern
einerseits und den Grundeigentümern und Landwirten andererseits bedürfe. Alle
anfallenden Kosten und Schäden müssten den Grundeigentümern und Landwirten
entschädigt werden.



Sollte dennoch das Enteignungsrecht
für CO2-Transportleitungen aufrechterhalten bleiben, stellen die
bisherigen Entschädigungsgrundsätze für die Inanspruchnahme von Grundstücken
für Energieleitungstrassen keinen sachgerechten Ausgleich mehr dar. Der DBV
fordert neue Entschädigungsansätze, die an den Wert der Dienstbarkeiten für die
Energieunternehmen anknüpfen und zeitlich befristet werden.







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