Richter: Deutsche Atomsteuer ist rechtens
Luxemburg /dpa
Die milliardenschwere Atomsteuer für die deutschen Energiekonzerne
ist nach einem Urteil rechtens. Die zu zahlende Steuer für neu
eingesetzten Kernbrennstoff ist mit europäischem Recht vereinbar,
urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern (Rechtssache
C-5/14), auch weil damit durch radioaktive Abfälle verursachte
Folgeschäden bezahlt werden. So soll die Steuer die mehrere Milliarden
Euro kostende Bergung von Atommüll aus dem maroden Lager Assse II bei
Wolfenbüttel in Niedersachsen mitfinanzieren.
Die Branchengrößen E.ON und RWE könnte das Urteil teuer zu stehen
kommen: Sie hoffen bisher auf die Rückzahlung von Steuern in
Milliardenhöhe. Ein E.ON-Sprecher betonte: „Damit
ist das Thema aber nicht abgeschlossen.“ Er verwies auf ein parallel
laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das
voraussichtlich bis Jahresende entschieden wird.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks
(SPD) begrüßt das Urteil. Es bestätige „den deutschen Weg des
Atomausstiegs“. Hendricks weiter: „Zugleich liefert der EuGH ein gutes
Argument für eine mögliche Verlängerung der Atomsteuer bis zum
Betriebsende des letzten deutschen Atomkraftwerks.“
Die 2011 eingeführte Steuer läuft Ende 2016 aus. Eine mögliche Verlängerung wird bereits diskutiert.