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Hamburgs Luft belastet – jetzt drohen Umweltzone und Tempo 30. WZ vom 05.11.2014

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Claudia

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New PostErstellt: 07.11.14, 23:32  Betreff: Hamburgs Luft belastet – jetzt drohen Umweltzone und Tempo 30. WZ vom 05.11.2014  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hamburgs Luft belastet – jetzt drohen Umweltzone und Tempo 30
Hamburg /mlo

Umweltschützer wollen Hamburg zu drakonischen Maßnahmen gegen den Autoverkehr zwingen. Ab heute verhandelt das Verwaltungsgericht eine Klage von BUND und eines Bürgers zur Luftverschmutzung in der Hansestadt. Die Kläger werfen der Landesregierung konkret vor, seit Jahren gegen die EU-Grenzwerte für das giftige Stickstoffdioxid (NO2) in der Atemluft zu verstoßen. Das Reizgas stammt überwiegend aus Dieselmotoren von Pkw und Lkw. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Richter dem Senat auferlegen, mittels Umweltzone, City-Maut und Tempo-30-Zonen etwas für bessere Luft zu tun – gegen den erklärten Willen der Regierenden.

Einzelkläger Matthias Pätzold leidet unter der Belastung mit NO2 in seiner Wohnung an der Max-Brauer-Allee in Altona, einer der meist befahrenen Einfallstraßen der Metropole. NO2 kann Atemnot, Bronchitis, Lungenödeme und andere Atemwegskrankheiten auslösen – und im Zusammenwirken mit anderen Faktoren sogar zum Tod führen. Vom Senat verlangt Pätzold, den Luftreinhalteplan so nachzubessern, dass die Stickoxid-Werte im erlaubten Rahmen bleiben.

Seit 2010 liegt dieser in der EU bei einer Konzentration von höchstens 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft. Hamburg überschreitet den Wert an allen vier Messstellen ebenso deutlich wie hartnäckig. Spitzenreiter ist der Messpunkt an der Max-Brauer-Allee mit 63 Mikrogramm im Jahresdurchschnitt. Unwesentlich besser ist die Situation an der Stresemannstraße (Altona, 58 Mikrogramm NO2), Habichtstraße (Barmbek, 57) und Kieler Straße (Altona, 45).

BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch: „In Hamburg sind rund 220 000 Menschen einer Stickoxidbelastung ausgesetzt, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten liegt und als gesundheitsgefährdend gilt.“ Der Senat selbst gebe zu, dass die in seinem Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen das Problem nicht vor 2020 lösen könne. Tatsächlich räumt Umweltsenatorin Jutta Blankau (SPD) ein, dass Hamburg die Messlatte auch auf absehbare Zeit reißen werde. Die Verantwortung dafür liege indes nicht bei der Stadt, sondern wesentlich bei der EU selbst, wie Blankaus Sprecher Volker Dumann sagt. „Drei Viertel der Stickoxide kommen aus Dieselmotoren. Die EU muss endlich die Abgasnormen verschärfen.“
Dumann verweist auf die 80 Maßnahmen des Luftreinhalteplans, die im Wesentlichen auf eine Stärkung des ÖPNV sowie des Radverkehrs zielen. Autofahrer sollen so zum Umsteigen bewegt werden. Erste Erfolge seien messbar: Die Belastung an den Messpunkten ist laut Behörde seit 2010 um mehr als ein Zehntel gesunken. Fortschritte sieht Blankau zudem bei Schiffsabgasen, die durch Landstromanlagen, Power-Barges und LNG-Treibstoffe langfristig sinken würden. Umweltzone, City-Maut und Tempo 30 erteilt die Senatorin eine klare Absage. Diese Maßnahmen seien zur Verringerung der Stickoxid-Konzentration ungeeignet.

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Claudia

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BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 07.11.14, 23:47  Betreff: Re: Hamburgs Luft belastet – jetzt drohen Umweltzone und Tempo 30. WZ vom 05.11.2014  drucken  weiterempfehlen

WZ vom 07.11.2014:


Hamburgs Luft muss sauberer werden
Hamburg /mlo

Jetzt hat es Hamburgs Senat schriftlich: Die Stadt muss mehr für reine Luft tun. Das Verwaltungsgericht hat gestern einer Klage des BUND und eines Privatmannes gegen den geltenden Luftreinhalteplan stattgegeben. Welche Folgen das Urteil konkret haben wird, ist allerdings offen, zumal der Senat umgehend Rechtsmittel einlegte. Wie die Metropole zu reiner Luft kommen soll, steht dahin. Das Urteil in dem Prozess war dem Gericht gestern zunächst nur wenige Zeilen wert: „Das Verwaltungsgericht hat die Stadt verpflichtet, in den Luftreinhalteplan Maßnahmen aufzunehmen, die zu einer möglichst schnellen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen sollen.“ Die Richter ließen zugleich die Hoffnungen der Kläger unerfüllt, konkrete Schritte zur Reduzierung von Autoabgasen wie City-Maut, Umweltzonen und Tempo 30 anzuordnen. In der Erklärung heißt es ausdrücklich: „Eine Verpflichtung der Stadt, bestimmte Maßnahmen im Luftreinhalteplan vorzusehen, hat das Gericht nicht ausgesprochen.“ Die Urteilsbegründung will das Gericht erst am Jahresende vorlegen.
Umweltsenatorin Jutta Blankau (SPD) kündigte den Gang in die nächste Instanz an. Trotz der Niederlage wertete sie das Urteil als Teilerfolg: „Erfreulich ist, dass das Gericht die Stadt nicht zu den vom BUND geforderten, unserer Meinung nach nicht geeigneten, drastischen Verkehrsbeschränkungen wie Umweltzone oder City-Maut verpflichtet.“ Die Senatorin erwartet in der Urteilsbegründung „dezidierte Hinweise darauf, wie man unter den gegebenen Rahmenbedingungen überhaupt noch rechtssicher einen Luftreinhalteplan gestalten kann“. Nach Überzeugung Blankaus unternimmt Hamburg bereits das Mögliche, um die Luftqualität zu verbessern. Sie verwies auf den 80 Maßnahmen umfassenden Luftreinhalteplan. Der zielt vor allem auf die Stärkung von ÖPNV und Radverkehr, Öko-Antriebe für Busse, den Ausbau der E-Mobilität sowie Landstrom für Schiffe.

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