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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 04.04.14, 00:39     Betreff: Kein Erfolg auf ganzer Linie. WZ vom 03.04.2014

tiptoi® Wieso? Weshalb? Warum? 13: t...


Kommentar von Seite 2 von Henning Baethge:

Kein Erfolg auf ganzer Linie

Wie sich die Einigung von Bund und Ländern bei der Ökostromreform auf das Windland Schleswig-Holstein auswirkt

Kiel/Berlin

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten
Albig zeigte sich hoch zufrieden nach dem vierstündigen Energiegipfel
im Kanzleramt: „Fünf von sechs Erwartungen sind erfüllt – das ist ein
guter Tag für die Windenergie“, freute sich der Sozialdemokrat.
Tatsächlich haben vor allem die norddeutschen Regierungschefs beim
Spitzentreffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am späten Dienstagabend in
Berlin wichtige Änderungen an den Reformplänen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durchsetzen können. Ein Sieg auf ganzer Linie war es aber nicht – auch nicht für das Windland Schleswig-Holstein.


Erfolg 1: Mehr Windleistung


Albigs wichtigster Erfolg ist zweifellos der Beschluss, dass bei der
geplanten Obergrenze für den Windkraftausbau an Land diejenigen neuen
Anlagen nicht mitgerechnet werden, die alte, kleinere ersetzen. Dadurch
wird es unterm Strich möglich, mehr Windräder zu errichten als von
Albigs Parteifreund Gabriel geplant. Die Grenze von jährlich 2500
Megawatt Leistungszubau kann nun um die Leistung der abgebauten
Altanlagen überschritten werden. Das ist gut für die Windmüller,
allerdings schlecht für die Stromkunden: Die von ihnen zu zahlende EEG-Umlage – derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde – steigt allein durch diese Lockerung weiter, um 0,03 Cent bis 2017.


Erfolg 2&3: Hochseewindparks


Weitgehend durchsetzen konnten sich die norddeutschen Länder auch mit
zwei Forderungen, durch die der Ausbau der Hochseewindparks weniger
stark gebremst wird als geplant. Damit zum einen auch wirklich die
angepeilten 6500 Megawatt zusätzliche Leistung in den kommenden sechs
Jahren ans Netz gehen können, weitet Gabriel die Planung für
Netzanschlüsse auf dem Meer vorsichtshalber sogar auf 7700 Megawatt aus.
Zum anderen verlängert der Minister die für Investoren günstige
Förderung nach dem „Stauchungsmodell“ um zwei Jahre bis 2019 und senkt
die Vergütung in den letzten beiden Jahren nur von 19 auf 18 Cent – und
nicht wie ursprünglich geplant auf 17 Cent.


Teilerfolg: Bürgerwindparks


Nur zum Teil erfolgreich waren Albig und seine Kollegen dagegen mit
ihrem vierten Wunsch: Sie wollten verhindern, dass Ökostromanlagen ab
2017 generell ausgeschrieben und an den Bewerber mit dem geringsten
Förderbedarf vergeben werden. Albig befürchtet, dass
Bürgergenossenschaften dann nicht mehr zum Zuge kommen, sondern vor
allem internationale Großinvestoren. Doch Gabriel will auf die
Ausschreibung nicht verzichten – und kann es wegen EU-Vorgaben
wohl auch nicht. Er sicherte allerdings zu, die Ausschreibungen so zu
gestalten, dass weiterhin Bürgerwindparks möglich sein sollen. Sein
Staatssekretär Rainer Baake erklärte gestern, dass zum Beispiel kleinere
Windparks von der Ausschreibungspflicht befreit werden könnten.
Einzelheiten will Gabriel 2016 in einer weiteren Novelle des EEG
festlegen.


Fraglich: Windstandorte


Unklar ist, wie sich die Änderung der Windkraft-Fördersätze
durch die Überarbeitung des „Referenzertragsmodells“ auf den Norden
auswirkt. Während Gabriel davon spricht, dass sich „die Kurve zugunsten
der Standorte verändert, die nicht ganz so ertragreich sind wie die an
der Küste“, erklärt Albig, dass der Großteil der schleswig-holsteinischen
Windmüller ebenfalls profitiere. Nicht mal der Bundesverband
Windenergie (BWE) hat richtig Durchblick: „Wie die Aussage zu verstehen
ist, dass es Verbesserungen für windschwächere Standorte im Binnenland
geben soll, muss sich noch zeigen“, sagt BWE-Präsidentin Sylvia Pilarsky-Grosch.


Gescheitert: Stichtagsregelung


Gescheitert sind Albig und Co. schließlich mit dem Wunsch, die hohen
Fördersätze nach dem bisherigen EEG für alle Ökostromanlagen zu sichern,
die bis Ende des Jahres ans Netz gehen. So wollten sie den
Vertrauensschutz für die Betreiber wahren. Gabriel beharrt dagegen
darauf, nur noch solche Anlagen nach den alten Sätzen zu bezahlen, die
bis zum Stichtag 22. Januar genehmigt waren. BWE-Chefin Pilarsky-Grosch
ist davon enttäuscht: „Das ist ein bitteres Signal an die Branche, weil
viele seit Jahren in Planung befindliche Projekte nun auf dem Prüfstand
stehen.“ Auch Albig bedauert die Weigerung Gabriels und sieht noch
Gesprächsbedarf: „Das werden wir im Bundesrat noch mal vortragen.“ Er
sagt aber auch: „Das ist kein Problem, an dem das Verfahren scheitern
kann.“








Biogas und Eigenstrom: Was sonst noch beschlossen wurde 
Bund
und Länder haben sich auf dem Energiegipfel nicht nur über den
Windkraftausbau geeinigt, sondern auch über weitere Punkte. So dürfen
neue Biogasanlagen nicht mehr mit Mais betrieben werden und jährlich nur
noch bis zu einer Obergrenze von insgesamt 100 Megawatt Leistung neu
gebaut werden, Dabei wird die Erweiterung bestehender Anlagen nun aber
nicht mitgezählt. Außerdem kommt Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel
denjenigen Unternehmen entgegen, die heute schon eigene Kraftwerke haben
und sich selbst mit Strom versorgen: Sie müssen doch keine
Mindestumlage für erneuerbare Energien zahlen. Bei neuen Eigenstrom-Anlagen
werden aber 1,2 Cent je Kilowattstunde fällig. Die Regelung steht unter
dem Vorbehalt, dass die EU sie billigt. Gestern konnten sich Gabriel
und EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia bei einem Treffen in Brüssel noch nicht über die Frage der Ökostrom-Rabatte für deutsche Firmen einigen.







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