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Kritik an Berliner Fracking-Plänen. WZ vom 21.11.2014

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Claudia

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BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 22.11.14, 18:59  Betreff: Kritik an Berliner Fracking-Plänen. WZ vom 21.11.2014  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Seite 1:





Gas-Fracking wird unter Auflagen erlaubt

Berlin /sh:z

Die Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten soll in Deutschland
nicht grundsätzlich verboten, aber auf ein Minimum begrenzt werden. Nach
wochenlangen Verhandlungen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf
zum umstrittenen Fracking vorgelegt. Danach können Konzerne ab 2019 auf
die kommerzielle Ausbeutung von Vorkommen hoffen – aber nur in
bestimmten Gebieten und nach einem ziemlichen Hürdenlauf. „Wir legen die
strengsten Regelungen im Bereich Fracking vor, die es jemals gab“,
betonte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Oberste
Priorität hätten der Schutz von Umwelt und Trinkwasser.


Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck
(Grüne) kritisierte den Gesetzentwurf scharf. „Wir brauchen ein klares
Verbot von Fracking über das Bundesbergrecht und kein Flickwerk mit
lauter Schlupflöchern“, sagte Habeck. Die Bundesregierung drücke sich um
eine klare Entscheidung. Das geplante Fracking-Verbot werde „zum Verbötchen degradiert“. Schleswig-Holstein werde sich in der Länderkammer für ein umfassendes Verbot einsetzen.

Seite 3:



Kritik an Berliner Fracking-Plänen

Kein Verbot für die umstrittene Technik – das empört nicht nur den Grünen Habeck, sondern weckt auch Zweifel bei CDU-Landeschef Liebing


Berlin/Kiel


Die große Koalition will das umstrittene Fracking in Deutschland stark einschränken, aber nicht verbieten. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gestern vorgelegt hat. Demnach wollen Union und SPD die viel kritisierte Gas- und Ölfördertechnik nun doch in Bodentiefen bis zu 3000 Meter zulassen – allerdings nur in Ausnahmefällen. „Wir legen die strengsten Regelungen im Bereich Fracking vor, die es jemals gab“, erklärte Sozialdemokratin Hendricks.

Noch ist das unkonventionelle Fracking in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Dabei wird mit Chemikalien versetztes Wasser in den Boden gepresst, um Gesteinsschichten aufzubrechen und das darin enthaltene Gas oder Öl besser fördern zu können (siehe Grafik). Nun soll die Methode in Trinkwasser- und Naturschutzgebieten strikt verboten werden. Auch sind bis 2018 kommerzielle Bohrungen untersagt. Nur wissenschaftliche Probebohrungen können zugelassen werden. Diese dürfen die Unternehmen dann allerdings – anders als zunächst geplant – auch in Bodentiefen von weniger als 3000 Metern vornehmen, wo die meisten der eingeschlossenen Gasvorkommen lagern.

Falls Firmen dann nach 2018 in großem Stil kommerziell Gas fördern wollen, muss eine sechsköpfige Expertenkommission mehrheitlich die Unbedenklichkeit bescheinigen. Zudem muss eine Kommission beim Umweltbundesamt bestätigen, dass von den verwendeten Chemikalien keine Gefahr ausgeht. „Oberste Priorität haben der Schutz von Umwelt und Trinkwasser“, sagte Ministerin Hendricks. Und schließlich ist auch noch die Zustimmung der zuständigen Landesbehörden notwendig. Die Länder haben demnach das letzte Wort und können auch Nein sagen.

Trotzdem reicht Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck die Regelung nicht. Das ursprünglich geplante Fracking-Verbot oberhalb von 3000 Metern Bodentiefe werde „zum Verbötchen mit lauter Schlupflöchern“ degradiert, schimpfte der Grünen-Politiker. Die Bundesregierung drücke sich so vor einer Entscheidung und mache sich „abhängig von einer Kommission“. Zudem befürchtet Habeck, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Bedingungen im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens noch lockern werde. Der Grüne fordert daher weiterhin ein „klares Verbot von Fracking über das Bundesbergrecht“ – so wie er es in einer Bundesratsinitiative formuliert hat.

