Sh:z-online vom 26.12.2013 um 09:59 Uhr:
Castor-Zwischenlagerung - Atommüll: Minister Habeck
fordert Bewegung
Der Handlungsdruck steigt:
Wo sollen weitere Castor-Behälter mit Atommüll gelagert werden? Der Kieler
Minister Robert Habeck appelliert an Bund und Länder – und kritisiert den
Ex-Umweltminister.
Kiel /dpa
Schleswig-Holsteins Umweltminister
Robert Habeck (Grüne) hat den Bund und die Länder aufgefordert, zügig die
Lagerung von Atommüll aus Wiederaufbereitungsanlagen in Großbritannien und
Frankreich zu klären. „Wir sind weiterhin bereit, einen Teil der Last zu tragen
und Castor-Behälter aufzunehmen, aber nicht alle“, sagte der Politiker. „Wir
sind da seit dem Sommer keinen Meter vorangekommen, Ex-Umweltminister Peter
Altmaier hat die Sache nicht zu Ende gebracht.“ Außer Schleswig-Holstein
erklärte sich bisher nur Baden-Württemberg zur Aufnahme bereit. 26
Castor-Behälter werden von 2015 an aus Sellafield und La Hague in Deutschland erwartet.
Die Regierungen in Kiel und Stuttgart verlangen, dass mindestens ein weiteres
Land mitmacht.
„So
ein Zwischenlager fällt ja nicht vom Himmel, die Politik muss nun endlich in
die Puschen kommen“, sagte Habeck. Deutschland müsse den Atommüll zurücknehmen,
den es nie hätte produzieren dürfen. Im Endlagersuchgesetz war festgeschrieben
worden, dass keine Castor-Behälter mehr nach Gorleben in Niedersachsen gebracht
werden dürfen. „Wenn ich Bundesumweltminister wäre, würde ich das Zwischenlager-Problem
als Erstes anpacken“, sagte Habeck.
Die neue Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks (SPD) hatte vor wenigen Tagen der „Rheinischen Post“ gesagt, sie
strebe eine Verständigung mit den Ländern bis Mitte nächsten Jahres an. Sie
denke, auch mit der neuen schwarz-grünen Regierung in Hessen sei eine
Verständigung möglich.
In Schleswig-Holstein gilt in erster Linie
Brunsbüttel als möglicher Standort für ein Zwischenlager zur Aufnahme von
Castor-Behältern aus Sellafield. Aus einem Zwischenlager im Norden dürfe aber
kein Endlager werden, stellt die Kieler Koalition aus SPD, Grünen und SSW als
Bedingung. Außerdem dürfe das Land nicht mit den Kosten für Transport,
Sicherung und Lagerung belastet werden. Der Bund soll für Polizeieinsätze
aufkommen.
Unklar ist weiterhin, welche praktischen
Folgen das Urteil hat, mit dem das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Juni die
Genehmigung für das atomare Zwischenlager beim Atomkraftwerk Brunsbüttel
aufgehoben hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.