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Strompreis soll bis 2017 stabil bleiben. WZ vom 08.04.2014

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Autor Beitrag
Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 09.04.14, 00:31  Betreff: Strompreis soll bis 2017 stabil bleiben. WZ vom 08.04.2014  drucken  weiterempfehlen

Seite 1:

EEG-Reform:
Strompreis soll bis 2017 stabil bleiben

Berlin /sh:z

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will den Strompreis mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis 2017 stabil halten. Spekulationen, dass die EEG-Umlage
bis dahin weiter steigen werde, wies er zurück. „Wir wissen, dass wir
bis 2017 eine gute Chance haben, den Strompreis stabil zu halten.“
Danach allerdings wird es bis 2020 einen Anstieg der Umlage auf bis zu
7,7 Cent je Kilowattstunde geben. Heute sind es netto 6,24 Cent, was
einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden knapp
220 Euro kostet. Die EEG-Reform soll heute von der Bundesregierung beschlossen werden.


Meinung und Analyse von Seite 2:



EEG-Reform: Bürger sind die Verlierer

Warum die Verbraucher für die schöne neue Öko-Welt noch mehr bluten müssen – Gabriels Kompromiss kostet Stromkunden 9,6 Milliarden Euro extra

Kiel

Gegenseitiges Schulterklopfen: Als „guten Tag für die Windkraft und
Erfolg für den Norden“ wertete Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) in
der vergangenen Woche die Einigung zwischen Bund und Ländern über die
Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG). „Wir können mit dieser Reform drei Ziele erreichen: das letzte Atomkraftwerk 2022 vom Netz nehmen, unsere CO2-Ziele
einhalten und vor allem den Strom für die Menschen bezahlbar halten“.
Doch stimmt das wirklich? Bleibt Strom bezahlbar? Oder hat man sich doch
wieder auf einen Deal geeinigt, bei dem diejenigen, die keine Windmühle
besitzen und kein Solarpanel auf dem Dach haben, die Zeche zahlen?
Vieles spricht dafür.


Nur um 0,2 Cent soll der Strom durch die Reform teurer werden,
frohlockte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel ( SPD) stolz nach dem
angeblich so erfolgreichen Energie-Geschacher mit den Regierungschefs der Länder . Was er verschwieg: Dieser „moderate“ Anstieg der EEG-Umlage
je Kilowattstunde Strom, die durch den Zähler rauscht, gilt nur für
diese Legislaturperiode. Bis zum Jahre 2020 hingegen schnellt der Preis
nach Berechnungen des Ministeriums, die unserer Zeitung vorliegen, um
fast einen Cent auf dann 7,7 Cent hoch. Wahrlich kein Schnäppchenpreis!
Für einen VierPersonen-Haushalt mit einem
Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden macht das immerhin 60 Euro pro
Jahr zusätzlich aus – 160 Euro zahlen diese Haushalte schon heute für
die Energiewende.


Fein säuberlich hatte Gabriels Ministerium den aufmüpfigen Landesfürsten aufgelistet, wieviel Geld die Extra-Wünsche
jedes einzelnen Ministerpräsidenten kosten wird. Albig verlangte – wie
berichtet – bei der Deckelung des Windkraftausbaus das sogenannte
Repowering nicht brutto für netto in die Berechnungen einzubeziehen.
Konkret: Wird eine alte 0,5 Megawatt-Anlage durch ein neues 1,5-Megawatt-Windrad ersetzt, wird nur die Differenz ins gedeckelte Ausbaukontingent einberechnet. Der Schleswig-Holsteiner
setze sich damit durch. „Das macht ganze 0,01 Cent beim Strompreis
aus,“ wehrte sein Sprecher alle Zweifel an der Sozialverträglichkeit des
Kompromisses ab. Doch schon 2017 verdreifacht sich hierfür die
Zuzahlung. Hinzu kommen die Kosten für die bessere Offshore-Förderung und das Einknicken bei der Biogas-Garantievergütung.
In den kommenden sechs Jahren werden die Bundesbürger dadurch mit rund
9,6 Milliarden Euro belastet – zusätzlich zu bereits bestehenden
Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des EEG von 24,4 Milliarden Euro pro
Jahr. „Die Kosten für Endverbraucher steigen seit zehn Jahren und alle
Indikatoren zeigen weiter stark nach oben“, sagte gestern Andreas
Löschel, Chef der Expertenkommission, die im Auftrag der Merkel-Regierung die Energiewende begutachtet.


Dabei hatte Merkel immer wieder versprochen, den Anstieg auszubremsen
und die Energiearmut zu bekämpfen. Schon jetzt können viele Familien
ihre Stromrechnung nicht mehr zahlen. Insofern sollte Gabriels EEG-Reform
ein Meisterstück zur Rettung der Energiewende werden. Doch sein
Konzept, die Förderung erneuerbarer Energien kräftig zu kappen und
gleichzeitig die bislang von der Umlage befreiten Großindustrie beim
Bezahlen solidarisch mit ins Boot zu holen, scheiterte letztlich an den
Partikularinteressen der Landesfürsten. Gabriel befriedete sie, indem er
allen ein bisschen gab und den Verbrauchern künftig mehr als ein
bisschen wegnimmt.


Daran wird auch die EU-Kommission nichts ändern. Die hat zwar ein Beihilfeverfahren eingeleitet, weil Unternehmen EEG-Rabatte in Höhe von derzeit 5,1 Milliarden Euro bekommen. Der SPD-Chef
hält diese Rabatte für die energieintensiven Unternehmen jedoch für
unabdingbar: „Wir reden über Hunderttausende von Arbeitsplätzen.“ Im
internationalen Vergleich müsse darauf geachtet werden, „dass wir unsere
Unternehmen nicht aus dem Wettbewerb schießen“. Die große Hoffnung,
dass die Belastung für Normalhaushalte sinkt wenn die Wirtschaft sich
stärker beteiligt, schwindet also.


Zugleich wächst die Sorge, dass Verbraucher die Energiewende sogar
doppelt schultern müssen. Als Strom- und als Bahnkunden. Setzt Gabriel
seine Pläne um, verlieren die Bahnen ihr EEG-Rabatt-Privileg
und müssen die Ticketpreise erhöhen. „Die Vorschläge sind derart
unausgewogen, dass sie die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung
gefährden“, warnt Verbraucherschützer Holger Krawinkel. „Die große
Koalition darf die gesellschaftliche Herausforderung Energiewende nicht
einseitig zu Lasten von Verbrauchern lösen“.
Margret Kiosz







Energie Kompromiss 
In Gabriels EEG-Gesetzentwurf gibt es zwar weiterhin eine Deckelung der Windkraft-Ausbau
bei 2500 Megawatt (2013 lag der Zubau bei knapp 3000 Megawatt).
Kapazitätszuwächse durch Repowering werden jedoch nicht mit angerechnet.
Ähnlich der Kompromiss bei der Biomasse. Zudem sollen Windräder an
weniger ergiebigen Standorten besser gefördert werden. Für Offshore-Mühlen
wurde ebenfalls eine weniger starke Senkung der Fördersätze erreicht,
gleichzeitig dürfen mehr Anlagen auf hoher See beantragt werden.






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