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Zusätzliche Quecksilberbelastung gefährdet Genehmigung für Kohle-KW Großkrotzenburg. PM v. 19.11.09

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 19.11.09, 18:54  Betreff: Zusätzliche Quecksilberbelastung gefährdet Genehmigung für Kohle-KW Großkrotzenburg. PM v. 19.11.09  drucken  weiterempfehlen

Gemeinsame Pressemitteilung



 



Zusätzliche Quecksilber-Belastung als
„Licht-aus-Kriterium“ für geplantes Kohlekraftwerk Staudinger



 





Erörterungstermin von
Block 6 des E.on-Kohlekraftwerks im hessischen Großkrotzenburg stellt
Genehmigung grundsätzlich in Frage – Neue EU-Richtlinie zum Schutz von
Gewässern und Fischen vor giftigem Quecksilber wird nicht eingehalten –
Deutsche Umwelthilfe, BUND Hessen und Bund Naturschutz in Bayern verlangen
Abbruch oder Aussetzung des Verfahrens und kündigen für den Fall der Genehmigung
Klagen an







 







Berlin/Frankfurt/Regensburg,
19. November 2009:
Die Zukunft des geplanten Block 6 des
Kohlekraftwerks Staudinger im hessischen Großkrotzenburg ist wieder offen.
Anlässlich der Erörterung des Vorhabens im Bürgerhaus der Gemeinde stellte sich
seit Dienstag heraus, dass der Bauherr E.on bezüglich der Quecksilberbelastung
des Mains und der mit dem geplanten neuen Kraftwerksblock verursachten
Zusatzbelastung von grundsätzlich falschen Voraussetzungen ausgeht. Sollte das
Vorhaben dennoch genehmigt werden, „droht ein ähnliches
Investitionsfiasko wie am Kraftwerksstandort Datteln in NRW“. Davon gehen
die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), der BUND Hessen und der Bund Naturschutz
in Bayern aus, deren Vertreter im Verlauf des Erörterungstermins schwerwiegende
Einsprüche gegen das Vorhaben und insbesondere die im Fall der Realisierung
zunehmende Belastung des Mains mit dem giftigen Schwermetall Quecksilber
vorgetragen haben.







 







„Die
Treibhausgasemissionen aus neuen Kohlekraftwerken stehen in einen unauflösbaren
Widerspruch zu den international verabredeten Klimazielen“
, sagte Rainer
Baake
, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).
Über diese grundlegende Erkenntnis hinaus werde jedoch viel zu häufig
vergessen, „dass
neue Kohlekraftwerke zusätzlich die Umgebung massiv mit Umweltgiften
belasten“
. Für das Projekt Staudinger werde die „Quecksilber-Belastung des
Main
s
voraussichtlich das Licht-aus-Kriterium“
, warnte
Baake.







 







Insbesondere eine neue Umweltgesetzgebung
der EU stelle das Projekt vor „nahezu unüberwindbare Probleme“,
erläuterte Michael Rothkegel, der hessische Landesgeschäftsführer des
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). „E.on führt nicht nur die Öffentlichkeit
hinters Licht, sondern lügt sich auch selbst in die Tasche, wenn das
Unternehmen weiter die erheblichen Zusatzbelastungen des Mains mit Quecksilber
leugnet oder kleinrechnet.“
Auf Basis einer
Neuberechnung der zuständigen hessischen Fachbehörde über die Vorbelastung des
Mains mit dem giftigen Metall ergebe sich mit Staudinger Block 6 eine
Zusatzbelastung in Höhe von bis zu 50 Prozent. Die wäre jedoch mit den
europarechtlichen Vorgaben völlig unvereinbar.







 







„Die neue
EU-Richtlinie ist eindeutig“
, erklärte der
Geschäftsführer des Bund Naturschutz in Bayern, Peter Rottner. Die von
der EU verlangten Quecksilber-Grenzwerte für Fische und andere Lebewesen werden
im Main schon jetzt vielfach überschritten. Rottner: „Quecksilbereinträge müssen deshalb reduziert
werden, jeder Neueintrag ist unzulässig“
. Das
Problem stelle sich im Übrigen nicht nur am Kraftwerksstandort Staudinger,
sondern sei auch eine der zentralen Fragen in den Genehmigungsverfahren der
geplanten Kraftwerke in Brunsbüttel an der Elbe und Lubmin am Greifswalder
Bodden.







 







Quecksilber steht derzeit im Fokus der
Umweltgesetzgebung der Europäischen Union. Im Dezember 2008 wurde seitens der
EU eine Tochterrichtlinie (RL 2008/105/EG) zur Wasserrahmenrichtlinie erlassen,
die bis Sommer 2010 in den Mitgliedstaaten umgesetzt sein muss. Die darin
enthaltenen Grenzwerte für Fische und andere Lebewesen werden in nahezu allen
großen deutschen Flüssen, darunter auch dem Main schon jetzt um ein Vielfaches
überschritten.







 







E.on argumentierte im Verlauf des
Erörterungstermins, dass die durch den Block 6 hervorgerufene Zusatzbelastung
gegenüber der Vorbelastung des Mains so gering sei, dass dies rechtlich nicht
relevant sei. Bei der Ermittlung der Vorbelastung ging E.on jedoch von
veralteten Werten aus.







