Standpunkt von Henning Baethge:
Erschwert – aber nicht verboten
„Fracking-Ermöglichungsgesetz“
nennen die Grünen die Eckpunkte von Wirtschaftsminister Gabriel und
Umweltministerin Hendricks zur Regelung des Frackings. Die Kritik
entzündet sich daran, dass die Minister die umstrittene Fördermethode
unterhalb von 3000 Metern Bodentiefe weiter zulassen wollen und oberhalb
davon womöglich ab dem Jahr 2021.
Ein Fracking-Ermöglichungsgesetz wäre ein
solches Gesetz trotzdem nicht – ganz einfach deshalb, weil Fracking
hierzulande gar nicht mehr ermöglicht werden muss. Im Gegenteil: Nie war
es so möglich wie heute. Es gibt kaum Einschränkungen, keine
Umweltprüfungen – und wenn ein Konzern gegen die Genehmigungsstopps in
Niedersachsen und NRW klagen würde, hätte er beste Chancen. Insofern
müssten auch Kritiker zugeben, dass die geplanten Verschärfungen
immerhin ein Fracking-Erschwerungsgesetz sind.
Ein Verbotsgesetz allerdings sind die Pläne auch nicht. Was sie
weiter erlauben, ist konventionelles Fracking, das ohnehin seit
Jahrzehnten stattfindet – 40 Jahre lang auch in Schleswig-Holstein.
Das stärker kritisierte unkonventionelle Fracking hingegen, bei dem
nicht nur senkrecht, sondern auch waagerecht gebohrt und mehr Chemie
gebraucht wird, passiert oberhalb von 3000 Metern Tiefe – und wird damit
künftig erst mal verboten. Dass Gabriel und Hendricks allerdings eine
wissenschaftliche Erprobung planen und das Verbot 2021 prüfen wollen,
nährt den Verdacht, dass es dann doch wieder zugelassen werden soll –
wie es Gabriels Kieler Kollege Robert Habeck befürchtet.