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PM zum geplanten Fracking-Recht. 25.03.2013

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 26.03.13, 23:21  Betreff: PM zum geplanten Fracking-Recht. 25.03.2013  drucken  weiterempfehlen

BBU-Pressemitteilung
25.03.2013


BBU, Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften lehnen mit detaillierter
Stellungnahme das geplante Fracking-Recht von Altmaier und Rösler ab

(Berlin, Bonn, 25.03.2013)


Bei der schriftlichen Anhörung zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) haben
der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) sowie 16
Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften klar gemacht, dass sie die
Vorschläge des Bundes-Umweltministeriums und Bundes-Wirtschaftsministeriums
zur Regelung von Fracking ablehnen. Stattdessen fordern sie ein sofortiges
und ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking.

In der umfangreichen schriftlichen Stellungnahme wird nicht nur die
Notwendigkeit eines Verbots des Hydraulic Fracturings aufgrund einer
Vielzahl dargestellter inakzeptabler Gefahren und Beeinträchtigungen
begründet. Die Stellungnahme widmet sich auch den Defiziten der
Rechtsänderungsentwürfe im Detail.

So soll es weiterhin keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geben, wenn
Fracking nicht-gewerblichen Zwecken dient. Forschungsbohrungen werden damit
nicht von der UVP-Pflicht umfasst. Auch für die Verpressung des Flowbacks
ist keine UVP vorgesehen. Für Vorhaben, die bis zum Inkrafttreten der
Änderung der UVP-V Bergbau beantragt oder genehmigt wurden, existiert weder
eine Pflicht zu einer UVP noch zu einer UVP-Vorprüfung. In der Stellungnahme
des BBU und der Initiativen werden diese Regelungen als klarer Verstoß gegen
die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung gesehen.

Auch die Änderung des WHG trifft auf deutliche Kritik. So beschränkt sich
das geplante Verbot von Fracking lediglich auf Wasserschutzgebiete. Damit
bleiben 86% der Fläche Deutschlands ungeschützt. Für dieses Gebiet lässt der
Entwurf der WHG-Änderung zudem offen, ob Fracking einer wasserrechtlichen
Erlaubnis bedarf. Und selbst in Wasserschutzgebieten ist eine Verpressung
der wieder zu Tage geförderten Frac-Flüssigkeit und des Lagerstättenwassers
nicht untersagt. Eine großzügige Übergangsfrist von einem halben Jahr
ermöglicht es Betreibern, insbesondere in Wasserschutzgebieten eine Vielzahl
an Bohrungen zu beantragen, bevor die WHG-Änderung greift.

Für den BBU steht fest: Die geplanten Rechtsänderungen sind nicht nur in
relevanten Teilen europarechtswidrig. Sie bedeuten auch eine Gefahr für die
Umwelt und die Gesundheit der Menschen.

Als Konsequenz heißt es in der Stellungnahme: "Industrielle Großprojekte
müssen sich in einen gesellschaftlichen Konsens einfügen. Diese
Voraussetzung ist beim Großprojekt ,FRACKING' nicht gegeben." Bei Fracking
liegt ein unabsehbares Konflikt-Potential ähnlich wie bei den Großprojekten
"Endlager Gorleben" oder "Stuttgart 21" vor.

Die Bundesregierung muss sich daher auf den Widerstand der Bevölkerung
einstellen, wenn sie an ihren Fracking-Plänen festhält.

Die Stellungnahme ist zu finden unter www.bbu-online.de/Stellungnahmen.htm,
kann aber auch direkt beim BBU angefordert werden.



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