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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 07.07.14, 23:39     Betreff: Fracking: Habeck contra Gabriel. WZ vom 05.07.201

Eve und der letzte Engländer
Fracking: Habeck contra Gabriel

Der Kieler Umweltminister kritisiert, dass
die Pläne des Bundes zur Einschränkung der umstrittenen Fördermethode
von Gas und Öl nicht reichen

Kiel/Berlin

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert
Habeck hält die vom Bund geplanten Einschränkungen für das viel
kritisierte Fracking für unzureichend. „Bundesumweltminister Sigmar
Gabriel springt nicht weit genug“, schimpfte Grünen-Politiker Habeck. Er bemängelte vor allem, dass Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks in ihrem gestern an die SPD-Fraktion
verschickten Eckpunktepapier zum Fracking das geplante Verbot des
besonders umstrittenen unkonventionellen Frackings bis 2021 befristen
und nur für die Förderung von Gas erlassen wollen. „Die zeitliche
Beschränkung des Fracking-Verbots reicht nicht aus, die Einschränkung des Verbots auf Erdgasförderung ist falsch“, sagte Habeck.


Zudem blieben die beiden SPD-Minister mit ihren Eckpunkten hinter den Vorschlägen zurück, die Schleswig-Holstein zusammen mit Baden-Württemberg
und Hessen nächste Woche in den Bundesrat einbringen will. So fehle vor
allem eine Reform des Bundesbergrechts, das bisher dafür verantwortlich
ist, dass es in Deutschland so gut wie keine Einschränkung für das
Fracking gibt. Auch in Schleswig-Holstein musste
Habeck daher bereits Konzessionen an interessierte Firmen erteilen. Sie
berechtigen allerdings noch nicht zu Eingriffen in den Boden, sondern
dienen nur zum Abstecken von Claims gegenüber Konkurrenten. Dennoch will
Habeck das Bergrecht ändern: „Es muss sich zu einem Bergumweltrecht
entwickeln.“ Sein Bundestagskollege Oliver Krischer nannte Gabriels
Pläne „Fracking-Ermöglichungsgesetz“.


Beim Fracking wird mit Chemikalien versetztes Wasser mit hohem Druck
in die Erde gepresst, um den Weg für Bohrungen freizumachen. Während
beim seit Jahrzehnten üblichen Fracken nach konventionellen Öl- und
Gasvorkommen nur senkrecht tief nach unten gebohrt wird, ist das Fördern
von unkonventionellen Schiefergasen aufwendiger und erfordert auch
waagerechte Bohrungen und mehr Energie und Chemie. Gegner befürchten
dadurch Gefahren fürs Trink- und Grundwasser.


Gabriel und Hendricks wollen daher Fracking oberhalb von 3000 Metern
Bodentiefe durch das Wasserhaushaltsgesetz künftig verbieten. Zudem soll
es in Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie in Einzugsbereichen
von Talsperren und Seen untersagt werden. Das Verbot kann auf
Trinkwassergewinnungsgebiete erweitert werden. „Der Schutz der
Gesundheit und des Trinkwassers hat für uns den allerhöchsten
Stellenwert“, sagte Hendricks. Auch die wissenschaftliche Erprobung des
unkonventionellen Frackings bis 2021 darf nur mit einer Flüssigkeit
stattfinden, die das Grundwasser nicht gefährdet.




Standpunkt von Henning Baethge:

Erschwert – aber nicht verboten

„Fracking-Ermöglichungsgesetz“
nennen die Grünen die Eckpunkte von Wirtschaftsminister Gabriel und
Umweltministerin Hendricks zur Regelung des Frackings. Die Kritik
entzündet sich daran, dass die Minister die umstrittene Fördermethode
unterhalb von 3000 Metern Bodentiefe weiter zulassen wollen und oberhalb
davon womöglich ab dem Jahr 2021.


Ein Fracking-Ermöglichungsgesetz wäre ein
solches Gesetz trotzdem nicht – ganz einfach deshalb, weil Fracking
hierzulande gar nicht mehr ermöglicht werden muss. Im Gegenteil: Nie war
es so möglich wie heute. Es gibt kaum Einschränkungen, keine
Umweltprüfungen – und wenn ein Konzern gegen die Genehmigungsstopps in
Niedersachsen und NRW klagen würde, hätte er beste Chancen. Insofern
müssten auch Kritiker zugeben, dass die geplanten Verschärfungen
immerhin ein Fracking-Erschwerungsgesetz sind.


Ein Verbotsgesetz allerdings sind die Pläne auch nicht. Was sie
weiter erlauben, ist konventionelles Fracking, das ohnehin seit
Jahrzehnten stattfindet – 40 Jahre lang auch in Schleswig-Holstein.


Das stärker kritisierte unkonventionelle Fracking hingegen, bei dem
nicht nur senkrecht, sondern auch waagerecht gebohrt und mehr Chemie
gebraucht wird, passiert oberhalb von 3000 Metern Tiefe – und wird damit
künftig erst mal verboten. Dass Gabriel und Hendricks allerdings eine
wissenschaftliche Erprobung planen und das Verbot 2021 prüfen wollen,
nährt den Verdacht, dass es dann doch wieder zugelassen werden soll –
wie es Gabriels Kieler Kollege Robert Habeck befürchtet.







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