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Gesetz für CO2-Lager droht zu scheitern. WZ vom 12.09.2011

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 12.09.11, 23:37  Betreff: Gesetz für CO2-Lager droht zu scheitern. WZ vom 12.09.2011  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Seite 1:

Gesetz für CO2-Lager droht zu scheitern

Keine Mehrheit im Bundesrat für CCS-Pläne der Koalition / Streit um Haftung

Kiel/Berlin /bg

Die Bundesregierung droht mit ihren umstrittenen Plänen zur unterirdischen Kohlendioxid-Speicherung
(CCS) im Bundesrat zu scheitern. Voraussichtlich kommen bei der
Abstimmung in der Länderkammer am Freitag nächster Woche nicht die
nötigen 35 Stimmen für das CCS-Gesetz zusammen.


Vielmehr hat sich im vertraulich tagenden Umweltausschuss des
Bundesrats eine Mehrheit von neun Ländern mit zusammen 37 Stimmen für
ein Anrufen des Vermittlungsausschusses ausgesprochen. Die Länder lehnen
eine Regelung ab, die sie zwingen kann, 30 Jahre nach Stilllegung der
CO2-Speicher die Haftung vom Betreiber zu
übernehmen. Sie wollen daher das Gesetz neu mit dem Bund verhandeln und
aus der Pflicht zur Risiko-Übernahme eine Ermessensfrage machen.


In einer Umfrage unserer Zeitung unter allen 16 Ländern bekannten sich sogar nur drei offen zu den Plänen des Bundes: Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Seit ein Vetorecht für die Länder gegen CO2-Speicher
auf deren Gebiet im Gesetz steht, haben diese Regierungen im Norden
keine Einwände mehr. „Wir werden zustimmen“, erklärte der Sprecher des
Kieler Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU). Der Sprecher von
Niedersachsens Wirtschaftsministers Jörg Bode (FDP) sagte: „Wir sind für
das Gesetz.“ Beide Länder arbeiten schon an Regelungen, mit denen sie
die umstrittenen Lagerstätten flächendeckend verhindern wollen. Aus dem
Schweriner Wirtschaftsressort hieß es: „Wir stehen zum CCS-Gesetz.“


Fünf Regierungen kündigten dagegen bereits an, das CCS-Gesetz nicht zu unterstützen: die von Rot und Grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen sowie die rot-roten
Länder Brandenburg und Berlin. „Wir werden auf keinen Fall zustimmen“,
sagte etwa Frank Seidlitz, Sprecher des Düsseldorfer Umweltministers
Johannes Remmel (Grüne), unserer Zeitung.


Brandenburg will die CCS-Technik zwar einführen –
aber nicht als einziges Land. Es will daher das Vetorecht der Länder
kippen. Mit Brandenburg votierte auch Hamburg im Umweltausschuss des
Bundesrats gegen die Länderklausel. Offiziell legt sich der SPD-Senat
jedoch noch nicht fest. Auch die sieben übrigen Länder lassen ihre
Entscheidung offen. Im Umweltausschuss haben aber neben den fünf
erklärten CCS-Gegnerländern auch Hamburg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ein Vermittlungsverfahren verlangt. Daher dürften im Bundesrat maximal 32 von 69 Stimmen für das CCS-Gesetz zusammenkommen.

Seite 4:



Keine Länder-Mehrheit für CCS

Umfrage unserer Zeitung ergab: Bund droht Niederlage im Bundesrat / Länder lehnen Haftungszwang für CO2-Speicher ab

Kiel/Hamburg/Berlin

Am Freitag nächster Woche ist es so weit: Das Gesetz zur unterirdischen Kohlendioxid-Speicherung
(CCS) kommt in den Bundesrat. Die Länderkammer ist die letzte Hürde,
die die Bundesregierung mit ihren umstrittenen Plänen noch nehmen muss.
Doch wie es aussieht, droht sie dabei zu scheitern. Eine Umfrage unserer
Zeitung unter den 16 Ländern ergab, dass die Koalition keine Mehrheit
für das CCS-Gesetz im Bundesrat finden wird.
Voraussichtlich kommen bei der Abstimmung am Freitag nächster Woche
höchstens 32 von 69 Stimmen für ein Ja zusammen – 25 von den schwarz-gelb regierten Ländern sowie bis zu 7 von großen Koalitionen. Auch bei einem Vorab-Votum
im vertraulich tagenden Umweltausschuss des Bundesrats kam am letzten
Donnerstag keine Mehrheit zustande. Vielmehr haben neun Länder mit
zusammen 37 Stimmen ein Anrufen des Vermittlungsausschusses gefordert.
Sie lehnen eine Regelung im CCS-Gesetz ab, die sie zwingen kann, 30 Jahre nach Stilllegung der CO2-Speicher die Schadenshaftung vom Betreiber zu übernehmen.


Offen zu den Koalitionsplänen bekennen sich bisher nur drei Länder: Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Seit ein Vetorecht für die Länder gegen CO2-Speicher
auf deren Gebiet im Gesetz steht, haben diese Landesregierungen im
Norden keine Einwände mehr. Fünf Regierungen kündigen dagegen an, das
zustimmungspflichtige Gesetz nicht zu unterstützen: die von Rot und Grün
regierten Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen sowie die rot-roten Länder Berlin und Brandenburg. „Wie es aussieht, wird Baden-Württemberg
ablehnen oder sich enthalten“, erklärt etwa Ralf Heineken, Sprecher des
Stuttgarter Umweltministers Franz Untersteller (Grüne). Eine Enthaltung
wirkt wie ein Nein. Der Potsdamer Regierungschef Matthias Platzeck
(SPD) will die CCS-Technik zwar einführen – aber nicht als einziger. Er lehnt daher das Vetorecht für die Länder ab und will es noch kippen.


