Gesetz soll CO2-Speicher verbieten
Ministerium: Schleswig-Holsteins Untergrund ist ungeeignet
Kiel/höv
Schleswig-Holstein will die unterirdische
Speicherung von Kohlendioxid im gesamten Landesgebiet ausschließen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett in Kiel gestern auf
den Weg gebracht. Keine Geltung hat das Regelwerk für die Einlagerung
außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone vor den Küsten des Landes sowie den möglichen Bau von Kohlendioxid-Leitungen, die das Landesgebiet durchkreuzen. Für ein Verbot solcher Vorhaben hat das Land keine Gesetzgebungskompetenz.
„Keiner will CCS“ (Carbon Capture and Storage), sagte Umwelt- und
Energiewendeminister Robert Habeck (Grüne). Die Technologie sei keine
Antwort auf den Klimawandel. Sie bringe „nur Probleme“ und berge nicht
berechenbare Risiken für die Umwelt. Zugleich dankte Habeck den
zahlreichen Bürgerinitiativen, die das Verbot der CCS-Technologie mit ihrem Widerstand durchgeboxt hätten.
Mit ihrem Gesetzentwurf macht die Landesregierung von der
Länderklausel im Kohlendioxidspeicherungsgesetz des Bundes Gebrauch.
Danach können Bundesländer unter bestimmten Voraussetzungen die
Erprobung und Demonstration einer dauerhaften Speicherung von CO2 untersagen. Auch Speicher, die Forschungszwecken dienen sollen, dürfen nicht eingerichtet werden.
Schleswig-Holstein hatte die Vorlage im Bundesrat abgelehnt. Habeck selbst hatte die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung mitverhandelte Länderklausel als „stumpfes Schwert“ im Kampf gegen CCS kritisiert.
Alle fünf Planungsräume des Landes haben Habecks Experten nun untersucht und eine Eignung als Kohlendioxid-Lagerstätten verworfen. Zur Begründung verweist die Landesregierung auf geologische Gegebenheiten. So seien die Sandstein-Formationen
vor allem in tieferen Lagen auf dem Mittelrücken (Glückstädter Graben)
nicht porös genug. Daneben verweist das Ministerium auf mögliche
Beeinträchtigungen des Trinkwassers sowie auf negative Folgen für den
Fremdenverkehr.
Für den Fall, dass der Bau von CO2-Leitungen geplant werden solle, schreibt der Gesetzentwurf eine frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
CDU und FDP kündigten an, den Gesetzentwurf „positiv zu begleiten“,
sobald dieser nach der jetzt folgenden Anhörung dem Parlament zugeleitet
wird. Auch SPD und Grüne begrüßten den Gesetzentwurf. Die CO2-Speicherung werde in ganz Schleswig-Holstein rechtssicher ausgeschlossen.