 







Die Genehmigungsbehörde, das
Regierungspräsidium Darmstadt, hat unterdessen durchblicken lassen, dass man
nicht die Zusatzbelastung des Mains an sich zum Gegenstand der Prüfung machen,
sondern allein auf einen Vergleich der bisherigen Quecksilbereinleitungen des
Standorts Staudinger und der künftigen Einleitungen abstellen wolle. Wenn E.on
die Blöcke 1 bis 3 stilllege, würde die Quecksilberbelastung insgesamt nicht
erhöht.Diese Auffassung des Regierungspräsidiums stellt nach Überzeugung des
Berliner Rechtsanwalts Peter Kremer, der in dem Verfahren die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) vertritt, eine unzulässige Hilfskonstruktion dar, die bei
einer gerichtlichen Überprüfung keinen Bestand hätte. Die Richtlinie der EU
verlange nämlich die Beendigung sämtlicher Quecksilbereinträge und verbiete
damit praktisch Genehmigungen, mit denen derartige Einträge zugelassen werden.
Wenn das Regierungspräsidium Darmstadt das Kraftwerk dennoch genehmige, laufe
es nach einer dann programmierten Niederlage vor Gericht Gefahr, von E.on auf
Schadensersatz für getätigte Investitionen in Milliardenhöhe verklagt zu
werden. Dafür müssten am Ende die hessischen Steuerzahler gerade stehen.







 







Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach,
die die Umweltverbände BUND Hessen und Bund Naturschutz Bayern in dem Verfahren
vertritt, machte deutlich, dass die Vorgaben der EU nur durch eine umfassende
Verringerung sämtlicher Quecksilbereinträge erreicht werden könnten. Dies sei
jedoch mit der Inbetriebnahme des neuen Kraftwerksblocks praktisch
ausgeschlossen. Auch die zuständige Fachbehörde des Landes habe im Termin
deutlich gemacht, dass es hierfür bisher keine Lösung gebe.







 







Der Sachverständige des BUND Hessen
monierte im Verlauf des Erörterungstermins darüber hinaus, dass für bestimmte
Schadstoffe, die in das Wasser gelangen würden, überhaupt noch keine Angaben
von E.on vorlägen. Auch diese Kritik wurde seitens des Hessischen Landesamts
für Umwelt und Geologie bestätigt, so dass auch aus diesem Grund das Verfahren
gar nicht weiter geführt werden könne.







 







Verfahrensrechtlich wird von den
AnwältInnen der Verbände kritisiert, dass die Frage der Wasserbeeinträchtigung
noch gar nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Die Genehmigungsbehörde habe es
zugelassen, dass E.on den immissionsschutzrechtlichen Antrag stellt, ohne die
hierfür erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Damit fehle es
an der Beurteilungsfähigkeit des Vorhabens. Spätestens seit Mittwoch sei aber
für alle Beteiligten erkennbar, dass die Wasserbelastung einer der Kernpunkte
des Verfahrens sei, so dass es ohne die entsprechende Prüfung nicht weiter
geführt werden könne. Die Verbandsvertreter hatten der Behörde daher dringlich
empfohlen, das Verfahren abzubrechen oder mindestens auszusetzen.







 







Sollte es vor Durchführung des
wasserrechtlichen Verfahrens zu einer Genehmigung kommen, kündigten die
Verbände eine umgehende gerichtliche Überprüfung an. Da auch der Antrag auf
Baubeginn bereits gestellt sei, würde das Land ein unverantwortliches Risiko
eingehen.







 



 
 






Hintergrundinformation
zur Quecksilberbelastung
:







 







Das Hessische Landesamt für Umwelt und
Geologie errechnete eine Quecksilberbelastung des Mains von 56 bis 90 g pro
Tag, das sind 20,4 bis 32,8 kg pro Jahr. Für das Kraftwerk wurde eine
Quecksilbereinleitung im Abwasser in Höhe von 4,2 bis 5,3 kg beantragt. Dies
würde eine Zusatzbelastung, je nach dem, welcher Vorbelastungswert zugrunde
gelegt wird, von 15 bis 20 % bedeuten.







 







Die Verbände hatten moniert, dass die
Quecksilberbelastung durch den Eintrag über die Luft und das belastetete
Niederschlagswasser mit einbezogen werden muss und dass auch die Berechnung der
Quecksilbereinleitung durch E.on zu niedrig sei. Tatsächlich müsse von einer
Zusatzbelastung von mehr als 10 kg pro Jahr ausgegangen werden. Dies würde eine
Erhöhung der Vorbelastung von 35 bis 50 % bedeuten.







 







Die Zusatzbelastung wäre aber selbst dann
unzulässig, wenn es bei den Zahlen von E.on bleiben würde.Entscheidend sind
zwei Gesichtspunkte:







 







E.on ging von einer sehr viel höheren
Vorbelastung des Mains aus, was dazu geführt hätte, dass die Zusatzbelastung durch
Block 6 im Verhältnis sehr viel geringer wäre. Diese Berechnung ist falsch, wie
die Fachbehörde im Termin dargelegt hat.







 







Das Regierungspräsidium Darmstadt geht
derzeit noch davon aus, dass die mit dem Block 6 verbundene Neueinleitung mit
den Alteinleitungen durch die stillzulegenden Blöcke 1 bis 3 verrechnet werden
kann. Dies ist aufgrund eingehender Prüfung der Verbandsanwälte falsch und wäre
für den Fall einer Genehmigung gerichtlich erfolgreich angreifbar.



 



 




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