Mit Brandenburg votierte auch das SPD-regierte
Hamburg im Umweltausschuss des Bundesrats gegen diese Länderklausel.
Auf Anfrage legt sich die Hansestadt offiziell zwar nicht fest, hat aber
im Umweltausschuss ebenso ein Vermittlungsverfahren gefordert wie
Thüringen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die
beiden letztgenannten Länder dürften dem Gesetz die Zustimmung auch
schon deshalb verweigern, weil die Grünen mitregieren. Sie sind
prinzipiell gegen die CCS-Technik, da die weiter auf Kohlekraftwerke setzt.


Auch die große Koalition in Sachsen-Anhalt wird sich wegen der Proteste gegen ein geplantes CO2-Lager in der Altmark womöglich enthalten, heißt es aus Regierungskreisen. Vor allem SPD-Abgeordnete sind gegen die Technik. Aber selbst CDU-Staatskanzleichef
Rainer Robra sagte kürzlich: „Solange Gefahren nicht völlig
auszuschließen sind, wird die Landesregierung der Lagerung von CO2
nicht zustimmen.“ Tatsächlich sind einige Risiken ungeklärt: Kritiker
fürchten, dass beim unterirdischen Verpressen des Kohlendioxids
Salzwasser ins Grundwasser gedrängt wird – aber auch, dass das Gas
wieder aus der Erde austritt. Der Bund hingegen befürwortet die CCS-Technik, da sie den Ausstoß des Klimakillers CO2 verringern hilft.


Doch sogar die von Union und FDP regierten Länder Bayern, Hessen und
Sachsen legen sich nicht fest. „Wir stimmen uns noch intern ab“, heißt
es unisono. Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) hat aber
bereits Kritik am Vetorecht geübt. Möglich daher, dass auch Sachsen sich
enthält. Aber selbst falls diese drei schwarz-gelben Länder zustimmen und Sachsen-Anhalt seine Bedenken zurückstellt, kämen insgesamt nur 32 Stimmen für das Gesetz zusammen – drei zu wenig.
Henning Baethge






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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 12.09.11, 23:41  Betreff: Re: Gesetz für CO2-Lager droht zu scheitern. WZ vom 12.09.2011  drucken  weiterempfehlen

Kommenter von Seite 2:



Die Hängepartie geht weiter

Trotz Einlenken gegenüber den Ländern droht die schwarz-gelbe Koalition mit ihrem CCS-Gesetz im Bundesrat zu scheitern

Henning Baethge

Es ist eine fast unendliche Geschichte – doch nun schien der Streit
um das Gesetz zur unterirdischen Kohlendioxidlagerung (CCS) beigelegt.
Zumindest die Landesregierungen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben ihren Frieden mit den Berliner CCS-Plänen
gemacht, seit ihnen der Bund ein Vetorecht gegen CO2-Speicher auf ihrem
Gebiet eingeräumt hat. Daher wollen sie nächste Woche im Bundesrat
zustimmen.


Allerdings zeigt sich jetzt, dass die Bundesregierung damit noch
keine Mehrheit in der Länderkammer hat. Vielmehr hat der Dauerstreit ums
Vetorecht verdeckt, dass es noch andere Bedenken gegen das schwarz-gelbe
Gesetz gibt. Der umstrittenste Punkt ist die Haftung der Länder für
Langzeitfolgen der unterirdischen Speicher. Laut Gesetzentwurf darf ein
Betreiber die Verantwortung für mögliche Schäden 30 Jahre nach
Stilllegung einer Anlage auf das jeweilige Standort-Land
übertragen – das damit ein erhebliches Risiko tragen müsste. Denn
niemand kann garantieren, dass das verpresste CO2 in Jahrzehnten oder
Jahrhunderten nicht große Schäden anrichtet. Die deutsche
Versicherungswirtschaft jedenfalls hält diese Gefahren für nicht
versicherbar.


Daher ist es verständlich, dass gleich neun Länder diesen Punkt im
Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag neu verhandeln
möchten. Sie wollen sich nicht zwingen lassen, die Haftung zu
übernehmen, sondern selbst darüber entscheiden dürfen. Manche wollen
gleich den Bund in die Pflicht nehmen oder die Frist für die Betreiber
auf 100 Jahre ausdehnen. Da die meisten der neun Länder allerdings gar
nicht für Lagerstätten in Frage kommen, wird deutlich, dass es hier eher
mal wieder um den Grundsatzstreit geht, welche Lasten der Bund den
Ländern aufbürden darf.


Aber es gibt noch andere Argumente gegen das Gesetz: Brandenburg etwa
will gerade kein Vetorecht für die Länder, weil das prinzipiell CCS-freundliche
Land dann befürchtet, zur CO2-Halde der ganzen Republik zu werden. Es
will daher diese Länderklausel kippen, interessanterweise mit Hilfe
Hamburgs, das im Umweltausschuss des Bundesrats auf nachbarschaftliche
Solidarität mit Schleswig-Holstein pfiff und für
Brandenburgs Antrag stimmte – allerdings als einziges weiteres Land.
Daher wird das Vetorecht bleiben. Das CCS-Gesetz aber dürfte in eine weitere Runde gehen.







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