Suche nach Gas und Öl: Gemeinden reden mit
Kiel /lno
An Genehmigungsverfahren zur Suche nach Erdgas und Erdöl werden in Schleswig-Holstein
künftig die Gemeinden in einem früheren Stadium beteiligt. Dies teilte
das Energieministerium gestern mit. In bergrechtlichen Verfahren müssen
Unternehmen, die Erdöl oder Erdgas suchen wollen, zunächst eine
Erlaubnis oder Bewilligung beantragen. Damit sichern sie sich Rechte für
ein Gebiet; eine Förderung oder gar das umstrittene Fracking werden
damit weder erlaubt oder präjudiziert. Auf dieser ersten Verfahrensstufe
wurden bisher nur die Kreise beteiligt, künftig aber auch die
Gemeinden. „Angesichts der Diskussion um umwelttoxisches Fracking ist
das Bedürfnis gewachsen, sich einbringen zu können“, sagte
Staatssekretärin Ingrid Nestle. Gegner dieser Technik befürchten
unkalkulierbare Folgen etwa für das Trinkwasser. Im Norden wurden in
diesem Jahr acht Aufsuchungserlaubnisse und Bewilligungen erteilt, über
acht Anträge muss noch entschieden werden. Frack-Maßnahmen
wurden nicht beantragt. Die Landesregierung will Fracking zunächst über
eine Neufassung des Landesentwicklungsplans ausschließen. Um es
dauerhaft zu verhindern, hat sie eine Bundesratsinitiative gestartet.