Unterstützung erhielt Habeck von der FDP im Landtag: ,,Wir teilen die Kritik von Robert Habeck und halten fest, dass eine Änderung des Bundesbergrechts das schärfste Schwert gegen umwelttoxisches Fracking wäre“, sagte ihr Umweltexperte Oliver Kumbartzky. Er bedaure daher, dass Habecks Bundesratsinitiative „nach wie vor vor sich hin schlummert“ und offenbar nicht genug von Ministerpräsident Torsten Albig und SPD-Fraktionschef Ralf Stegner unterstützt werde. Dagegen forderte der Piraten-Landtagsabgeordnete Patrick Breyer Habeck auf, die Aussichtslosigkeit seiner Initiative einzusehen und statt dessen ein Landesgesetz gegen Fracking vorzulegen. Unter anderem gehöre die Entscheidung über Fracking-Pläne „vom Bergamt auf den Landrat vor Ort“ übertragen.
Selbst der neue schleswig-holsteinische CDU-Landeschef und Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing ließ Zweifel an Hendricks’ Gesetzentwurf erkennen. Oberstes Ziel der großen Koalition sei es, „beim Thema Fracking höchsten Schutz von Mensch, Natur, Grund- und Trinkwasser sicherzustellen“, sagte Umweltpolitiker Liebing. Im Bundestag sei daher zu prüfen, „ob mit diesem Gesetzentwurf die Zielsetzung des Koalitionsvertrags im Detail sachgerecht umgesetzt wird“.

Henning Baethge





Erdgasgewinnung durch Fracking
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Quelle: Bundesumweltministerium



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Claudia

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New PostErstellt: 22.11.14, 19:06  Betreff: Re: Kritik an Berliner Fracking-Plänen. WZ vom 21.11.2014  drucken  weiterempfehlen

Seite 2:

Standpunkt von Henning Baethge:



Genug Hürden fürs Fracken



Ja, Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat Recht, wenn sie sagt: „Wir legen die strengsten Regelungen im Bereich Fracking vor, die es jemals gab.“ Das ist allerdings auch keine Kunst – denn bisher gab es gar keine Regelungen. Die umstrittene Gas- und Ölfördertechnik ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Dass trotzdem noch kein Unternehmen Chemikalien zur Gasgewinnung in den Boden presst, ist auf ein Moratorium zurückzuführen, an das sich die Konzerne gehalten haben, obwohl sie es vor Gericht wohl erfolgreich hätten anfechten können.

Insofern erschwert der gestern von Sozialdemokratin Hendricks vorgelegte Gesetzentwurf das Fracking gegenüber der jetzigen Rechtslage deutlich. Nur wenn die Energiefirmen künftig eine Vielzahl von Hindernissen überwinden, können sie die in Amerika boomende Methode auch hier anwenden. Zustimmen müssen eine Expertenkommission, das Umweltbundesamt, die Bergbaubehörde und das jeweilige Bundesland. Nicht sehr wahrscheinlich, dass ein Unternehmen all diese Hürden nehmen kann und will.
Ein konsequentes Fracking-Verbot enthält das Gesetz trotzdem nicht – da hat wiederum Schleswig-Holsteins grüner Umweltminister Robert Habeck Recht. Ihm gehen die Pläne der großen Koalition nicht weit genug, weil sie nun doch das Fracken in weniger als 3000 Meter

Bodentiefe erlauben. Die strikten

Bedingungen dafür überzeugen ihn nicht – zumal Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sie im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens noch zu lockern versuchen dürfte.
Ob das Gesetz am Ende wirklich nur „ein Verbötchen“ mit „lauter Schlupflöchern“ ist, wie Habeck sagt, hängt aber von ihm selbst ab: So lange es dabei bleibt, dass die Länder das letzte Wort haben, kann der Minister zumindest in Schleswig-Holstein das vom Großteil der Bürger abgelehnte Fracking verhindern. Vielleicht muss er nicht mal das: Die an Gas- und Ölförderung interessierten Firmen haben jüngst beteuert, dass sie im nördlichsten Bundesland ohnehin nicht fracken wollen.

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Claudia

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BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 22.11.14, 19:25  Betreff: Re: Kritik an Berliner Fracking-Plänen. WZ vom 21.11.2014  drucken  weiterempfehlen

WZ vom 22.11.2014:

Leserbrief von Seite 2:

Wann werden wir wach?
Zu: „Kritik an Berliner Fracking-Plänen“ (Ausgabe vom 21. November)
Nun also doch. Fracking wird, wenn auch eingeschränkt, erlaubt. Dass eine Frackingbohrung zwischen zehn und 30 Millionen Liter Wasser verbraucht, scheint egal zu sein. Und wie kommt das Wasser dorthin? Richtig, bis zu 100 Lkw-Fahrten pro Tag sind nötig. Wo man mit dem übrig gebliebenen, vergifteten Wasser bleibt, ist auch noch nicht geklärt. Aber Hauptsache die Industrie ist zufrieden. Wann werden wir endlich wach?
Markus Zinke, Rendsburg


[editiert: 22.11.14, 19:25 von Claudia]
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