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Aus für CCS-Gesetz - fällt nun das Veto? WZ vom 24.09.2011

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 25.09.11, 17:41  Betreff: Aus für CCS-Gesetz - fällt nun das Veto? WZ vom 24.09.2011  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Aus für CCS-Gesetz – fällt nun das Veto?
Bundesrat kippt Pläne für CO2-Speicher – Carstensen bangt um Länderklausel

Kiel/Berlin /bg

Die Pläne der Bundesregierung zur unterirdischen
Kohlendioxidspeicherung (CCS) sind gestern nach zweieinhalbjährigem
Streit im Bundesrat gescheitert. Nur sechs Länder stimmten dem Gesetz
zu: Die schwarz-gelb regierten Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern, Hessen sagten vorbehaltlos Ja. Das ebenfalls schwarz-gelbe Sachsen und das SPD-Land Hamburg votierten zunächst für einen Antrag, das Vetorecht der Länder gegen CO2 - Speicher auf deren Gebiet zu streichen. Als der keine Mehrheit fand, stimmten beide Länder aber auch für das Gesetz.


Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter
Harry Carstensen (CDU) zeigte sich enttäuscht über das Scheitern. „Wir
haben lange für diesen Kompromiss gearbeitet“, sagte er. „Ich bedaure
sehr, dass der Bundesrat diese Chance vergeben hat.“ Er mache sich nun
Sorgen um das Vetorecht der Länder: „Ich fürchte, dass die Länderklausel
jetzt wieder diskutiert wird.“ Denn es muss auf jeden Fall einen neuen
Anlauf für ein Gesetz geben, da Deutschland eigentlich schon im Juni
eine EU-Richtlinie zu CCS hätte umsetzen müssen. Allerdings könnte das entsprechende Gesetz auch den völligen Ausstieg vorsehen.


Ob die Bundesregierung ein ganz neues Gesetz erarbeitet oder noch den
Vermittlungsausschuss anruft, um den jetzigen Entwurf durch
Zugeständnisse zu retten, blieb offen. „Welcher Weg der beste sein wird,
werden wir nun prüfen“, sagte Umwelt-Staatssekretärin Katherina Reiche (CDU). Sie signalisierte ein Einlenken bei der umstrittenen Frage der Länder-Haftung
für stillgelegte Speicher. Ein Vermittlungsverfahren sei allerdings nur
sinnvoll, wenn Aussicht auf Erfolg bestehe und die Länder sich einigen
könnten. Gleichzeitig hieß es aus Regierungskreisen, man müsse
untersuchen, ob die Länder nach dem negativen Bundesratsvotum an
möglichen Strafen der EU wegen einer Vertragsverletzung beteiligt werden
könnten. Das lehnte Carstensen ab: „EU-Vertragspartner ist die Bundesrepublik Deutschland.“


Den SPD-Ländern warf er vor, das Gesetz nur
verhindert zu haben, um die Bundesregierung zu düpieren: „Das war eine
parteipolitische Entscheidung im Bundesrat.“ FDP-Landtagsfraktionschef
Wolfgang Kubicki griff die Spitze der SPD an: Parteivorsitzender Sigmar
Gabriel und Bundestagsfraktionschef Frank-Walter
Steinmeier hätten sich „wiederholt gegen die von uns ins Gesetz
hineinverhandelte Länderklausel positioniert“ und damit „den Interessen
der Menschen in Schleswig-Holstein massiv geschadet“. Dagegen zeigte sich SPD-Landtagsfraktionschef Ralf Stegner erfreut über das Bundesratsvotum: „Es ist gut, dass das CCS-Gesetz gescheitert ist. Denn die sogenannte Länderklausel bot keine Möglichkeit, CO2-Einlagerungen in unserem Land effektiv zu verhindern.“



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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 25.09.11, 17:51  Betreff: Re: Aus für CCS-Gesetz - fällt nun das Veto? WZ vom 24.09.2011  drucken  weiterempfehlen

Kommentar von Seite 2:



Ein Pyrrhus-Sieg

Die Gegner der unterirdischen Kohlendioxid-Speicher sollten sich nicht über das Scheitern des Gesetzes freuen

Henning Baethge

Selten war die Lage im Bundesrat so verworren wie beim gestern gescheiterten Gesetz zur unterirdischen Kohlendioxid-Speicherung (CCS). Die schwarz-gelben CCS-Gegner Schleswig-Holstein und Niedersachsen stimmten für das Gesetz, weil darin ein Vetorecht für die Länder gegen CO2-Speicher auf ihrem Gebiet steht. Das schwarz-gelbe Befürworter-Land Sachsen war zunächst dagegen, weil es eben kein Vetorecht im Gesetz will, sagte dann aber doch Ja. Dem SPD-geführten Gegnerland Mecklenburg-Vorpommern wiederum ging das Vetorecht nicht weit genug – Ablehnung. Das SPD-geführte
Brandenburg dagegen wollte wie Sachsen gar kein Vetorecht und votierte
deshalb mit Nein – obwohl das Braunkohleland andererseits das einzige
ist, das die CCS-Technik entschieden befürwortet und anwenden will.


Man ahnt: Der dritte Anlauf für ein CCS-Gesetz wird nicht leichter als der jetzt gescheiterte zweite. Es wird ihn aber geben müssen, weil Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzen muss. Und darum könnten all die CCS-Gegner
im Norden, die gestern über das Scheitern der Pläne gejubelt haben,
noch eine böse Überraschung erleben. Denn dass der Bund in einem neuen
Gesetzesverfahren erneut auf die verständlichen, aber umstrittenen
Extrawünsche aus Norddeutschland eingeht, ist nicht sicher. Womöglich
gibt es dann gar keine Ausstiegsklausel mehr für die Länder. Der
erfolgreiche Kampf der Nordfriesen gegen das CCS-Gesetz droht daher zum Pyrrhus-Sieg zu werden.


Denn auch wenn es Zweifel an der Wirksamkeit des Vetorechts gibt:
Mehr werden die skeptischen Länder nicht bekommen. Ganz auf die CCS-Technik
verzichten, wie es die Gegner fordern, wird der Bund nicht. Da wäre es
sogar wahrscheinlicher, dass er nächstes Mal einfach die EU-Richtlinie
eins zu eins übernimmt – ohne jedes Vetorecht. Und dass diese
Länderklausel so zahnlos auch wieder nicht sein kann, gibt ja selbst die
SPD-Bundesprominenz zu: Während der Kieler
Landtagsfraktionschef Ralf Stegner bemängelt, dass das Vetorecht die
umstrittenen CO2-Speicher nicht verhindern kann, kritisiert
Bundestagsfraktionschef Frank-Walter Steinmeier
genau das Gegenteil – dass nämlich die Länder sich damit „freizeichnen“
können. Mal sehen, ob das auch künftig noch möglich sein soll.







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